Pflegepflichtversicherung und Absicherung von Pflegekosten
Die Pflegeversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für alle privat und gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland.
Trotz der im Jahr 2008 durchgeführten Reform der Pflegepflichtversicherung reichen die dortigen Leistungen in aller Regel nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.
Zum Beispiel tritt die Pflegepflichtversicherung bei vollstationärer Pflege in der Pflegestufe 3 ab dem Jahr 2012, nur mit maximal € 1.550,- (in Härtefällen nur bis zu höchstens € 1.918,-) monatlich ein. Die Höhe der Leistungen sind aber natürlich von der individuellen Situation des Einzelfalls abhängig.
Tatsächliche Pflegekosten in einem Heim übersteigen diesen Wert oftmals enorm, weshalb Eigenbeteiligungen für den Versicherten keine Seltenheit sind.
Ist Ihr eigenes Vermögen aufgebraucht, kommt zunächst das Sozialamt für die Kosten auf, und holt es sich unter Umständen von den Angehörigen des Pflegebedürftigen wieder zurück.
Auch mit den im Jahre 2008 von der Regierung veranlassten Änderung der Pflegeversicherungs-Leistungen und den Neuerungen ab dem Jahr 2013 in der Pflegeversicherung, sowie der Einführung des “Pflege-Bahrs” verbleiben sehr oft noch riesige Versorgungslücken.
Mit einer richtig eingesetzten Pflegezusatzversicherung, als Ergänzung zur Pflichtversicherung, können Kosten, welche bei der Pflege entstehen aufgefangen oder zumindest reduziert werden.
Ich berate Sie sehr gerne zu diesem wichtigen und oft vergessenen Thema.
Weiterführende Informationen:
Pflegezusatzversicherung worauf sollte man achten?
Unterschiede zwischen Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung
Alles bei ein und dem gleich Versicherer abschließen?
Nachträgliche Erhöhung des Pflegetagegeldes

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