Höchstzinssatz für Garantie ab 2017 nur noch 0,9%

03.11.2016 Thomas Schösser

Ab dem Jahr 2017 wird der sogenannte Höchstzinssatz für Garantien der Lebens- und Rentenversicherungen von 1,25% auf nur noch 0,9% gesenkt. Was bedeutet das?

In der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung – DeckRV) wird im § 2 unter anderem folgendes geregelt (Stand 01.11.2016), Zitat (auszugsweise, fettschrift von mir eingefügt, Quelle: www.gesetze-im-internet.de):

„§ 2 Höchstzinssatz
(1) Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie, die auf Euro oder die nationale Währungseinheit eines an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates lauten, wird der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auf 1,25 Prozent festgesetzt.  (…)“ Zitat Ende.

Dieser in der Deckungsrückstellungsverordnung beschriebene „Höchstzinssatz“ wird in der Versicherungswelt umgangssprachlich teilweise auch maximaler Garantiezins genannt.

Aus 1,25% werden ab 2017 nur noch 0,9% Höchstzinssatz

Diese Verordnung wird am 01. Januar 2017 geändert. Die Angabe der „1,25 Prozent“ wird durch die Angabe „0,9 Prozent“ ersetzt. So ist es aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 24 am 31.05.2016 bekannt gegeben worden.

auszug_bundesgesetzblatt_jahrgang2016_teil_1_nr-24_ausgegeben_zu_bonn_am_31-05-2016

Die Senkung dieses Höchstzinssatzes wurde (leider) aufgrund der anhaltenden Niedrig-Zinspolitik in der Vergangenheit schon öfter vollzogen. Zuletzt im Jahr 2015. Damals hatt ich ebenfalls einen Artikel dazu publiziert – Hier gehts zum Artikel über die Änderung von 2015 –

Nun gut 2 Jahre später, also 2017 wird dieser Vorgang wiederholt und der Höchstzinssatz auf 0,9 Prozent gesenkt werden.

Welche Auswirkungen sind durch den geänderten Höchstzinssatz zu erwarten?

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Vereinfachte Gesundeitsfragen bei BU-Beitragsbefreiung der Standard Life Versicherung

09.07.2015 Thomas Schösser

Standard Life bietet vereinfachte Gesundheitsfragen

Es gibt durchaus Fälle / Konstellationen in denen eine ausreichend hohe Rentenleistung im Berufsunfähigkeitsfall nicht versichert werden kann. Gründe dafür können z.B. Grenzen von Annahmerichtlinien einzelner Versicherungsunternehmen sein (gewünschte BU-Rente kann nicht in entsprechender Höhe versichert werden), oder aber weil der Gesundheitszustand der zu versichernden Person eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung undenkbar macht.

Einige Versicherer gehen andere Wege, und bieten verschiedene Arten von Beitragsbefreiungsleistungen im Berufsunfähigkeitsfall, mit vereinfachten Gesundheitsfragen an.

In einem meiner Blogartikel bin ich bereits auf den sogenannten „Golden BU Vorsorgeschutz“ der LV1871 eingegangen, welches ein andersartiges Konzept im Bereich der Beitragsbefreiung im BU-Fall darstellt…

In diesem Blogartikel gehe ich nun auf die Beitragsbefreiung im Berufsunfähigkeitsfall der Standard Life Versicherung ein, welche hier eine vereinfachte Gesundheitsprüfung offeriert.

Die Standard Life Versicherung bewirbt mit Sätzen wie u.a. „Einfache Gesundheitserklärung – detaillierte Gesundheitsprüfung entfällt, falls keine BU-Rente und keine Todesfallabsicherung vereinbart wurden“ seit Anfang 2015 ihren Beitragsbefreiungsbaustein bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit.

Wie sieht die „Einfache Gesundheitserklärung“ der Standard Life aus?

 

Im Antrag der „Maxxellence Invest mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – fondsgebundene Rentenversicherung“ der Standard Life Versicherung vom Januar 2015 findet man folgende Gesundheitserklärung für den Antragsteller, Zitat:

„Vereinfachte Gesundheitserklärung (nur bei Einschluss Beitragsbefreiung)

(…)
Hiermit erkläre ich,
– dass ich voll arbeitsfähig, nicht schwerbehindert und in den letzten zwölf Monaten vor Antragsstellung nicht mehr als 20 Arbeitstage krank gewesen bin,

– dass keine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt,

– dass keine Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, bzw. Berufsunfähigkeitsleistung bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträger anerkannt oder beantragt ist.

Falls die zu versichernde Person diese Erklärung zur Gesundheit nicht abgeben kann, ist der vollständige Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Standard Life behält sich vor, eine individuelle Risikoprüfung gemäß Einzelantragsverfahren vorzunehmen.“ Zitat Ende.

Maxxellence Invest ist eine fondsgebundene Rentenversicherung. Mit der vereinfachten Gesundheitserklärung kann eine Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden.

Gibt es weitere Spielregeln, wie Höchstgrenzen, maximale Dynamiken etc.?

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