Beitragsbemessungsgrenze 2022 Jahresarbeitsentgeltgrenze

12.10.2021 Thomas Schösser

Jedes Jahr aufs neue erfolgt die Festlegung der Sozialversicherungsrechengrößen, also unter anderen auch der Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV.

Gerade diese beiden genannten Werte, also die Jahresarbeitsentgeltgrenze, sowie die Beitragsbemessungsgrenze sind auch für die private Krankenversicherung (PKV) von immenser Bedeutung.

So hängt beispielsweise von der Beitragsbemessungsgrenze ab, wie hoch der maximale Arbeitgeberzuschuss in der PKV (private Krankenversicherung) und Pflegepflichtversicherung ausfällt.

Für Arbeitnehmer, die einen Verdienst (deren „Entgelt“) oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt können von der GKV in die PKV wechseln. Aus diesem Grund wird umgangssprachlich hier auch von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen.

 

Wie hoch wird die Beitragsbemessungsgrenze 2022 und die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022 ausfallen?

Die Neufestlegung der Sozialversicherungsrechengröße erfolgt jährlich, und hängt von der sogenannten „Veränderungsrate“ der Bruttolöhne und -gehälter ab.
Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) schreibt dazu im aktuellen Referentenentwurf vom 08.09.2021, Zitat:

 

„ Die Vorjahreswerte der Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen im Jahr 2020 fortgeschrieben. Die maßgebende Veränderungsrate im Jahr 2020 beträgt -0,34 Prozent in den alten Ländern.

Die Vorjahreswerte der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung werden mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen für Gesamtdeutschland im Jahr 2020 fortgeschrieben. Die maßgebende gesamtdeutsche Veränderungsrate im Jahr 2020 beträgt -0,15 Prozent“ Zitat Ende.

Die folgenden Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2022 müssen bevor Sie Gültigkeit erlangen, von der Bundesregierung beschlossen, vom Bundesrat Zustimmung finden, und dann natürlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Das alles passiert in der Regel meistens erst Ende Dezember. Folglich sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesen Artikel zunächst alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2022 aus?

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