Meine Wünsche / Vorschläge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

06.11.2013 Thomas Schösser

Zweifellos ist die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger denn je. Das sagen nicht nur Versicherungsvertreter und -makler, sondern auch Verbraucherschützer.

Im Sommer 2013 nahm sich die Zeitschrift Finanztest dem Thema BU an, und veröffentlichte einen aus meiner Sicht fragwürdigen Vergleich. Nicht nur ich, sondern auch viele Versicherungsmaklerkollegen kritisierten den Test inhaltlich aufs schärfste…

Kritisieren ist das eine. Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten etwas ganz anderes. Dem Verbraucher bringt Kritik an einem Vergleichstest am Ende nicht gerade viel, auch weil die BU-Produkte an sich nicht von Finanztest, sondern von der Versicherungsbranche gemacht werden.

Würde man an der eigentlichen Quelle etwas grundlegendes verändern, sprich die BU-Versicherungen von sich aus transparenter gestalten, und zusätzlich Standards, welche zu einer noch besseren Abwicklung im Antragsverfahren und Schadensfall führen ausstatten, würde am Ende tatsächlich auch dem Verbraucher sofort geholfen werden.

Kollege Helberg hatte deshalb eine gute Idee, und bat darum Blogbeiträge zu dem Thema „Blogparade So wünsche ich mir meine BU“ zu verfassen. Hier mein Beitrag dazu…

Die Unterschiede der Versicherungsbedingungen aller am Markt kaufbaren Berufsunfähigkeitsversicherungen sind teilweise sehr groß, und für einen Laien auf eigene Faust auf den ersten Blick kaum zu entdecken. Meiner Erfahrung nach sind mittlerweile bei vielen Kunden die Begriffe abstrakte und konkrete Verweisung bekannt, doch sind das nur zwei von vielen weiteren Themengebieten, welche die Leistung eines BU-Vertrages regeln.

Inhalte der Versicherungsbedingungen wie beispielsweise (keine abschließende Aufzählung):

  • Mitwirkungspflichten des Kunden im Schadensfall
  • Ausgestaltung der Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen
  • Definition des Leistungsausschlusses bei Verkehrsdelikten
  • Ausgestaltung des Nachprüfungsverfahrens
  • Umorganisationsklausel bei Selbständigen
  • Arztanordnungsklausel
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Ereignissen wie z.B. schwere Krankheiten, Pflegefall, Dienstunfähigkeit, behördlichem Tätigkeitsverbot bei Infektionen, Leistungsanerkennung bei Erwerbsminderung und viele weitere mehr…
  • Regelungen bei Berufswechsel
  • Regelungen bei Ausscheiden aus dem Berufsleben
  • Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall
  • Optionsrechte zur nachträglichen Erhöhung der versicherten BU-Rente
  • Gestaltungsmöglichkeiten der dynamischen Anpassung der BU-Leistungen

…sind nur einige wenige Teilbereiche, die man vor dem Kauf einer Berufsunfähigkeitsversicherung beleuchten sollte…wie gesagt, ist damit ein Verbraucher ohne professionelle Hilfe meistens überfordert.

Daher ist mein erster persönlicher Verbesserungsvorschlag, einen Mindeststandard für neue BU-Verträge einzuführen. Zu der Frage, was denn jetzt alles, wie genau in einem BU-Vertrag geregelt sein muss / soll, wird es aber meiner Erfahrung nach unterschiedliche Ansätze und Meinungen geben. Trotzdem denke ich, dass ein hochwertiger Mindeststandard allen Beteiligten (Versicherern, Vermittlern, Kunden) weiterhelfen würde, Stichwort Qualität schafft vertrauen.

Doch verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen sind nur die der erste Schritt, eine unkomplizierte und standardisierte Schadenabwicklung ist meines Erachtens ebenso wichtig.

Jeder Versicherer hat beispielsweise unterschiedliche Leistungsformulare. Ich glaube, dass ein für alle Versicherer einheitlicher, für den Kunden einfach gehaltener Leistungsantragsbogen nicht schaden könnte. Gerade dann wenn ein Kunde mehrere BU-Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften abgeschlossen hat.

Ebenso würde ich mir wünschen, dass die BU-Versicherer im Bedingungswerk klar und deutlich formulieren, von wie vielen (und welchen) Ärzten genau Meinungen / Nachweise seitens des Versicherers im Schadensfall verlangt werden können.

