Alte Oldenburger PKV mit Bedingungsverbesserung im ambulanten Bereich

18.12.2019 Thomas Schösser

Die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG stellt bei einigen PKV-Tarifen ihr Bedingungswerk (das Kleingedruckte) klar.

Bedingungswerke regeln, was wie genau versichert ist. An dem ein oder anderen Punkt können allerdings manchmal offene Fragen bzw. Interpretationsspielräume, und somit auch Unklarheit, ob oder wie nun etwas versichert ist entstehen.

 

In einer Informations-Email  der Alte Oldenburger Krankenversicherung AG vom 11.12.2019 heißt es hierzu, Zitat:

„Klarstellungen in den Tarifen A 90/100, A 80/100, A 106, A 112, A 118 und A-Beihilfe.

Wir haben in den ambulanten Tarifen einige Klarstellungen vorgenommen, die für unsere gemeinsamen Kunden mehr Transparenz bieten.

Eine genaue Gegenüberstellung ist am Beispiel des Tarifes A 90/100, A 80/100 beigefügt. Die dort beschriebenen Klarstellungen gelten auch für die Tarife A 106, A 112, A 118 und A-Beihilfe. (…)“ Zitat Ende.

 

Es gibt Leistungspunke, die von der Alte Oldenburger Krankenversicherung AG in der Vergangenheit anscheinend positiv für den Kunden interpretiert wurden, aber nicht im Bedingungswerk Einzug gefunden haben. Mit einer sogenannten „Klarstellung“ werden nun einige Punkte  im Bedingungswerk schriftlich neu eingefügt.

Am Ende dieses Artikels finden Sie die in der Email erwähnte Bedingungsgegenüberstellung, alt versus neu im PDF-Format.

gegenueberstellung_alte_oldenburger_auszug

Bildauszug von der Gegenüberstellung der Alte Oldenburger

Die „neuen“, veränderten Druckstücke mit Druckstückdatum „Stand 01/2020“, als auch die Vorgängerdruckstücke mit Datum „Stand 01/2017“ finden Sie ebenfalls am Ende dieses Blogbeitrags.

Was wird / wurde genau verändert?

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