Wer sich mit Versicherungen wie der privaten Krankenversicherung (PKV) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beschäftigt, stößt früher oder später auf eine zentrale Frage; Soll ich mich an einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsvertreter wenden?
Die Unterschiede zwischen beiden sind vielen Verbrauchern nicht bekannt, und die beiden Begriffe miteinander vermischt / verwechselt – dabei kann sich genau diese Entscheidung oft direkt auf Beitrag, Leistung und Vertragsqualität auswirken.
In diesem Artikel erfahren Sie, worin der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter liegt, wer welche Interessen vertritt – und wie Sie den passenden Berater für Ihre Absicherung finden. Eine einfache Auto-Analogie hilft Ihnen dabei, das Thema auf den Punkt zu verstehen.
Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter Unterschiede einfach erklärt
Um das zu beantworten, hilft ein einfacher, aber sehr anschaulicher Vergleich; der Autokauf.
Auto kaufen – von einem Händler oder einer Marke? Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein neues Auto kaufen. Sie haben zwei Optionen:
Option A: Sie gehen zu einem Händler der nur eine Automarke in seinem Sortiment führt. Der Verkäufer dort kennt sich bestens der Marke aus – aber verkauft auch nur diese eine Automarke.
Option B: Sie besuchen einen freien Autohändler. Er hat Modelle u.a. von BMW, Audi, VW, Toyota und mehr im Angebot – und kann Sie markenunabhängig beraten.
Was glauben Sie; wer kann Ihnen besser helfen, das für Sie passende Auto zu finden?
Im übertragenen Sinn ist das der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler. Beide gehören zu den sogennanten Versicherungs-Vermittlern, die für eine „erfolgreiche“ Vermittlung eine Provision / Courtage von der Gesellschaft erhalten.
Ob jemand als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter tätig ist, sagt zunächst nichts über die persönliche Kompetenz, Erfahrung oder Beratungsqualität aus. In beiden Berufsgruppen gibt es hervorragende Fachleute – genauso wie solche, bei denen noch Luft nach oben ist.
Dennoch bestehen grundlegende Unterschiede im rechtlichen Status:
Ein Versicherungsmakler ist im Auftrag und im Interesse des Kunden tätig und hat i.d.R. Zugriff auf Produkte verschiedener Gesellschaften.
Ein Versicherungsvertreter hingegen handelt im Auftrag einer oder mehrerer Versicherer und ist diesen gegenüber verpflichtet.
Diese Unterschiede können sich – je nach Bedarf und Erwartung – auf die Beratung und Produktauswahl auswirken. Für Verbraucher ist es aber auch hilfreich, nicht nur auf den Status, sondern auch auf Fachwissen, die Erfahrung in dem Bereich zu achten.
Im Versicherungsvertragsgesetz steht hierzu u.a. (Stand 17.06.2025):
„§ 59 Begriffsbestimmungen
(…)
(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. (…)“
Was macht ein Versicherungsvertreter?
Ein Versicherungsvertreter (auch Ausschließlichkeitsvertreter genannt) ist an eine (manchmal auch an mehrere) Versicherungsgesellschaft gebunden. Das bedeutet:
- Er verkauft ausschließlich die Produkte „seiner“ Versicherung.
- Seine Beratung ist deshalb oft auf das Angebot dieser Gesellschaft beschränkt.
- Im übertragenen Sinn zu unserer oben geannnten Autoanalogie ist er Verkäufer einer bestimmten Automarke. Vielleicht kennt er sich gut mit seinen Produkten aus, aber muss Ihnen nicht sagen, dass es vielleicht irgendwo anderes ein Produkt gäbe, was besser zu Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen passen würde.
Was macht ein Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler arbeitet i.d.R. unabhängig von Versicherungsunternehmen. Das bedeutet:
- Er sucht auf dem freien Markt nach geeigneten Lösungen. Wenn er nur eine eingeschränkte Auswahl von Anbietern hat, muss er den Kunden darauf hinweisen.
- Er vergleicht verschiedene Anbieter und Tarife miteinander.
- Er muss anhand Ihrer Wünsche und Bedürfnisse ein Produkt ausfindig machen. Für die Erfassung der Bedürfnisse nutze ich z.B. auf meiner Website Fragebögen für die BU und PKV: Diese können Sie hier gratis downloaden.
