Neueste Blog-Einträge. Aktuelle Informationen zu PKV, BU, AV und mehr. Versicherungen für Beamte und Privatpersonen:

Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2024

09.12.2023 Thomas Schösser

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gehören zu den sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen. Die JAEG und BBG werden jährlich entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.

Meistens führt dies zu einer Erhöhung, so auch 2024…Umsetzungsstand: Der Referentenentwurf wurde am 11.09.2023 veröffentlicht, der Regierungsentswurf am 11.10.2023 verabschiedet, und die Verordnung wurde am 29.11.2023 verkündet (Quelle: www.bmas.de)

 

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2024 Den ganzen Beitrag lesen »

Barmenia neue PKV Beamtentarife Genau-Für-Sie

05.05.2023 Thomas Schösser

Barmenia Beamtentarife – am 01. Juli 2022 brachte die BARMENIA Krankenversicherung AG ihre neuen PKV-Tarife für Beihilfeberechtigte auf den Markt. Der Name / die Bezeichnung der neuen Tariflinie für Beamte lautet „Genau-Für-Sie Krankenversicherung“.

Die alte Tarifwelt für Beamte u.a. mit den Tarifen VBU, VKU, VSU, VEU, VELU wurde nach über 30 Jahren aktiver Verkaufszeit zeitgleich für das Neugeschäft geschlossen. Möchte man nun als komplett neuer Kunde zur Barmenia PKV wechseln, bleiben also für einen Beamten / Beamtinnen und dessen Angehörige nur noch der Weg in die sogenannte “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung” -tarifwelt.

Weshalb hat die BARMENIA überhaupt neue PKV-Tarife für Beihilfeberechtigte Personen eingeführt?

Die Gruppe der beihilfeberechtigen PKV-Versicherten ist seit einigen Jahren stetig wachsend. Die PKV-Versicherten Beamten und Beamtinnen sowie deren Angehörigen übersteigen sogar die Zahl der Angestellten und Selbständigen privat Krankenversicherten. Ein Grund für viele Gesellschaften sich der Situation im Neugeschäft anzupassen und neue Beihilfeergänzungstarife oder gar komplett neue Tarifwelten zu entwerfen.

So kam es, dass die BARMENIA Krankenversicherung im Juli 2022 ein neues PKV-Tarifsystem eingeführt hat. Ein großer Schritt, denn die alten Tarife namens VB, VA, VS, VD, VK sowie die Beihilfeergänzungstarife VE und VEL waren über 30 Jahre (auch nach Unisex mit dem Tarifkürzel U versehen) am Markt aktiv. Selbstverständlich wurden diese im Zuge der Unisextarife Ende 2012 / Anfang 2013, wie alle Tarife neu aufgesetzt, dennoch blieb die Grundstruktur und viele Leistungsinhalte im wesentlichen gleich.

Hiermit reagiert die Barmenia auf das momentane Marktumfeld. In den letzten Jahren bereicherten bereits einige neue PKV-Tarif von anderen Anbietern den Markt für das Beamtenklientel. So z.B. die uniVersa, R+V oder Alte Oldenburger mit neuen Beihilfeergänzungstarifen, die Debeka mit der Einführung eines Tarifs mit Selbstbeteiligung, oder aber die Bayerische Beamtenkrankenkasse bzw. Union Krankenversicherung mit gar gleich komplett neuen Tarifen.

 

Nur noch ein Tarifsystem für die Genau-Für-Sie Krankenversicherung

 

Die neuen Tarife namens “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung” wurden nun komplett neu entwickelt und unterscheiden sich grundlegend vom bisherigen Tarifaufbau. So hatte die Barmenia vor dem 01. Juli 2022 zwei Tarifwelten; das sogenannte Bausteinsystem mit den Tarifen (u.a. VSU, VAU, VDU), welche insbesondere für die Beihilfeverordnungen in Hessen und Bremen konzipiert waren, sowie das sogenannte Kompakttarifsystem, mit u.a. dem Haupttarif „VBU“.

Die neuen “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung“-Tarife sollen für alle Beihilfeverordnungen eine entsprechende Versicherungslösung anbieten. Die Barmenia verspricht mit nur einem Tarifsystem für alle Beamten, egal welchen Dienstherrn sie unterstellt sind, ein adäquates Angebot machen zu können. Ein guter Grund, dass wir an dieser Stelle einmal einen Blick auf diese neuen Barmenia Beihilfetarife werfen.

 

Grundstruktur der Genau-Für-Sie-Krankenversicherung der Barmenia Beamtentarife

Den ganzen Beitrag lesen »

Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 

09.01.2023 Thomas Schösser

Alle Jahre wieder werden die Sozialversicherungsrechengrenzen, zu denen insbesondere auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gehört, entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. In den allermeisten Fällen führt dies zu einer Erhöhung.

