In diesem Artikel wird es um die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026 der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung), Versicherungspflichtgrenze 2026 (Jahresarbeitsentgeltgrenze), die Beitragssätze und den Zusatzbeitragssatz in der GKV für das Jahr 2026 gehen.
14,6 Prozentpunkte; so hoch beläuft sich der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Größe ist seit einigen Jahren gleich geblieben und wird auch im Jahr 2026 bestand haben. Hinzu kommen noch individuelle Zusatzbeiträge der Kassen, dazu später mehr.
Allerdings verändern sich jedes Jahr aufs neue die Beitragsbemessungsgrenze und damit auch die Grundlage der Berechnungen des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Für das Jahr 2026 steigt die sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) an.
Beide gehören zu den Sozialversicherungsrechengrößen. Die JAEG und BBG werden jährlich entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Meistens führt dies zu einer Erhöhung, so auch nun für das Jahr 2026.
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Weshalb ist die JAEG und BBG für die PKV so bedeutsam?
Für Arbeitnehmer, deren „Entgelt“ die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet, ist der Wechsel von der gesetzlichen hin zur privaten Krankenversicherung möglich. Aus diesem Grund wird umgangssprachlich hier auch von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen.
Für Menschen im Angestelltenverhältnis, welche also einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung (PKV) anstreben, ist dieser Grenzwert wichtig. Lesen Sie hier mehr zum Thema wann kann man in die PKV wechseln…
Zudem ist die BBG u.a. eine Größe, die zur Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses für die PKV und privaten Pflegepflichtversicherung notwendig ist.
Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Beiträge zur GKV werden aus dem beitragspflichtigen Einkommen ermittelt. Jedoch darf die Krankenkasse diese Einkommen nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag, der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) errechnen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV für das Jahr 2026 liegt nun bei € 69.750,- jährlich; umgerechnet auf den Monat ergibt sich damit ein Betrag von € 5.812,50 .
Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2026 aus?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für das Jahr 2026 erhöht sich und liegt bei € 77.400,- jährlich, also € 6.450,- monatlich. Hiermit ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V gemeint.
Die sogenannte JAEG wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt, und leider allzu oft mit der BBG verwechselt.
Desweiteren gibt es noch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V. Sie spielt die Hauptrolle im Bereich der sog. „Bestandsregel für PKV-Kunden“, und erhöht sich im Jahr 2026 ebenfalls auf € 69.750,- jährlich.
Zusatzbeitragssatz in der GKV 2026
Neben dem allgemeinen Beitragssatz der GKV von 14,6% kann eine jede Krankenkasse überdies einen prozentualen Zusatzbeitrag einfordern, sofern die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht genügen (§ 242, 242a SGB V).
Die Höhe dieser “Zusatzbeiträge” sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Hier wird jährlich ein durchschnittlicher Beitragssatz für den GKV-Zusatzbeitrag ermittelt. Dabei handelt es sich um einen politisch festgelegten Wert.
Dieser prozentuale Zusatzbeitrag betrug für das Jahr 2024 1,7%. Im darauffolgenden Jahr 2025 betrug dieser dann bereits 2,5%.
Prognose für Zusatzbeitragssatz 2026 : voraussichtlich 2,9%
Für das Jahr 2026 wird die durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV bei voraussichtlich 2,9% liegen.
Dieser Wert stellt leidglich eine Orientierungsgröße dar. Der gesetzliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr neu festgelegt.
Experten schätzen dafür die künftigen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds. Auf dieser Basis bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit die Höhe des Zusatzbeitrags.
Jede Kasse hat einen individuellen Zusatzbeitrag. Der GKV-Spitzenverband hat eine Liste der Krankenkasse mit den jeweiligen Beitragssätzen veröffentlicht.
Höhere GKV-Beiträge für Gutverdienende ab 2026
Geht man nun von einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, und nur einmal mit dem Zusatzbeitragssatz von 2,9% aus, so könnte sich folgende (beispielhafte) Beitragskonstellation ergeben:
BBG 2026 monatlich € 5.812,50 * (allgemeiner Beitragssatz von 14,6% + Zusatzbeitragssatz von 2,9%)
= € 1.017,19 GKV-Beitrag pro Monat. Zusätzlich kommt noch der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung hinzu…
Bei der Berechnung der sozialen Pflegepflichtversicherung spielen die Anzahl der Kinder für die Höhe des Beitragssatzes eine entscheidende Rolle.
Für Spitzenverdiener wird somit in vielen Fällen der Gesamtbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wesentlich oberhalb der Schwelle von € 1.000,- monatlich liegen.
Doch sollte der Vergleich mit der Welt der Privaten Krankenversicherung niemals nur mit dem Beitragsthema sondern auch mit den Gegenüberstellungen der Leistungen unternommen werden! Sie möchten einen objektiven, kostenlosen Vergleich sowie ein unverbindliches Gespräch zum Thema PKV? Dann melden Sie sich gerne bei mir und vereinbaren direkt gleich einen Termin!
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Arbeit-und Soziales (BMAS) Sozialversicherungsrechengrößen
Kriterien zur Auswahl einer geeigneten Privaten Krankenversicherung (PKV)
Downloadbereich mit Informationsbroschüren und Fragebögen
Beitragserhöhungen in der PKV – Wie funktioniert das – Wie hoch sind diese?
