Risikozuschlag

22.11.2011 Thomas Schösser

Was ist ein Risikozuschlag?

Ein Risikozuschlag ist ein Beitragsaufschlag auf die normalerweise übliche bzw. kalkulierte Tarifprämie.

Wenn aus Sicht des Unternehmens eine „erhöhte Gefahr“ besteht, so kann der Versicherer im Zuge des Antragsverfahrens einen Risikozuschlag veranschlagen.  Bei privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen kann aus Sicht des Versicherers ein „erhöhtes Risiko“ z.B. durch Erkrankungen bzw. Diagnosen bestehen.

Bei Antragsstellung bewerten die Versicherer das „Risiko“ des zu Versichernden. Die Bewertung und Einstufung des Risikos kann bei manchen Konstellationen völlig verschieden sein, da jeder Versicherer für sich separat die Beurteilung vornimmt. Deshalb kann es vorkommen, dass mehrere Versicherungsunternehmen bei den exakt gleichen Angaben über die Situation des zu Versichernden, zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen können.

Wird eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, so kann der Versicherer je nach Sachlage, unter Umständen sogar auch noch nach Vertragsabschluss einen Risikozuschlag verlangen.