Braucht man eine Pflegezusatzversicherung und worauf muss man achten?

21.04.2010 Thomas Schösser

Die Pflegepflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit diverse Leistungen vorsieht.

Allerdings sind diese Leistungen fast immer unzureichend, um die real anfallenden Kosten für einen Pflegeaufwand abzufangen. Mehr Informationen über die Pflegepflichtversicherung finden Sie hier.

Das Risiko von hohen Pflegekosten lässt viele Menschen über eine private Zusatzversicherung nachdenken. Meiner Meinung nach macht das auch Sinn. Denn hierbei handelt es sich, für die allermeisten Personen, um ein finanziell existenziell bedrohendes Risiko, das die Betroffenen im Fall der Fälle ein Vermögen kosten kann.

Die private Versicherungswirtschaft bietet eine große Auswahl an Zusatzversicherungsprodukten als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung an. Ob in Verbindung mit einem Rentenversicherungsprodukt, als Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung, das Angebot ist üppig und man kann leicht den Überblick verlieren.

Dabei gibt es teilweise beträchtliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen. Hier ein paar Beispiele worauf man bei der Auswahl einer Pflegeergänzungsversicherung, losgelöst von der Wahl ob Restkosten- oder Tagegeldversicherung, achten könnte (keine abschließende Aufzählung):

  • Wie ist der Versicherungsfall genau definiert? Wann wird geleistet?
  • Welche Behandlungen sind versichert? (z.B. durch persönliche Angehörige oder professionelles Pflegepersonal)
  • Wie ist der Geltungsbereich der Versicherung ausgestaltet?
  • Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
  • Wird auch bei Eintritt einer Demenzerkrankung geleistet?
  • Sind die Leistungen, zum Beispiel durch eine Dynamik, inflationsgeschützt?
  • Erfolgt eine Beitragsbefreiung des Vertrages im Leistungsfall?
  • Welche Leistungsobergrenzen / Limitierungen gibt es und wie sind diese ausgestaltet?
  • Bestehen Wartezeiten / Karenzzeiten?
  • Entsteht ein Leistungsanspruch erst nach dem die Pflegepflichtversicherung in Anspruch genommen wurde?
  • Wann muss die Pflegebedürftigkeit beim Versicherer angezeigt werden?
  • Kann der Versicherer die Leistungen des Vertrages bei Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen des SGB XI  „anpassen“?

Neben diesen, gibt es noch viele weitere Bedingungsinhalte, die näher beleuchtet werden sollten.

In einem meiner nächsten Artikel werde ich näher auf die Unterschiede zwischen Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung eingehen.

Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.