Wann kann man frühestens einen Antrag auf eine private Krankenversicherung einreichen?

17.05.2010 Thomas Schösser

Viele Angestellte / Arbeitnehmer können aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten frühestens zum Jahreswechsel oder erst zu einem noch späteren Zeitpunkt den Systemwechsel weg von der gesetzlichen hin zu einer privaten Krankenversicherung vollziehen.

Ebenso gibt es Personen, die bereits privat versichert sind und evtl. das Krankenversicherungsunternehmen wechseln möchten.

Doch wann soll bzw. kann man denn seinen Antrag auf eine private Krankenversicherung beim gewünschten Versicherer einreichen?

Viele Krankenversicherer lassen eine Antragsstellung schon einige Monate vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn zu. Bei den meisten Versicherern kann ein Antrag bereits 6 Monate vor dem geplanten Beginn gestellt werden. Nicht umsonst wird in der PKV-Branche der 01.07. als Beginn der Hauptsaison bezeichnet, da auch die meisten PKV-Tarife nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum 31.12. ordentlich kündbar sind.

Da in den meisten Fällen der Gesundheitsstand der zu versichernden Person über die generelle Annahme der Versicherung, beziehungsweise über die Erhebung sowie die Höhe eines Risikozuschlags entscheidet, kann es von Vorteil sein, den momentan guten Status seiner Gesundheit „versicherungstechnisch einzufrieren“.

Natürlich sollte man nicht einfach blind irgendeinen Tarif aussuchen, sondern durch ein ausgewogenes, individuelles Auswahlverfahren einen oder mehrere Wunschtarife ausfindig machen. Hierbei ist eine Kriterienanzahl im dreistelligen Bereich durchaus möglich und auch sinnvoll. Hier finden Sie ein paar Beispiele für mögliche Kriterien zur Auswahl einer PKV.

Für Personen, welche länger warten müssen, gibt es unter Umständen auch vorher schon Möglichkeiten , den momentanen Gesundheitsstatus mit einer Anwartschaftsversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung inklusive Wechseloptionsrechten zu fixieren.

Bei einigen solcher sogenannten „Optionstarife“ besteht z.B. ab Versicherungsfreiheit in der GKV ein Wechselrecht hin zu einem Krankenvollversicherungs-Tarif der gleichen Gesellschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung. Natürlich gibt es hier je nach Tarif / Versicherer die unterschiedlichsten Ausgestaltungen, Bedingungen, Fristen…

Dagegen bietet u.U. ein richtig eingesetzter Anwartschaftsvertrag zusätzlich die Möglichkeit, mit einem niedrigerem Eintrittsalter in einen PKV-Tarif  zu starten.

Welcher Weg für Sie „am besten“ ist, kommt ganz auf Ihre individuellen Gegebenheiten an. Ein Tipp: Suchen Sie sich rechtzeitig Ihre möglichen Wunschtarife aus, um frühzeitig und gezielt aktiv werden zu können.