Beginn des Referendariats – Welche Krankenversicherung ist die „beste Wahl“?
Gegen Ende der Sommerferien ist es für viele Lehrer wieder so weit. Die Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) beginnen mit dem Referendariat. Andere haben das Ref. bereits hinter sich und werden im neuen Schuljahr zum Beamten auf Probe ernannt. Viele stellen sich dabei die Frage, welche private Krankenversicherung denn nun die „Beste“ ist.
In meinen Beratungen stelle ich immer wieder fest, dass viele grundlegende Dinge einfach nicht kommuniziert werden und daher häufig nicht bekannt sind. Deshalb widme ich dem heutigen BLOG-Beitrag einigen grundlegenden Dingen zum Thema der Krankenversicherung für angehende Referendare. Zum Bereich der angehenden Beamten auf Probe werde ich einen separaten BLOG-Beitrag verfassen.
Auswahl der geeigneten Krankenversicherung für Referendare
Muss ein bisher gesetzlich Krankenversicherter sich mit Beginn des Referendariats privat krankenversichern?
Wenn ein bisher gesetzlichen krankenversicherter Referendar die gesetzlichen Voraussetzungen für die „freiwillige Mitgliedschaft“ in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt, so kann er sich entscheiden, ob er als sogenanntes „freiwilliges Mitglied“ in der GKV verbleibt, oder alternativ in eine private Krankenversicherung (PKV) wechselt.
Was ist besser? GKV oder PKV?
So pauscal kann man diese Frage nicht beantworten. Bevor man sich mit den zahlreichen Kriterien zur Auswahl einer geeigneten PKV beschäftigt, sollten zunächst die Unterschiede der beiden so grundsätzlich verschiedenen Systeme GKV (Sachleistungsprinip) und PKV (Kostenerstattungsprinip) bekannt sein. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Ein pauschales „besser“ kann es daher nicht geben.
Da Lehramtsanwärter während des Referendariats über vergleichsweise wenig Einkommen verfügen, haben viele PKV-Unternehmen preisgünstige Tarife für Referendare im Sortiment. Dabei handelt es sich um sogenannte „Ausbildungstarife“, die während der Zeit des Referendariats keine Altersrückstellungen bilden und teilweise zusätzlich vom Versicherer subventioniert werden (weitere Voraussetzungen für Ausbildungstarif wie z.B. Höchstalter etc. müssen beachtet werden). Durch den Einfluss der Beihilfe muss natürlich auch nur ein Teil des Kostenrisikos versichert werden. Dadurch offerieren private Krankenversicherungen oft einen günstigeren Tarifbeitrag der oft geringer als der Mitgliedsbeitrag einer gesetzliche Krankenversicherung ausfällt.
Die privaten Krankenversicherungen machen das natürlich nicht aus lauter Nächstenliebe, sondern wollen damit natürlich schon so früh wie möglich neue Kunden gewinnen.
Doch Vorsicht. Nach Ende des Referendariats, endet meist die Voraussetzung für den vergünstigen Ausbildungstarif. Trifft dies so ein, so muss die Umstellung auf den „Normaltarif“ erfolgen, welcher beitragstechnisch durch Erhebung der Altersrückstellungen natürlich höher ausfallen wird.
Achten Sie darauf wie die Voraussetzungen für den Ausbildungstarif in den Versicherungsbedingungen ausgestaltet sind, und wann diese nicht mehr erfüllt werden und somit der vergünstige Beitrag entfällt.
Welchen Risikozuschlag bekomme ich für welche Erkrankung?
Eine private Krankenversicherung prüft den Gesundheitsstatus des zu Versichernden bei Antragsstellung. Neben einer normalen Annahme des Antrags, kann es bei diversen Krankheitsdiagnosen sein, dass der Antrag komplett abgelehnt, oder ein Angebot mit einem Risikozuschlag oder gar einem Leistzungsausschluss unterbreitet wird (Ausnahmen gibt es beim Basistarif und in der Öffnungsaktion).
Da jedes Unternehmen Risiken separat einschätzt, kann es je nach Einzellfall ratsam sein vorab eine Risikovoranfrage, also eine Art Ausschreibung bei mehreren Versicherern gleichzeitig einzuleiten. So erhält man eine vorläufige Einschätzung von mehreren Versicherern ohne direkt einen Antrag gestellt zu haben.
Was ist, wenn nach dem Referendariat die Ernennung zum Beamten auf Probe ausbleibt?
Ein Szenario welches oftmals nicht bedacht wird, ist die Möglichkeit der ausbleibenden Verbeamtung auf Probe nach Ende der Ausbildung. Entfällt der Beihilfeanspruch muss ein 100%-Tarif abgeschlossen werden, dessen Prämie i.d.R. höher als bisher ausfällt. Die „Rückkehr“ in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), z.B. durch Familienversicherung oder Pflichtversicherung , ist dann in vielen Fällen nicht mehr möglich, so dass hier eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung entstehen kann. Natürlich gibt es auch hier Versicherer, die dieses Problem erkannt haben und dementsprechende Überbrückungslösungen anbieten. Fragen Sie also auch hier Ihren persönlichen Versicherungsexperten, welche Möglichkeiten Ihr avisierter Versicherer für solch einen Fall anbietet.
Welche PKV ist denn für Beamte nun die „richtige“
Bei der ganzen Diskussion über die Höhe des Beitrags werden aus meiner Sicht allzu oft die Leistungsinhalte eines PKV-Vertrages viel zu wenig beleuchtet. Viele Beamte wissen nicht, dass es teilweise beträchtliche Unterschiede in den Bedingungen der zahlreichen Versicherungsangebote gibt.
Als Privatpatient ist man Selbstzahler seiner Krankheitskosten.. Die PKV ist so zu sagen der persönliche „Rückversicherer“. Dabei kann es passieren, dass die PKV von den entstandenen Krankheitskosten eben nicht alles bezahlt. Die vom Versicherer nicht erstatteten Kosten müssen dann vom Patienten selbst aus eigener Tasche bestritten werden. Daher sollte neben dem Beitrag und den Bilanzkennzahlen vor allem die Betrachtung und der Vergleich der Leistungsinhalte anhand von Versicherungsbedingungen nicht zu kurz kommen.
In den unterschiedlichen Bedingungen wird geregelt was wie genau erstattungsfähig ist. Auf die vertraglich fixierten Leistung hat der Kunde einen Rechtsanspruch. Kulanzen, also freiwillige Zahlungen eines Versicherers, sind nicht vertraglich fixiert, und daher auch nicht garantiert.
In den nächsten Tagen werde ich mehr auf das Thema Krankenversicherung für angehende Beamte auf Probe eingehen.
Gegen Ende der Sommerferien ist es für viele Lehrer wieder so weit. Die Beamten auf Widerruf beginnen mit dem Referendariat. Andere haben das Referendariat bereits hinter sich und werden im neuen Schuljahr zum Beamten auf Probe ernannt. Viele stellen sich dabei die Frage, welche private Krankenversicherung denn nun die „Beste“ ist.
In meinen Beratungen stelle ich immer wieder fest, dass viele grundlegende Dinge einfach nicht kommuniziert werden und daher häufig nicht bekannt sind. Deshalb widme ich meinem heutigen BLOG-Beitrag einigen grundlegenden Dingen zum Thema Krankenversicherung für angehende Referendare. Zum Bereich der werdenden Beamten auf Probe gehe ich einen separaten BLOG-Beitrag näher ein.
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