Einige (leider nicht alle) Versicherer haben in Ihren Vertragsklauseln eine Art Verpflichtung hinterlegt, nach wie vielen Tagen nach Eingang der vom Kunden eingereichten Unterlagen zur BU-Leistungsprüfung eine Entscheidung über eine Leistungspflicht des Versicherers, oder eine Forderung weiterer Unterlagen folgt. Gut und schön, wenn so etwas im Bedingungswerk verankert ist. Ich persönlich würde mir zu solch einer Formulierung zusätzlich wünschen, dass sich der Versicherer dazu verpflichtet bei Überschreiten dieser Frist mit einer in den Bedingungen verankerten Geldzahlung (Höhe und Voraussetzungen müssten dafür klar definiert sein) den Kunden zu entschädigen.

Der von einigen Kollegen bereits geforderte Zusatz im Bedingungswerk, dass sich ein Versicherer dazu verpflichtet dem Kunden im Falle einer Berufsunfähigkeit auch unabhängige Hilfe von einem Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Verfügung zu stellen, finde ich sehr gut. Das würde nicht nur vertrauen bei einem Vertragsabschluss schaffen, sondern dem Kunden auch helfen die Beantragung der Leistung schneller und mit professioneller Unterstützung zielgerichtet durchzuführen. Fehler beim ausfüllen des Leistungsantrags und bei der weiteren Vorgehensweise könnten dadurch eventuell minimiert werden.

Aber nun genug zum Bereich der Bedingungsinhalte. In meinem Blogartikel möchte ich nun jetzt auf ein aus meiner Sicht sehr oft vergessenes Thema eingehen. Der Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Kunden.

Ich selbst wünsche mir auch für einen Laien einfache und verständliche Gesundheitsfragen im Antrag, und natürlich auch in den sogenannten Selbstauskunftsfragebögen der Versicherer. Die Abfragezeiträume sollten nicht zu lange sein.

In meinem Artikel 5 wichtige Dinge die beim Abschluss einer BU oftmals vergessen werden, bin ich bereits auf dem Umstand eingegangen, dass neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen auch alle anderen Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen…

Einen Verzicht auf Angabe von anderen Versicherungspolicen, die nur eine Beitragsbefreiung im Berufsunfähigkeitsfall, und keine Barrente versichert haben, fände ich sehr entgegenkommend. Oft denkt der Kunde nur an die bereits bestehenden Versicherungen mit einer Berufsunfähigkeitsrente. Die aber eventuell bestehenden Renten- und oder Lebensversicherungen mit einem Baustein zur Beitragsbefreiung im BU-Fall werden oft vergessen.

Auch das Thema „gefahrerheblicher Hobbys“ kann unter Umständen zum Problem für den Kunden werden. Was sind denn eigentlich gefährliche Hobbys?

Wieso erstellt man als Versicherer hier nicht eine abschließende Liste an Freizeitaktivitäten / Hobbys, die aus Sicht der Versicherung gefahrerheblich sind. Der Kunde könnte dann vor Vertragsabschluss gleich erkennen, ob er eines dieser Aktivitäten ausführt oder nicht. Meines Erachtens wäre das ein guter Weg.

Nicht zuletzt wegen immer größer werdenden Preiskämpfen, haben viele Versicherer in den letzten Jahren immer noch feinere Beitragsunterschiede in Form von vielen neuen Berufsgruppen in Ihrer Kalkulation eingeführt. Das führt oft dazu, dass einige Berufe wesentlich günstiger gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden können, einige andere Berufe aber auch wesentlich teurer geworden sind, teilweise sogar so teuer, dass eine vernünftige Absicherungshöhe nur mit einem sehr hohen Beitrag erkauft werden kann.

Die unter Versicherungsvermittlern nicht selten geforderte Reduzierung auf einige wenige bezahlbare Berufsgruppen, finde ich aus meiner Sicht durchaus gut. Meine persönliche Befürchtung ist dabei aber auch, dass bei weniger Berufsgruppen dann vielleicht die Art von Tätigkeiten, welche aus Sicht der Versicherer weniger risikoreich sind, wieder teurer werden könnten? Da die Absicherung der Arbeitskraft aber in meinen Augen auch ein soziales Thema ist und bleibt, wäre das Ziel eines bezahlbaren und guten Versicherungsschutzes im Falle einer Berufsunfähigkeit für alle Berufe wünschenswert.

Vielleicht hat hier ja die Politik noch die ein oder andere Karte noch nicht ausgespielt. Hier gäbe es viele denkbare Möglichkeiten.

Übrigens fände ich es gut, wenn die Abgabe einer Tätigkeitsbeschreibung bei Antragsstellung einer BU-Versicherung zum Standard gehören würde. So kann man meines Erachtens manchmal eine Einstufung in eine falsche Berufsgruppe verhindern.

Das waren meine persönlich Wünsche an eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ihr Versicherungsmakler Thomas Schösser