Leistung für alternative Medizin und Heilpraktiker in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

14.03.2012 Thomas Schösser

Nicht wenige Menschen vertrauen immer mehr alternativen Behandlungsmethoden, wie beispielsweise der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), Homöopathie oder der Akupunktur, die von den herkömmlichen schulmedizinischen Methoden teilweise abweichen.

Daher stellen sich auch Viele die Frage, was denn nun ihr gewünschter privater Krankenversicherungstarif neben zahlreichen anderen Leistungsbereichen an Erstattungen für diese Behandlungsmethoden vorsieht.

Der Markt der Privaten Krankenversicherungen (PKV) bietet eine Vielfalt an Tarifen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten zu diesem Bereich an. Deshalb gehe ich in diesem Blogbeitrag auf einige Details zum Thema alternative Medizin ein.

Auch wenn es an mancher Stelle anders behauptet wird, so sind Leistungen für alternative Behandlungen in einer Privaten Krankenversicherung nicht selbstverständlich. Manche Tarife schließen zum Beispiel eine Kostenerstattung für Behandlungen von Heilpraktikern komplett aus dem Versicherungsschutz aus, oder begrenzen die Leistungshöhe.

Eine solche Begrenzung könnte in einem Bedingungswerk beispielsweise so aussehen:

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