5 wichtige Punkte die beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals vernachlässigt werden

16.06.2013 Thomas Schösser

Als Interessent einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat man nach einer eventuell langen Suche endlich den passenden (richtigen) BU-Vertrag für sich gefunden. Die Meisten wollen nun das trockene Thema BU schnell vom Tisch haben, und den Vertrag zügig abschließen. Doch gerade beim Ausfüllen der Antragsformulare können leicht Fehler passieren. Ein Grund sich auch hierfür Zeit zu nehmen.

In diesem Blogbeitrag gehe ich auf die Frage, worauf man beim Abschluss / der Antragsaufnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt achten sollte etwas näher ein, und erwähne dabei 5 Punkte, die häufig vergessen bzw. vernachlässigt werden…

Keine Frage, dass es gerade beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ratsam ist, die Inhalte der Versicherungsbedingungen, sprich das „Kleingedruckte“ intensiv zu beleuchten. Schließlich verbergen sich darin die vertraglichen Regeln, die im Falle einer Berufsunfähigkeit für den Kunden positiv oder negativ zum tragen kommen könnten.

Daher vergleichen etliche Verbraucher bei der Suche ihrer BU-Versicherung immer häufiger die zahlreichen unterschiedlichen Klauseln der BU-Bedingungen. Beispiele hierfür wären Kriterien wie abstrakte & konkrete Verweisungsmöglichkeiten, Arztanordnungsklausel, Umorganisationsklausel, Leistungausschlüsse, versicherte Ereignisse, Regeln für befristete Anerkenntnisse, Anpassungs- und Optionsrechte und vieles vieles weitere mehr…

In meinen Beratungsgesprächen verwende ich gerne meinen Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, welcher auf viele wichtige Leistungsinhalte von Berufsunfähigkeitsversicherungen eingeht, und die persönlichen Kundenwünsche dazu abfrägt. Im Downloadbereich steht dieser gratis zur Verfügung.

Aber Achtung: Bei Abschluss / Antragsaufnahme des BU-Vertrags muss weiterhin aufgepasst werden!

Bei der ganzen Betrachtung der Versicherungsbedingungen wird aber oftmals vergessen, dass es noch eine Reihe weiterer wichtiger Punkte / Dinge gibt, welche ebenso akribisch und detailliert beachtet und bearbeitet werden müssen.

Auf alles kann ich in diesem Blogbeitrag auf Grund der Vielschichtigkeit zwar nicht eingehen, trotzdem werde ich nun einige aus meiner Sicht sehr wichtigen Dinge näher erläutern, die vor und bei dem Abschluss eines BU-Vertrages m.E. unbedingt zu beachten sind…

Insbesondere beim ausfüllen und beantworten der Unterlagen und Zusatzformulare bei Antragsstellung werden von Versicherungskunden sehr oft wichtige Dinge vergessen oder übersehen. Eine falsch beantwortete Frage des Versicherers kann sich im Leistungsfall gegebenenfalls negativ auswirken und schlimmstenfalls (je nach Einzelfall) sogar mit dem kompletten Verlust des Versicherungsschutzes einhergehen.

Bei den meisten Anträgen „vertrauen“ Versicherungsunternehmen darauf, dass die gestellten Fragen bei Antragsstellung des Vertrags vom Kunden wahrheitsgemäß und richtig ausgefüllt wurden. Anfragen beim Arzt im Antragsverfahren sind, außer bei Überschreiten von gewünschten BU-Rentenhöhen (sog. Untersuchungsgrenzen) oder näher Informationsbedarf bei diversen Diagnosen, eher die Seltenheit.

Tritt der BU-Leistungsfall aber ein, so prüfen die Versicherer i.d.R., ob beim Antrag nicht doch etwas falsch angegeben, und die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht dadurch verletzt wurde. Dabei kann das Versicherungsunternehmen ggf. auch Ärzte, Krankenhäuser, Krankenversicherungen etc. anschreiben und sich die Informationen einholen.

„Gefahrerhebliche“ Hobbys und Freizeitaktivitäten

Im Anträgen wird sehr oft auch nach Hobbys, oder „gefahrerheblichen“ Hobbys gefragt. Was ist den aber gefahrerheblich? Manch ein Versicherer nennt Beispiele im Antragsformular, doch abschließend sind diese Aufzählungen meist nicht.

