Dieser Beitrag stellt den maximalen zu zahlenden Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung dar (ohne eventuell anfallende Zusatzbeiträge). Dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz der jeweiligen Kasse. Ab dem Jahr 2009 gilt zunächst ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlich krankenversicherten.
Hier finden Sie einen Link zur historischen Entwicklung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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