Was tun wenn der Beruf nicht ins „Raster“ des BU-Versicherers fällt?

27.08.2010 Thomas Schösser

Nicht selten kommt es vor, dass der langen Suche nach der „richtigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei der Berechnung des Beitrags erste Hürden folgen.

Beispielsweise dann, wenn der ausgeübte Beruf des Antragsstellers nicht im sogenannten „Berufskatalog“ des BU-Versicherers hinterlegt ist.

In den allermeisten Fällen stellen die Versicherer Berufslisten bereit, aus denen man seinen derzeitigen Beruf „auswählen“ kann.

Dabei stufen die meisten Versicherer Berufe in sogenannte Gruppen ein. Hierbei kalkuliert das Versicherungsunternehmen neben vielen weiteren Dingen vor allem auch die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls für die jeweilige Tätigkeit.

Dadurch werden die verschiedenen Berufsgruppen meist je nach Versicherer / Tarif preislich und /oder teilweise sogar vertragsinhaltlich differenziert.

Wie bereits erwähnt kommt es manchmal aber vor, dass ein Versicherer bestimmte Berufsbezeichnung nicht in seiner „Liste“ inkludiert hat.

Nun sollte man hier aber nicht einfach blind einen ähnlichen oder gar anderen Beruf aus dem angebotenen Katalog aussuchen. Das könnte unter Umständen dazu führen, dass die vom jeweiligen Versicherer berechnete BU-Eintrittswahrscheinlichkeit des in der „Aufzählung“ aufgeführten Berufs nicht mit dem ansonsten kalkulierten BU-Risiko der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Versicherungskunden übereinstimmt.

Hierzu ein Beispiel:

Die täglichen Arbeitsabläufe mehrerer Architekten müssen nicht immer zwingenderweise identisch sein. Der Eine sitzt ausschließlich im Büro und führt Planungsarbeiten durch, der Zweite besichtigt Baustellen und ein Dritter muss die Welt bereisen, um seine Arbeit verrichten zu können.

Ein anderes Beispiel wären zwei Lageristen. Der Eine bewegt Objekte mit körperlich schwerer Arbeit, der Andere ist rein für die Planung und Organisation der Lagerhallen zuständig. Obwohl es sich hier vermeintlich um den gleichen Beruf handelt, nämlich Lagerist, ist die Tätigkeit bei jedem jeweils anders ausgestaltet und verteilt.

Daher kann es sinnvoll sein bereits von Beginn an eine detaillierte Beschreibung der täglichen beruflichen Tätigkeit beim Versicherer mit einzureichen.

So kann sich dieser bei der Einstufung bzw. der Bewertung der Arbeit des Antragsstellers ein wesentlich umfassenderes Bild machen und gegebenenfalls eine individuelle Berufsgruppeneinstufung durchführen.

Zudem können mit einem Tätigkeitsprofil schon vor Vertragsbeginn oftmals Missverständnisse zur Ausgestaltung des Berufs vermieden werden.

Die Tätigkeitsbeschreibung sollte vor allem eine Auflistung aller „typischen“ Arbeitsbereiche / -verrichtungen und deren genauen Inhalt wiedergeben.

Ein Beispiel:

Ein sogenannter „Bürojob“ kann viele Facetten haben. Der eine Büroarbeiter erstellt Präsentationen und stellt diese anderen Mitarbeitern vor, der andere führt Planungsarbeiten im Büro durch, und wieder ein anderer berät Kunden … und so weiter.

Wichtig dabei ist unter anderem auch die Angabe der prozentualen oder zeitlichen Verteilung der jeweiligen Bereiche und des täglichen Tuns.

Klar ist, dass bei einer so wichtigen Versicherung wie einer BU, welche ja das Einkommen bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit durch die Rentenzahlung weiterhin sichern soll, vieles beachtet und durchdacht werden muss.

Denken Sie auch stets daran, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch einer Anderen gleicht. Die Leistungsunterschiede sind teilweise immens. Unter Umständen kann ein Wort im „Kleingedruckten“ schon über Leistung oder Ablehnung der BU-Rente entscheidend sein.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung haben oder Unterstützung suchen können Sie mich gerne kontaktieren.

Weiterführende Informationen zum Thema BU:

Berufsunfähig was ist das überhaupt?

Was bedeutet abstrakte Verweisung in der BU?