Sollte eine Frage des Versicherers in diese Richtung gehen, so geben Sie Ihre Hobby und Freizeitaktivitäten an. Ob diese dann aus Sicht des Versicherers gefahrerheblich sind oder nicht, kann bereits im Rahmen einer Risikovoranfrage (Ausschreibung des Risikos noch vor Antragsaufnahme)  abgeklärt werden.

Richtige Angabe des Einkommens / Gehalts und korrekte BU-Rentenhöhe

Auch die falsche Angabe der Einkünfte kann der Versicherer unter Umständen im BU-Leistungsfall als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung interpretieren. Achten Sie deshalb unbedingt auch hier auf die korrekte Angabe der gestellten Fragen zum Einkommen.

Hierzu gibt es natürlich auch wieder verschiedensten Fragestellungen. Beispielsweise frägt ein Versicherer nach dem Nettoeinkommen der letzten drei Jahre, ein anderer nach dem Bruttoeinkommen des letzten Jahres und so weiter…

Die passende / korrekte BU-Rentenhöhe ist selbstverständlich sehr wichtig. Die richtige Bestimmung der Absicherungshöhe sollte stets individuell und eben nicht einfach pauschal festgelegt werden.

Nehmen Sie sich dazu am besten einen Profi zur Hilfe, der mit Ihnen zusammen, die auf Ihre persönliche Situation passende BU-Rentenabsicherung findet, und den besten Weg dorthin (Tarif- / Versichererwahl, eventuelle Untersuchungsgrenzen für Arztbesuche, maximales Endalter, maximale Absicherungshöhen, mögliche Leistungssteigerungen etc.) aufzeigt.

Angaben zu bestehenden Versicherungen und historischen Anträgen / Verträgen

In Anträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherungen werden meistens auch Fragen zu bestehenden und / oder Vorversicherungen gestellt.

Auch hier muss unbedingt auf die richtige Beantwortung der gestellten Fragen geachtet werden. Beispielsweise von Kunden oft vergessen; die gegebenenfalls (je nach Antragsfrage) notwendige Angaben zu eventuell vorhandenen Versicherungspaketen des Arbeitgebers.

Einige Arbeitgeber haben in Ihren Mitarbeiter-Versorgungsstrukturen eventuell Leistungen z.B. bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit hinterlegt. Auch BU-Bausteine in der betrieblichen Altersvorsorge können gegebenenfalls, je nach Abfrage des gewünschten BU-Anbieters, angabepflichtig sein.

Was Viele nicht wissen ist, dass ein sogenannter Beitragsbefreiungsbaustein im Fall einer Berufsunfähigkeit auch eine BU-Leistung darstellt. Diese sind oft in normalen Rentenversicherungen oder Lebensversicherung hinterlegt, die als quasi Sparvertrag gedacht und abgeschlossen wurden. Eventuell wurde aber eine Beitragsbefreiung des Hauptvertrags (z.B. einer Rentenversicherung) im Falle des Eintretens einer Berufsunfähigkeit vereinbart. Der Versicherer zahlt im Berufsunfähigkeits-Fall dann zwar keine BU-Barrente aus, übernimmt aber eventuell, je nach vertraglicher Vereinbarung, die Sparrate des Hauptvertrags.

Wird im Antrag auf die BU-Versicherung nun nach bestehenden Leistungsanwartschaften aus anderen Verträgen gefragt, ist dieser Beitragsbefreiungsbaustein auch anzugeben. Dies wird sehr oft übersehen.

Den Meisten ist klar; Gesundheitsfragen des Versicherers müssen stets sorgfältig und korrekt beantwortet werden. Sicher denken die meisten an dieser Stelle, dass sich das von selbst versteht. Viel zu oft wird jedoch eine Frage einfach nicht genau genug durchgelesen, und dadurch eventuell falsch beantwortet.

Dies kann beispielsweise passieren, wenn man von verschiedenen Anbietern mehrere Antragsfragen durchgelesen hat, und irgendwann einmal einfach zu schnell und unbedacht über eine Frage hinwegliest.

