Gemischte Anstalt

21.10.2009 Thomas Schösser

Im Stationären Bereich unterscheiden die Versicherer zwischen Krankenhäusern, welche normale therapeutischen und diagnostischen  Möglichkeiten zur Behandlung beherbergen, Krankengeschichten führen und unter ständiger ärztlicher Leitung stehen; sowie zwischen sogenannten gemischten Anstalten, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen, jedoch auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenzen aufnehmen. Nach den Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung -Stand 01. Januar 2009 (MB/KK 2009), besteht ein Leistungsanspruch nur dann, wenn der Versicherer vor Behandlungsbeginn eine schriftliche  Leistungszusage gegeben hat.

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