Aufgrund der wirtschaftlichen Lage war zwischen den Jahren 2021 und 2022 keine Anpassung dieser Grenzen vorgenommen worden.

Im Jahr 2023 ändert sich die JAEG und BBG der GKV und wurde wieder erhöht!

 

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2023?

 

Die Beitragsbemessungsgrenze 2023 ist nun auf € 59.850,- jährlich festgelegt worden. Umgerechnet auf den Monat ergibt sich damit ein Betrag von € 4.987,50.

 

Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2023 aus?

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2023 erhöht sich und liegt bei € 66.600,- jährlich, also € 5.550,- monatlich, wenn man den Betrag durch 12 dividiert.

 

Mehr Infos in Bezug auf die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung finden Sie hier: Wann kann man in die PKV wechseln? 

Wer ist von diesen Grenzen inwieweit betroffen?

Den ganzen Beitrag lesen »

uniVersa DU-Klausel 2022 Dienstunfähigkeitsklausel

04.03.2022 Thomas Schösser

Die uniVersa Lebensversicherung a.G. bietet in der Produktpalette der Berufsunfähigkeitsversicherung eine zusätzliche besondere Vereinbarung für Beamte und Richter bei allgemeiner Dienstunfähigkeit (DU-Klausel) an. Diese Klausel soll den Schutz für bestimmte Beamtengruppen interessant machen, und im Leistungsfall ein erleichtertes Prüfverfahren ermöglichen.

In der Lebensversicherungsbranche hat die Senkung des Höchstrechnungszins Anfang 2022 dazu geführt, dass Tarife neu kalkuliert werden mussten. In diesem Zuge hat die uniVersa auch die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel, sprich die besondere Vereinbarung, neu aufgesetzt.

Ein Grund diese Formulierungen einmal etwas genauer anzusehen…

Dienstunfähigkeitsklausel der uniVersa

Neben der allgemeine Dienstunfähigkeit für Beamte und Richter offeriert die uniVersa auch eine sogenannte spezielle Polizei-Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeibeamte. Die uniVersa schreibt dazu in einem Werbeprospekt vom Januar 2022, Zitat:

„Aufgrund der beruflichen Anforderungen unterscheidet sich die Polizeidienstunfähigkeit von der allgemeinen Dienstunfähigkeit. Polizeibeamte können sich bei der uniVersa speziell gegen Polizeidienstunfähigkeit versichern (PDU-Klausel). Die Leistungsdauer aus der PDU-Klausel ist auf maximal 36 Monate begrenzt. Sofern nach Ablauf der 36 Monate bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit besteht, leisten wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente weiter.“ Zitat Ende.

In diesem Artikel werde ich nun nicht auf die PDU-Klausel für Polzisten eingehen, sondern mich auf die allgemeine DU-Klausel für Beamte und Richter konzentrieren.

Die allgemeine DU-Klausel kann für Beamte auf Lebenszeit, auf Widerruf und auf Probe vereinbart werden. Allerdings ist der Inhalt der Dienstunfähigkeitsklausel für die genannten Beamtengruppen nicht identisch…dazu gleich noch mehr.

Hinweis: Dieser Artikel geht nur auf einige Inhalte des Druckstücks LVF-210 01.22. der uniVersa ein. Fettmarkierungen wurden von mir eingefügt. Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt erstellt, sind jedoch stark vereinfacht und keinesfalls vollständig! Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Ein Anspruch / Ausschluss eines bestimmten Leistungsumfangs kann aus diesem Artikel nicht hergeleitet werden. Zudem kann es von Seiten des Versicherers immer zu anderen Interpretationen der Bedingungen kommen.

Wie sieht die Dienstunfähigkeitsklausel der uniVersa denn nun genau aus?

Sehen wir uns also einmal die Dienstunfähigkeitsklausel der uniVersa (Stand Januar 2022) etwas genauer an. Auszug aus der Dienstunfähigkeitsklausel Druckstücknummer LVF-210 01.22. der uniVersa, Zitat:

„1. § 2 Absatz (1) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung ExklusivSBU22 bzw. § 2 Absatz (1) der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung PremiumSBU22 wird für Beamte des öffentlichen Dienstes und Richter wie folgt ergänzt:“ Zitat Ende.

Klar ist also, dass es sich hier um eine Ergänzung zu den bisherigen Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa handelt. Gut, ist die zusätzliche Nennung von Richtern, somit ist klar, dass die Klausel auch für diese Gruppe Anwendung finden kann.