Um das einmal kurz zu veranschaulichen, wie es zu ähnlichen Gesundheitsbereichen unterschiedliche Fragestellungen in Anträgen von Berufsunfähigkeitsversicherern geben kann, hier einmal 3 Beispiele:

„Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte Beschwerden oder geistige bzw. körperliche Schäden als Folgen von Krankheiten oder Verletzungen, der Wirbelsäule, Bandscheiben (z.B. Nacken- oder Rückenbeschwerden, Bandscheibenvorfall, Hexenschuss)?“

Oder

„Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Bandscheibenschaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden],Schleudertrauma, Ischias, Cervicobrachialgie)?“

Oder

„Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Störungen, Krankheiten oder Beschwerden der Wirbelsäule, Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen, Bänder (z. B. Bandscheibenschaden, Hexenschuss, Skoliose, ärztlich behandelte Rückenschmerzen, Knochenbrüche, Meniskusverletzung, Bänderriss, Gelenkentzündung, ärztlich festgestellter Gelenkverschleiß, Sehnenentzündung, Rheuma, Bechterew-Krankheit)“

Wie man an diesen 3 Beispielen sieht, verschiedene Fragen, die sich in ihrer Ausgestaltung teilweise inhaltlich voneinander unterscheiden…liest man hier nur einmal schnell drüber, so ist es durchaus Möglich die Unterschiede zu übersehen…

Deshalb ist das genaue Betrachten der Gesundheitsfragen wichtig. Lesen Sie die Gesundheitsfragen deswegen lieber mehrmals durch. Bei Unklarheiten fragen Sie lieber noch einmal nach…

Leider kann es auch passieren, dass man ggf. eine Erkrankung einfach vergisst. In Akten von Krankenhäusern, Ärzten, sonstigen Heilbehandlern etc. finden sich diese aber ggf. wieder. Um auf Nummer sicher zu gehen, nichts zu vergessen, verschaffen sich einige Kunde vor Vertragsabschluss Zugang zu genau diesen Akten…

Berufsgruppe / Tätigkeit / Berufseinstufung

Bei Berechnung des Preises einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die berufliche Tätigkeit und deren Ausgestaltung ein wichtiger Faktor. Die allermeisten BU-Versicherer haben dafür verschiedene Berufsgruppen kalkuliert. Je wahrscheinlicher aus Sicht des Versicherungsunternehmens der Eintritt der BU ist, desto teurer fällt in der Regel die Einstufung aus.

Die meisten Unternehmen bieten in Ihren Berechnungsprogrammen eine Auswahl an Berufen an. Meist stehen dort viele Berufe von A bis Z mit unterschiedlicher Beitragseinstufung zur Verfügung. Doch was macht man, wenn man nicht weiß, ob der wahre Inhalt der Tätigkeit auch wirklich erfasst wird, beziehungsweise der Beruf gar nicht erst in der Liste zur Auswahl steht?

Dazu ein fiktives Beispiel. Nehmen wir zwei angestellte Dipl. Ingenieure bei einem Automobilunternehmen, die für die Planung von neuen Modellen zuständig sind.

  • Der erste Dipl. Ingenieur verbringt seine Arbeitszeit im Büro in Deutschland mit Meetings, Planungsarbeiten, Erstellung von Präsentationen.
  • Der zweite Dipl. Ingenieur ist viel im Ausland auf Dienstreise, um neue Modelle für Nachbarländer zu planen und Arbeitsabläufe ausländischer Werke zu überprüfen.

Zwei sehr verschiedene Tätigkeitsfelder, obwohl vielleicht auf den ersten Blick hin beide den vermeintlich gleichen Beruf haben.

Besser für die korrekte Ermittlung der Berufsgruppeneinstufung ist meiner Meinung nach deshalb, wenn man am besten schon vor Antragsstellung der BU, zum Beispiel im Rahmen der Risikovoranfragen (Ausschreibung des „Risikos“ bereits vor Antragseinreichung bei Versicherer(n)), eine detaillierte Beschreibung seiner berufliche Tätigkeit abgibt und den Versicherer alle erforderlichen Informationen für die richtige Einstufung gibt.

So minimiert man nicht nur das Risiko einer falschen Beitragseinstufung, sondern auch, dass es im Berufsunfähigkeitsfall Probleme wegen einer vermeintlich falschen Berufsgruppe gibt.

…Man könnte die Liste noch um viele Punkte weiterführen. Hierdurch wird aber klar, dass beim Abschluss einer BU auf vieles geachtet, und sorgsam gearbeitet werden muss.

Nehmen Sie deshalb am besten eine intensive, unabhängige Beratung, von einen Profi, der Sie auch bei der Risikovoranfrage und Antragsaufnahme des Vertrags unterstützt in Anspruch, damit Sie nichts wesentliches vergessen.

Weiterführende Informationen zum Thema BU:

Mehr Allgemeines zum Thema BU finden Sie hier

Blog über andere Absicherungsvarianten als Berufsunfähigkeitsversicherungen

Meine Kritik zum BU-Test von Finanztest Ausgabe Juli 2013