2025 wird der sogenannte Höchstrechnungszins zur Lebensversicherung erhöht. Dies hat das Bundesministerium für Finanzen beschlossen.
Was dieser Umstand bedeutet, und ob man man mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung, Risiko-Lebensversicherung lieber auf das Jahr 2025 warten soll oder nicht? Darum wird es in diesem Artikel gehen.
Zukünftige Leistungsversprechen aus der Sparte der Lebensversicherungen (dazu gehören auch Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeiten-, Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen…) werden unter anderem mit einer Zinssatzannahme errechnet.
Der Gesetzgeber legt hier einen sogenannten Höchstrechnungszinssatz für neu abgeschlossene Verträge fest. Dieser orientiert sich i.d.R. an der momentanen Zinssituation, und kann somit Veränderungen unterliegen.
Damit will der Gesetzgeber sicher stellen, dass kein Versicherer zu hohe Leistungsversprechen abgibt, denn der Höchstrechnungszins darf, wie der Name schon verrät bei der Tarif-Kalkulation nicht überschritten werden.
Vereinfacht gesagt: Wird dieser Höchstrechnungszinssatz höher festgelegt, so können Versicherungsunternehmen auch höhere Leistungsversprechen geben.
Historische Entwicklung des Höchstrechnungszinses
Hier einige Beispiele wie sich dieser Höchstrechnungszinssatz in der Vergangenheit für Neuabschlüsse verändert hat.
- 4,00% – Juli 1994 bis Juni 2000
- 3,25% – Juli 2000 bis 2003
- 2,75% – 2004 bis 2006
- 2,25% – 2007 bis 2011
- 1,75% – 2012 bis 2014
- 1,25% – 2015 bis 2016
- 0,90% – 2017 bis 2021
- 0,25% – 2022 bis 2024
(Quelle: DAV Deutsche Aktuarvereinigung)
Wie man schnell erkennt, wurde der Höchstrechnungszins die letzten 30 Jahre fortlaufend abgesenkt. Das Jahr 2025 stellt nun also eine Trendwende dar.
Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für 2025 – Wie hoch wird der Höchstrechnungszins 2025 sein?
Aufgrund der seit kurzen wieder positiveren Zinssituation wird ab dem Jahr 2025 der Höchstrechnungszinssatz auf 1% angehoben. Somit ist es den Versicherern wieder erlaubt mit einem höheren Zinsen zu kalkulieren, was sich ggf. positiv auf die Produktlandschaft der Lebensversicherung auswirken könnte.
Können die Versicherer auch nach wie vor mit einem niedrigeren Höchstrechnungszins rechnen?
Ja, wie der Name bereits verrät, handelt es sich hierbei nur um einen Höchstwert…Versicherer könnten also auch einen geringeren Prozentsatz in Ihre Kalkulation einfließen lassen.
Erfahrungsgemäß werden einige Anbieter sehr schnell Ihre neuen (bereits kalkulierten) Lebensversicherungstarife zu Beginn des Jahres 2025 auf den Markt bringen. Es kann gut sein, dass einige Lebensversicherer aber erst einmal ein paar Monate abwarten und ggf. analysieren wie der Markt reagiert. So könnte es passieren, dass die neu kalkulierten Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebens-, Rentenversicherung etc. nicht alle gleichzeitig, sondern erst nach und nach im Jahr 2025 auf den Markt gebracht werden.
Handelt es sich bei dem Höchstrechnungszins um den bekannten Garantiezins von Lebensversicherungen?
Nein. Zwar werden diese beiden Begriffe nicht selten vertauscht oder im gleichen Sinn verwendet, doch können diese beiden Werte voneinander abweichen.
Der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. schreibt hierzu auf seiner Website, Zitat:
„Umgangssprachlich wird der Höchstrechnungszins oft mit dem Garantiezins gleichgesetzt. Dabei handelt es sich hierbei um verschiedene Werte! Unter dem Begriff Garantiezins verstehen Experten den Wert, den Versicherungen ihren Kunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung mindestens zusichern. Zur langfristigen Erfüllung dieser Garantien schreibt das Handelsgesetzbuch vor, dass Unternehmen entsprechende Rückstellungen in ihrer Bilanz zu bilden haben. Diese Rückstellungen werden mit dem sogenannten Reservierungszins ermittelt, der laut gesetzlichen Vorgaben den vom Bundesfinanzministerium letztendlich festgelegten Höchstrechnungszins nicht überschreiten darf. In der Vergangenheit waren Reservierungs- und Garantiezins in der Regel gleich hoch.“ Zitat Ende.
