Hilfsmittel

21.10.2009 Thomas Schösser

Unter Hilfsmittel fallen z.B. technische Mittel zur Linderung einer Krankheit (beispielsweise Krankenfahrstühle, Insulinpumpen) oder aber auch Prothesen, Körperersatzstücke, Stomaversorgungsartikel und so weiter. Blindenhunde fallen auch in den Bereich der Hilfsmittel.

Jeder Versicherer legt in seinem Bedingungswerk fest, welche Hilfsmittel, wie genau mitversichert sind. Viele Gesellschaften bieten lediglich Tarife mit einer abschließenden Aufzählung an. Das bedeutet , dass ein Hilfsmittel welches nicht auf der Liste steht, vom Versicherer nicht erstattet werden muss. Hierbei spricht man von einem „geschlossenen Hilfsmittelkatalog“.

Dagegen sind bei einem sogenannten „offenen Hilfsmittelkatalog“ erst einmal alle Hilfsmittel, medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt, erstattungsfähig.

Natürlich gibt es auch hier für den Versicherer die Möglichkeit andere Eingrenzungen, wie z.B. Euro-Limitierungen, Anzahlbegrenzungen,  Reduzierung durch prozentuale Erstattungssätze usw.  in den Hilfsmittelkatalog einzuflechten.

Als bei den PKV-Interessenten sehr beliebte Hilfsmittel sind Kontaktlinsen und Brillen. Hierauf sollte meiner Meinung nach jedoch nicht das Hauptaugenmerk geworfen werden, da die Anschaffungskosten einer Sehhilfe auch für den Versicherten kalkulierbar und in der Regel auch selbst bezahlbar bleiben.

Mehr zu dem Thema Hilfsmittel finden Sie in meinem Blog.