- Sie erhalten aus einer Hand oft gleichzeitig mehrere Angebote von verschiednen Versicherern
Er ist wie der freie Autohändler, der viele Modelle kennt und Ihnen das empfiehlt, was zu Ihrem Budget, Ihren Bedürfnissen und Anforderungen passt.
Kriterium | Versicherungsmakler | Versicherungsvertreter |
---|---|---|
Vertragsbindung | Unabhängig, arbeitet im Auftrag des Kunden | Gebunden an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften |
Angebotsvielfalt | Zugang zu Tarifen vieler Gesellschaften | Bietet nur die Produkte der eigenen Gesellschaft an |
Interessenvertretung | Vertritt die Interessen des Kunden | Vertritt die Interessen seines Unternehmens |
Beratungsansatz | Objektiv, vergleicht viele Tarife und Leistungen | Eingeschränkte Auswahl |
Ziel der Beratung | Passende Lösung für den Kunden im Markt finden | Lösung für Kunden mit den Unternehmensprodukten suchen |
Vergleichsmöglichkeiten | Marktüberblick, umfassende „ausreichende“ Auswahl | Marktvergleich findet in der Regel nicht statt |
Beispiel (Auto-Analogie) | Freier Autohändler mit vielen Marken | Verkäufer seiner Marke |
Versicherungsmakler Vorgaben vom Gesetzgeber
Welche Pflichten der Makler gegenüber seinem Kunden (Mandanten hat zeigt ein Blick ins Versicherungsvertragsgesetz; Zitat Stand 18.06.2025:
§ 60 Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers
(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit er im Einzelfall vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesen ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist.
…in Ausnahmen kann also auch der Makler eine eingeschränkte Anbieterauswahl haben, muss aber darauf hinweisen! Achten Sie also darauf, ob er diese Ausnahme nutzt, oder wirklich eine große Anzahl an Angeboten für Sie aus dem Markt herausarbeitet.
Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter – Wie weiß ich wer mich berät?
Die sogenannte Erstinformation ist beim ersten Kontakt Pflicht. Darin enthalten sind alle Informationen zum Status des Vermittlers. Alternativ können Sie als Verbraucher auch unter https://www.vermittlerregister.info/ den Status abfragen.
Unter der erweiterten Suche können Sie entweder mit Namen oder mit der Registrierungsnummer, welche Ihnen beim sog. Erstkontakt übergeben werden muss nachlesen welchen Status der Berater hat.
„Der Makler vermittelt nur, was ihm am meisten Provision bringt“ – stimmt das wirklich?
Dieser Spruch hält sich hartnäckig. Ein seriöser Makler arbeitet im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherung. Ich bin rechtlich verpflichtet, die Interessen meiner Kunden zu vertreten (§ 59 VVG). Das bedeutet: Ich muss die Lösung empfehlen, die am besten zur individuellen Situation passt – nicht die mit der höchsten Provision. Ein guter Makler gibt seine Empfehlungen anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien ab, und liefert Nachweise dafür die vom Kunden geprüft werden können.
Natürlich bekommt auch ein Makler vom Versicherer Geld / Vergütung /Courtage… aber:
In der privaten Krankenversicherung (PKV) und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) liegen die Abschlussvergütungen branchenweit meistens sehr ähnlich. Es gibt selten Unterschiede, die eine rein monetäre Entscheidung rechtfertigen würden.
Wer langfristig erfolgreich arbeiten will, denkt nicht an die schnelle Provision, sondern an zufriedene Kunden, die bleiben – und weiterempfehlen.
Meine Kunden merken das: Sie bekommen keine pauschalen Angebote, sondern maßgeschneiderte Lösungen, verständlich erklärt und nachvollziehbar begründet. Denn nur das schafft Vertrauen – und genau darauf basiert meine gesamte Arbeitsweise.
Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter Unterschiede – Was heißt das konkret für Ihre Absicherung?
Gerade bei langfristigen Policen wie der PKV oder BU ist es wichtig, nicht das erstbeste Angebot zu wählen – sondern das beste für Sie.
