Neuer Tarif „PBE“ der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG zur Beitragsermäßigung im Alter

12.12.2011 Thomas Schösser

Zum 1. Januar 2012 ergänzt die Alte Oldenburger ihr Tarifsortiment um einen sogenannten Beitragsentlastungstarif. Mit diesem optionalen Baustein können für die sog. „Grundtarife“ der Krankheitskostenvollversicherung der Alte Oldenburger neben den tariflichen Altersrückstellungen und dem gesetzlichen Zuschlag, zusätzlich eine Beitragsreduzierung für das Alter aufgebaut werden.

Viele Versicherer bieten zur Zeit schon Beitragsentlastungstarife, wie z.B. die HALLESCHE mit dem Tarif „MBflex“, die RuV mit dem Baustein „WBET“ oder die Universa mit ihrem erst im Jahr 2011 eingeführten „BEflex“ für das Alter an.

Allerdings ist kein Tarif wie der andere, weshalb ich nun auf das neue Produkt der Alte Oldenburger etwas näher eingehen werde.

Der neue Tarif „PBE“ der Alte Oldenburger ermäßigt ab dem 01.01. des Jahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet die dann für die „Grundtarife“ zu zahlende monatliche Beitragsrate um einen vereinbarten Entlastungsbetrag.

Für diesen Tarif muss natürlich ein Zusatzbeitrag bezahlt werden, welcher laut Aussage der Alte Oldenburger arbeitgeberzuschussfähig ist. Dabei sollten natürlich immer die gesetzlichen Höchstgrenzen, also der maximal mögliche Arbeitgeberzuschuss mit beachtet werden.

Wie lange muss der Zusatzbeitrag für den Beitragsentlastungstarif „PBE“ bezahlt werden?

Hier findet sich im Paragraph 6 der Besonderen Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter (AVB_PBE Stand 11/2011) der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG u.a. folgender Passus :

„ § 6 Beitragsberechnung/Dauer der Beitragszahlung
[…] 2. Der Zusatzbeitrag ist über die gesamte Versicherungsdauer, also auch nach Wirksamwerden der Beitragsentlastung zu entrichten.“

Bleibt die Prämie für den Beitragsentlastungstarif immer gleich?

Der zu zahlende Monatsbeitrag für den Tarif kann, wenn es kalkulatorisch notwendig ist, zukünftig auch vom Versicherer angepasst, sprich also auch erhöht werden.

Kann die Beitragsentlastung auch zu einem anderen Zeitpunkt abgerufen werden?

Ja, hier lässt der Tarif ein wenig Spielraum zu. Dazu ein kurzer Auszug aus den Besondere Bedingungen des Tarifs „PBE“ (Stand 11/2011):

„§2 Gegenstand der Vereinbarung
[…] 4. Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann die Beitragsentlastung 
auch auf Jahresbeginne vorverlegt werden, die auf die Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person folgen. Der Versicherungsnehmer kann auch einen späteren Jahresbeginn beantragen, spätestens jedoch den 01. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person ihr 70. Lebensjahr vollendet. Das Wahlrecht kann nur einmal und nicht rückwirkend ausgeübt werden. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Beitragsentlastung vermindert sich der vereinbarte Entlastungsbetrag, bei späterer Inanspruchnahme erhöht sich der vereinbarte Entlastungsbetrag entsprechend den Regelungen in den Technischen Berechnungsgrundlagen. Der neue Entlastungsbetrag wird dem Versicherungsnehmer auf Anfrage mitgeteilt.[…]“

Was geschieht mit den Rückstellungen des Beitragsentlastungstarifs bei Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung?

Dazu ein wieder ein kurzer Auszug aus dem § 5 Absatz 1 der Bedingungen des Tarifs „PBE“ der Alte Oldenburger:

„[…] Bei einer Kündigung der Grundtarife ohne gleichzeitigen Abschluss eines neuen substitutiven Vertrages bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen wird die nach den Technischen Berechnungsgrundlagen gebildete Alterungsrückstellung zur sofortigen Ermäßigung der Beiträge aller weiterhin bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehenden Krankheitskosten- oder ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen verwendet, für die Alterungsrückstellungen gemäß § 8a Abs. 2 MB/KK 2009 gebildet werden. […]“

Ist ein solcher Tarif sinnvoll?

Pauschal kann man das nicht beantworten. Bevor Sie sich für einen Beitragsentlastungstarif entscheiden, sehen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Berater die gesamten Bedingungen an. Wägen Sie alle Vor- und Nachteile ab, beleuchten Sie die möglichen Konstellationen, und lassen sich verschiedene Modelle ausrechnen. Danach können Sie eine objektive Entscheidung treffen, ob ein Beitragsentlastungstarif für Sie persönlich Sinn macht.

Hinweis: Quelle der zitierten Bedingungspassagen: „AVB/PBE Besondere Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter – Stand 11/2011 – ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG“. Die Passagen waren nur auszugsweise zitiert und daher nicht vollständig. Zur gesamten Betrachtung des Produkts muss das original Bedingungswerk als auch die gesetzlichen Regelungen vollständig gelesen werden.