Wie hat der Höchstrechnungszins Einfluss auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Gegebenenfalls könnten neue BU-Tarife die gleichen Leistungen günstiger anbieten, oder für den gleichen Preis mehr Leistungsinhalte beinhalten. Da aber der Höchstrechnungszins nur eine Größe / ein Puzzleteil der Berechnungsgrundlagen darstellt, und bei einem neuen Tarif oft auch andere Parameter verändert werden (z.B. Bildung neuer Berufsgruppen, Veränderung der Vertragsbedingungen …), wäre eine generelle Vorhersage zu kurz gegriffen.
Hat der Höchstrechnungszins auch auf eine Fondsgebundene Rentenversicherung Einfluss?
Betrachtet man den Bereich der klassischen Rentenversicherung mit Anlage in den Deckungsstock des Versicherers, so wird der Einfluss schnell deutlich. Auch bei Hybridprodukten (mit teilweiser Investition im klassichen Deckungsstock) mit ganzer oder teilweiser Beitragserhaltenungsgarantie zum Rentenbeginn, ist die Erhöhung des Höchstrechnungszinssatzes nachvollziehbar von Bedeutung.
Aber auch selbst für reine fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Beitragserhaltungsgarantie während der Ansparphase, könnte sich der höhere Rechnungszins in der neuen Tarifwelt bemerkbar machen; denkt man hier einfach nur einmal an die Garantiewerte für die Zeit des Rentenbezugs.
Weshalb sollte man dann überhaupt noch im Jahr 2024 einen derartigen Vertrag abschließen? Sollte man gar mit einem Abschluss warten?
Sicherlich muss das für jeden individuellen Einzelfall in einer intensiven Beratung geklärt werden. Wenn Sie möchten können Sie gerne direkt hier einen Termin aussuchen und bei Bedarf gleich buchen.
Vorweg gibt es natürlich aber auch generelle Grundsätze, die ich gerne ausführe. Hier einige Argumente, die für einen Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch im Jahr 2024 sprechen.
1. Überlegung: Biometrische Risiken „as soon as possible“ (so schnell wie möglich) absichern.
Wie kommt man zu solch einer Aussage? Am Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird es schnell klar. In der Regel sind für den Abschluss eines solchen Vertrages die Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich.
Ein Unfall, eine plötzlich eintretende Erkrankung bzw. Diagnose einer Krankheit kann dazu führen, dass man schon morgen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kann, oder sich ein Vertrag nur mit Leistungsausschlüssen oder hohen Risikozuschlägen vereinbaren lässt!
2. Überlegung: 2025 wird man 1 Jahr älter egal wann man Geburtstag hat.
Die allermeisten Lebensversicherungstarife berechnen das sogenannte Eintrittsalter wie folgt: Beginnjahr der Versicherung abzüglich Geburtsjahr…Beginnt der Vertrag erst im Jahr 2025 so würde man bei den meisten Tarifen auch mit einem neuen höheren Eintrittsalter starten, es sei denn der Versicherer bietet hierzu Übergangsregelungen an (dazu gleich noch mehr).
3. Überlegung: Der Markt bietet Optionen zur Umstellung auf neue, bessere Verträge.
Wie bereits beschrieben, müsste eine im Jahr 2024 abgeschlossene Versicherung mit der neuen Tarifgeneration 2025 verglichen werden um abzuwägen welche der beiden günstiger / besser wäre. Deshalb sind einige Versicherer (leider nicht alle) dazu übergegangen Zertifikate oder Versprechungen bei einem Vertrags-Abschluss im Jahr 2024 auszuhändigen, die eine Umstellungsoption oder ähnliches beinhalten.
Hier ein Beispiel für solch eine zur Zeit am Markt erhältliche Option:
Zitat (auszugsweise) : „Der Rechnungszins steigt erstmals seit 30 Jahren ab dem 01.01.2025 von 0,25 % auf 1,00 %. (…) Warten bis 2025 lohnt sich nicht, denn wir sichern Ihnen zu, dass Sie auch bei Vertragsabschluss in 2024 mit Versicherungsbeginn ab 01.06.2024 von den Änderungen der neuen Tarifgeneration profitieren können! Sie müssen sich um nichts kümmern! Mit dem „Zertifikat zur Umstellungsoption“ geben wir Ihnen unser Versprechen, dass wir Ihren Vertrag mit Versicherungsbeginn ab 01.06.2024 im Jahr 2025 überprüfen. Nach der Prüfung, welche Vorteile sich für Sie ergeben können, erhalten Sie von uns automatisch einen Vorschlag zur Umstellung Ihres Vertrags! Wenn Sie eine Umstellung des Vertrags beauftragen, erfolgt diese für Sie selbstverständlich kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung“ Zitat Ende.
