Lexikon
Im Stationären Bereich unterscheiden die Versicherer zwischen Krankenhäusern, welche normale therapeutischen und diagnostischen Möglichkeiten zur Behandlung beherbergen, Krankengeschichten führen und unter ständiger ärztlicher Leitung stehen; sowie zwischen sogenannten gemischten Anstalten, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen, jedoch auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenzen aufnehmen. Nach den Musterbedingungen der Krankenversicherung Teil I 2009 besteht ein Leistungsanspruch nur dann, wenn der Versicherer vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Leistungszusage gegeben hat.
Mehr dazu in folgendem Blog-Beitrag…
Seit dem 01.01.2000 wird für alle neu abgeschlossenen unbefristenten substitutiven Krankenversicherungsverträge, das sind PKV-Tarife welche eine gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise ersetzen, zusätzlich zur tariflichen Altersrückstellung ein Prämienzuschlag von 10 Prozent erhoben. Dieser wird spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres folgt bis zu dem Kalenderjahr in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat erhoben und für die Prämienermäßigung im Alter verwendet
Diese Zuschläge werden falls notwendig ab der Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten zur Finanzierung der Mehrprämien aus Beitragserhöhungen verwendet. Sind diese gesetzlichen Zuschläge bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres nicht verbraucht, werden Sie zur Prämiensenkung verwendet.
Abkürzung für gesetzliche Krankenversicherung.
In Deutschland werden zur Erstellung der Privatarztrechnung die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte verwendet. Berechnet der Arzt mehr als normalerweise üblich, muss er dies begründen. Über die Höchstsätze der GOÄ darf ein Arzt nur abrechnen, wenn der Patient einer Honorarvereinbarung zugestimmt hat. Im Ausland gelten andere Bestimmungen.
Einige Tarife sehen eine Kürzung der Leistungen vor, wenn direkt ein Facharzt zur Behandlung aufgesucht wird. Primärarzttarife erkennen eine 100% Kostenerstattung nur dann an, wenn für die Erstbehandlung ganz bestimmte in den Bedingungen aufgezählte Ärzte (z.B. Facharzt für Allgemeinmedizin) konsultiert werden. Der Unterschied zwischen dem sogenannten Hausarztmodell ist, dass dem Versicherer ein Allgemeinarzt namentlich benannt sein muss.
Massagen, Lichttherapie, Podologie, Bäder, Heilgymnastik, Inhalationen, Logopädie, Ergotherapie (Beschäftigungstherapie) oder auch physikalische Heilbehandlungen gehören unter anderem zu dem Bereich der Heilmittel. Die PKV-Tarife bieten hier, ähnlich wie bei den Hilfsmitteln, entweder offene Formulierungen des Heilmittelverzeichnisses oder eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Heilmittelmethoden. Zu beachten ist auch, ob ein Tarif nur Arztrechnungen oder aber auch Behandlerkosten durch staatlich anerkannte Heilhilfsberufe wie z.B. den Logopäden erstattet.
Weitere Informationen finden Sie auch in meinem Blogartikel zum Thema Heilmittel . . .
Unter Hilfsmittel fallen z.B. technische Mittel zur Linderung einer Krankheit (beispielsweise Krankenfahrstühle, Insulinpumpen) oder aber auch Prothesen, Körperersatzstücke, Stomaversorgungsartikel und so weiter. Blindenhunde fallen auch in den Bereich der Hilfsmittel.
Zu den lebenserhaltenden Hilfsmitteln gehören z.B. Ernährungspumpen oder Heimdialysegeräte.
Jeder Versicherer legt in seinem Bedingungswerk fest, welche Hilfsmittel, wie genau mitversichert sind. Viele Gesellschaften bieten lediglich Tarife mit einer abschließenden Aufzählung an. Das bedeutet , dass ein Hilfsmittel welches nicht auf der Liste steht, vom Versicherer nicht erstattet werden muss. Hierbei spricht man von einem “geschlossenen Hilfsmittelkatalog”.
Dagegen sind bei einem sogenannten “offenen Hilfsmittelkatalog” erst einmal alle Hilfsmittel, medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt, erstattungsfähig.
Natürlich gibt es auch hier für den Versicherer die Möglichkeit andere Eingrenzungen, wie z.B. Euro-Limitierungen, Anzahlbegrenzungen, Reduzierung durch prozentuale Erstattungssätze usw. in den Hilfsmittelkatalog einzuflechten.
Als bei den PKV-Interessenten sehr beliebte Hilfsmittel sind Kontaktlinsen und Brillen. Hierauf sollte meiner Meinung nach jedoch nicht das Hauptaugenmerk geworfen werden, da die Anschaffungskosten einer Sehhilfe auch für den Versicherten kalkulierbar und in der Regel auch selbst bezahlbar bleiben.
Mehr zu dem Thema Hilfsmittel finden Sie in meinem Blog . . .
Dieser Beitrag stellt den maximalen zu zahlenden Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung dar (ohne eventuell anfallende Zusatzbeiträge). Dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz der jeweiligen Kasse. Ab dem Jahr 2009 gilt zunächst ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlich krankenversicherten.
Hier finden Sie einen Link zur historischen Entwicklung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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