Ein guter Makler hilft Ihnen dabei, Tarife leistungsstark und verständlich zu vergleichen, Fallstricke zu vermeiden (z. B. bei Gesundheitsfragen oder Leistungsausschlüssen), und auch im Leistungsfall an Ihrer Seite zu stehen.
Ihr nächster Schritt: Unabhängige Beratung vom Experten
Als spezialisierter Versicherungsmakler mit Fokus auf PKV und BU, über 20 Jahren Erfahrung und einem klaren Anspruch an Qualität helfe ich Ihnen gerne:
- telefonisch
- per Videoberatung (z. B. Microsoft Teams)
- oder persönlich in meinem Büro
Oder stöbern Sie weiter auf meinem Blog und informieren Sie sich über die wichtigsten Themen zur PKV und Berufsunfähigkeit.
Gibt es mehr Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter in Deutschland?
Die Versicherungsbranche in Deutschland befindet sich im Wandel. Besonders deutlich zeigt sich das bei der Entwicklung der Versicherungsvermittler in den letzten zehn Jahren.
Vermittlerzahlen sinken deutlich – besonders bei Vertretern
Laut DIHK-Vermittlerstatistik ist die Gesamtzahl der Versicherungsvermittler in Deutschland von rund 235.000 im Jahr 2015 auf etwa 180.884 im Jahr 2025 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von ca. 23 Prozent. (Quellen: DIHK, cash-online, Versicherungsbote)
Jahr | Vermittler insgesamt | Veränderung |
---|---|---|
2015 | ca. 235.000 | |
2025 | ca. 180.884 | – 54.116 |
Besonders stark betroffen: gebundene Versicherungsvertreter. Ihre Zahl ist innerhalb von 10 Jahren massiv gefallen.
Versicherungsmakler: Stabil trotz Strukturwandel
Im Gegensatz dazu zeigen die Zahlen für Versicherungsmakler ein deutlich stabileres Bild. Ihre Zahl blieb über die Jahre hinweg relativ konstant…
Jahr | Versicherungsmakler registriert |
---|---|
2015 | ca. 46.642 |
2025 | ca. 46.546 |
Damit bleibt die Zahl der unabhängigen Makler im direkten 10-Jahresvergleich ungefähr gleich, obwohl die Anzahl der Versicherungsvermittler abgenommen hat.
Ursachen für den Rückgang bei Vermittlern
- Demografie: Viele Vermittler scheiden altersbedingt aus – ohne Nachfolger.
- Regulatorik: Die EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) hat mehr Auflagen und fordert z.B. jährliche Weiterbildung, Sachkunde und mehr Dokumentation.
- Digitalisierung: Kunden informieren sich vorab online und vergleichen intensiver als früher.
- Direktvertrieb: Versicherer setzen auf Portale, Apps und eigene Online-Abschlüsse.
Rolle des Versicherungsmaklers
In Zeiten steigender Komplexität suchen viele Kunden keine schnellen Abschlüsse, sondern transparente, individuelle Beratung. Besonders bei PKV und Berufsunfähigkeitsversicherung ist Fachwissen gefragt. Hier ist der unabhängige Makler im Vorteil:
- Unabhängiger Vergleich von Tarifen und Gesellschaften
- Beratung nach Bedarf, nicht nach Produktvorgabe
- Langfristige Kundenbindung durch Service und Vertrauen
Fazit: Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter – was passt besser zu Ihnen?
Ob Sie sich für einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsvertreter entscheiden, hängt letztlich von Ihren persönlichen Erwartungen, Ihrem Vertrauen und Ihrer Situation ab.
Ein Makler bietet Ihnen in der Regel eine größere Auswahl, eine unabhängige Marktanalyse und eine Beratung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert – nicht an den Vorgaben eines Unternehmens.
Ein Vertreter kennt seine Produkte vielleicht sehr genau und kann bei bestimmten Versicherern eine direkte Verbindung sein – allerdings muss er keinen neutralen Vergleich mit anderen Anbietern durchführen.
Wichtig ist: Verstehen Sie den Unterschied – sprechen Sie mit mehreren Versicherungsmaklern und -vertretern, und entscheiden Sie dann selbst, wem Sie Ihre Versicherungsberatung anvertrauen möchten.
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