Beispiel 2 eines anderen Versicherers, der hier etwas differenzierter vorgeht:
Zitat (auszugsweise): „Vorteilsprüfungs-Option für Leistungsverbesserungen aufgrund einer möglichen Rechnungszinsanhebung
Das Bundesministerium für Finanzen plant eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses zum 01.01.2025 von aktuell 0,25% auf zukünftig 1,00%. Dieser Höchstrechnungszins bestimmt, mit welcher angenommenen garantierten Verzinsung wir Versicherungstarife kalkulieren dürfen. Daraus können sich für Sie als Kunde in einer solchen neuen Tarifgeneration bei Vertragsabschluss im Jahr 2025 höhere Leistungen ergeben, zum Beispiel ein höherer garantierter Rentenfaktor oder höhere garantierte Mindestrenten.
Damit Sie Ihre Entscheidung für den Start Ihrer Altersvorsorge nicht aufschieben müssen und ebenfalls von den sich ggf. durch die Rechnungszinsanpassung ergebenden Verbesserungen profitieren können, bieten wir Ihnen in den nachfolgend genannten Tarifen eine Vorteilsprüfungs-Option:
Private und betriebliche Altersvorsorge
(…)
Für Vertragsabschlüsse mit Antragsdatum ab dem 08.07.2024 werden wir im ersten Quartal 2025 automatisch einen Vorschlag für die Umstellung der Verträge zum und mit Wirkung ab 01.04.2025 auf den jeweiligen Nachfolgetarif mit neuen Rechnungsgrundlagen versenden. Auf Wunsch erfolgt eine Vertragsanpassung mit dem ursprünglichen Eintrittsalter und ohne eine erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt beitragspflichtig ohne Beitragsrückstände besteht und keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung eingeschlossen ist.Basisrentenverträge
(…)
Aufgrund der zertifizierungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Anpassung von Vertragsbedingungen im bestehenden Vertrag nicht zulässig. Auf Wunsch erstellen wir im kommenden Jahr einen Vorschlag auf Abschluss eines Basisrentenvertrages im Nachfolgetarif mit den neuen Rechnungsgrundlagen unter Übertrag des bis dahin gebildeten Kapitals in diesen neuen Vertrag. Diese Umstellung erfolgt ohne eine erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung.(…) Mit der Einführung neuer Tarife mit neuen Rechnungsgrundlagen können sich garantierte Werte, aber auch Produkteigenschaften und mögliche Leistungen verändern. Höhere garantierte Rentenfaktoren können dazu führen, dass sich im Rentenbezug geringere Überschussanteilssätze ergeben. Mit unserer Vorteilsprüfungs-Option wollen wir Ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich für das objektiv beste Angebot entscheiden zu können. Vertragsumstellungen erfolgen kostenfrei auf die dann gültigen Tarife mit den neuen Rechnungsgrundlagen im Rahmen der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Zulässigkeiten. Bei der Vorteilsprüfungs-Option sind die steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.“ Zitat Ende.
Hier werden im Original noch die betroffenen Tarife im einzelnen benannt. Interessant ist auch die Unterscheidung zwischen privaten Altersvorsorgeverträgen und den Basisrentenverträgen (Rürup).
Fazit
Wenn man sich also mit dem Thema Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, sprich mit Lebensversicherungsprodukte auseinandersetzt, so gibt es viele Möglichkeiten sicherzustellen auch schon im Jahr 2024 ein gutes Angebot zu erhalten und mit seiner Absicherung nicht warten zu müssen.
Egal welche Versicherung, welchen Tarif man wählt; möchte man von solch einer Umstellungsoption ggf. gebrauch machen, so sollte man darauf achten, dass dieses auch verbindlich ausgeprochen und im Vertrag darauf bezug genommen wird.
Dennoch gilt immer vor Vertragsabschluss eine eingängige, auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche passende Beratung stattfinden zu lassen, um sicherzustellen auch das richtige, für Sie passende Produkt gefunden zu haben.
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