Nun unterscheidet die folgende DU-Klausel die drei vorher genannten Beamtengruppen Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe sowie Beamte auf Widerruf.
Den ganzen Beitrag lesen »

Barmenia schließt Pflegezusatztarife PM und PMD

30.11.2021 Thomas Schösser

Ohne irgendeine Vorankündigung hat die Barmenia Krankenversicherung AG am 22.November 2021 die Pflegezusatztarife PM100, PM0, PMD100 und PMD0 für das Neugeschäft geschlossen. Die Tariflinie wurde im Produktnamen auch als „Pflege100“ bezeichnet.

Bei den genannten Tarifen handelte es sich um Pflegezusatz-Versicherungen, welche die oftmals nicht ausreichenden Leistungen der Pflegepflichtversicherung ergänzen sollen.

Die Tarife boten ein sogenanntes „Pflegemonatsgeld“, welches mit dem optional abschließbaren, sogenannten „Verdoppler“ bei erreichen der Pflegegrade 4 und 5 wie der Name schon sagt verdoppelt wurde.

Die Höhe dieses Pflegemonatsgeldes konnte man individuell in 100 Euro-Schritten als Kunde bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Zusätzlich hatte man die Auswahl die Tarife anfänglich mit oder optional auch ohne Altersrückstellungen abzuschließen. Bei der Variante ohne anfänglich Bildung von Altersrückstellungen war dafür während der Vertragslaufzeit eine geplante Erhöhung der Beiträge vorgesehen.

Die betroffenen Tarife wurden erst im Mai 2017 von der Barmenia eingeführt und für das Neugeschäft geöffnet.

Warum wurden die Tarife PM und PMD von der Barmenia geschlossen?

Den ganzen Beitrag lesen »

Beitragsbemessungsgrenze 2022 Jahresarbeitsentgeltgrenze

12.10.2021 Thomas Schösser

Jedes Jahr aufs neue erfolgt die Festlegung der Sozialversicherungsrechengrößen, also unter anderen auch der Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV.

Gerade diese beiden genannten Werte, also die Jahresarbeitsentgeltgrenze, sowie die Beitragsbemessungsgrenze sind auch für die private Krankenversicherung (PKV) von immenser Bedeutung.

So hängt beispielsweise von der Beitragsbemessungsgrenze ab, wie hoch der maximale Arbeitgeberzuschuss in der PKV (private Krankenversicherung) und Pflegepflichtversicherung ausfällt.

Für Arbeitnehmer, die einen Verdienst (deren „Entgelt“) oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt können von der GKV in die PKV wechseln. Aus diesem Grund wird umgangssprachlich hier auch von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen.

 

Wie hoch wird die Beitragsbemessungsgrenze 2022 und die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022 ausfallen?

Die Neufestlegung der Sozialversicherungsrechengröße erfolgt jährlich, und hängt von der sogenannten „Veränderungsrate“ der Bruttolöhne und -gehälter ab.
Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) schreibt dazu im aktuellen Referentenentwurf vom 08.09.2021, Zitat:

 

„ Die Vorjahreswerte der Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen im Jahr 2020 fortgeschrieben. Die maßgebende Veränderungsrate im Jahr 2020 beträgt -0,34 Prozent in den alten Ländern.

Die Vorjahreswerte der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung werden mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen für Gesamtdeutschland im Jahr 2020 fortgeschrieben. Die maßgebende gesamtdeutsche Veränderungsrate im Jahr 2020 beträgt -0,15 Prozent“ Zitat Ende.

Die folgenden Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2022 müssen bevor Sie Gültigkeit erlangen, von der Bundesregierung beschlossen, vom Bundesrat Zustimmung finden, und dann natürlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Das alles passiert in der Regel meistens erst Ende Dezember. Folglich sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesen Artikel zunächst alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2022 aus?

Den ganzen Beitrag lesen »

Beihilfeergänzungstarif BET Plus der Alte Oldenburger

13.04.2021 Thomas Schösser

BET Plus so heißt der seit Mitte 2020 auf den Markt gebrachte Beihilfeergänzungstarif der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG.  Dieser wird neben dem alten Beihilfeergänzungstarif, dem „BET“ (ohne Plus), nun zusätzlich als Alternative in der Tariflinie für Beamte angeboten.

Was bietet der Tarif an neuen Leistungsinhalten und wieviel kostet der Tarif BET Plus im Vergleich zum alten Tarif BET?

Fragen auf die wir in diesem Artikel eingehen werden!

Weshalb gibt es überhaupt einen Beihilfeergänzungstarif und welchen Zweck soll er erfüllen? Diese Frage habe ich bereits in einem anderen Artikel beschrieben, auf den ich hier gerne verweisen möchte.

