Auslandskrankenversicherung und PKV braucht man wirklich beides?

09.09.2015 Thomas Schösser

Fragen wie: benötigt man noch eine Auslandskrankenversicherung, wenn man doch schon privat krankenvollversichert ist? …oder… Braucht man in seiner PKV überhaupt einen weltweiten Krankenversicherungsschutz, wenn man eine Auslandskrankenversicherung hat?…wurden mir gerade in der Urlaubszeit vermehrt gestellt.

Gute Fragen, die man allerdings so einfach nicht beantworten kann.

Der Hauptgrund für das parallele Bestehen einer Auslandskrankenversicherung, und einer PKV besteht meist aus der Überlegung, dass bei einer Erkrankung im Urlaub die dadurch entstandenen Krankheitskosten nicht an den eventuellen Selbstbehalt (hinterlegte Selbstbeteiligung im Vertrag) des privaten Krankenvollversicherungstarifs angerechnet werden sollen.

Darüberhinaus kann eine Auslandskrankenversicherung gegebenenfalls eine eventuelle Beitragsrückerstattung unter gewissen Gegebenheiten schützen. Beispielsweise dann, wenn eine über die Auslandskrankenversicherung versicherte Leistung dort über diese abgerechnet werden kann, anstatt über den Privaten Kranken-Vollversicherungstarif.

Ob diese beiden Dinge möglich sind, hängt aber von einigen Faktoren ab, wie z.B. die Ausgestaltung / Leistungen der Tarife, Reisekonstellation, Ausgestaltung der Auslandsrechnung, Beitragsrückerstattungs- und Selbstbehaltsregelungen des PKV-Tarifs und so weiter.

Reißen wir einmal kurz das Thema Auslandsreisen an…

Die meisten klassischen Auslandskrankenversicherungen sind für Reisen ins Ausland konzipiert worden. Man möchte es kaum glauben, aber selbst bei den Versicherungstarifen der Auslandskrankenversicherungen gibt es große Unterschiede. So z.B.:

  • Welche Art von Reisen sind genau versichert (nur Urlaub, Reisen aller Art, Geschäftsreisen)?
  • Bis zu welcher Dauer sind diese Reisen versichert?
  • Wie lange besteht die Auslandskrankenversicherung / gibt es ein maximales Alter?
  • Welche Krankheitskosten sind wie genau versichert?
  • Ist ein Rücktransport erstattungsfähig, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sind Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland mitversichert?…um ein paar Leistungsbereiche beispielhaft zu nennen.

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