Gerade in der Tarifwelt der Alte Oldenburger gab es m.E. hinsichtlich einiger Punkte im alten Beihilfeergänzungstarif BET Potential nach oben…

Sehen wir uns also nun den neuen Tarif „BET Plus“ einmal genauer an… Den ganzen Beitrag lesen »

2021 Beitragsbemessungsgrenze GKV, Jahresarbeitsentgeltgrenze & weitere Zahlen

18.12.2020 Thomas Schösser

Wie jedes Jahr folgt hier eine kurze Zusammenfassung der Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze, dem Höchstbeitrag der GKV für das Jahr 2021.

Für die Private Krankenversicherung als auch für die gesetzliche Krankenversicherung und deren Kunden / Versicherten spielen diese Sozialversicherungsrechengrößen eine imens wichtige Rolle. So wird z.B. der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV aus einigen dieser Zahlen ermittelt. Den ganzen Beitrag lesen »

Sonderöffnungsaktion für einige versicherte Beamte bis März 2021

24.11.2020 Thomas Schösser

Die oft genutzte Öffnungsaktion, auch Öffnungsklausel, für Beamtenanfänger kann in der Regel nur innerhalb einer 6-Monatsfrist ab Verbeamtung genutzt werden. Wie die Regelungen hier im Detail aussehen habe ich in einem separaten Blogbeitrag näher erläutert. Der PKV-Verband hat nun eine neue, befristete Sonderöffnungsaktion ins Leben gerufen, die für einige Beamte von Interesse sein dürfte.

Die Öffnungsaktion an sich ist für Beamte gedacht, die aufgrund von Krankheiten oder ärztlichen Behandlungen von keiner PKV mehr aufgenommen, sprich abgelehnt werden (Stichwort: Gesundheitsfragen bei Antragsstellung – Risikoprüfung des Versicherers), oder einen extrem hohen Risikozuschlag auf ihren zu zahlenden Beitrag zu zahlen hätten.

In den letzten Jahren sind innerhalb der Öffnungsaktion einiges getan, so wurde diese auch für Beamte auf Widerruf geöffnet.

Beamte auf Probe und Frist für Öffnungsaktion verpasst? Was nun?

In diesem Zusammenhang ist es schnell passiert, dass ein Beamter auf Probe diese 6-Monatsfrist eventuell übersehen hat, oder vielleicht erst nachher von dieser Öffnungsklausel erfahren hat.

Wenn sich kein PKV-Unternehmen findet, welches den Beamten quasi „regulär“ versichert, so bleibt dann oftmals nur eine Weiterversicherung in der GKV, oder der Basistarif der PKV als Alternative übrig. Hinweis: In wenigen Ausnahmefällen kann es auch Ausnahmen von der Regel geben. Bei jedem Fall muss daher individuell geprüft werden, ob und wie die Öffnungsaktion genutzt werden kann.

Bisher konnte die Öffnungsaktion von einigen wenigen Beamten, die VOR dem 01.01.2005 in einem bestimmten Dienstverhältnis standen, und zum Zeitpunkt der PKV-Antragsstellung freiwilliges Mitglied in der GKV waren, auch außerhalb dieser 6-Monatsfrist genutzt werden. Dies war allerdings stets ein enger Personenkreis…

 

Befristete Sonderöffnungsaktion zwischen dem 01.10.2020 und 31.03.2021

Den ganzen Beitrag lesen »

Eintritt in die PKV nach Infektion mit Coronavirus und Covid19 Erkrankung?

06.04.2020 Thomas Schösser

Das Thema Coronavirus ist in aller Munde. Die Wissenschaft hat bisher nur wenig Informationen darüber, welche gesundheitlichen Folgeerscheinungen nach der Krankheit zurückbleiben können. Hier lernen wir jeden Tag neu hinzu. Wieviele und vorallem welche Langzeitschäden sind bei Erkrankten Covid-19-Patienten zu erwarten?

Seit auftreten des neuen Coronovirus erkranken auch immer mehr Menschen in Deutschland. Auch wenn die meisten Menschen erfreulicherweise wieder gesunden, so wissen wir noch nicht wie die Zukunft aussieht.

Als spezialisierter Versicherungsmakler rund um die Themen BU und PKV habe ich mir die Frage gestellt, ob nach einer kürzlichen Infektion mit dem Virus und dem Eintreten der Lungenkrankheit SARS Covid-19 ein Abschluss einer PKV für diesen Meschen noch möglich ist?

Da die Zahl der Infizierten leider nach allen Hochrechnungen zur Folge stark ansteigen wird, stellt sich die interessante Frage wie den eigentlich die Privaten Krankenversicherer in Ihrer Annahmepolitik mit bereits genesenen Personen umgehen, die eine PKV abschließen wollen?

Versicherungsmaklerkollege Helberg hat hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits diese Frage an die Versicherungsgesellschaften gerichtet und die Antworten in seinem Blog veröffentlicht.

 

Und wie reagieren die Privaten Krankenversicherer?

Den ganzen Beitrag lesen »