Blogserie über meinen Fragebogen zu Leistungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) – Thema Transporte

08.02.2012 Thomas Schösser

Kosten für Krankentransporte können, je nach Art und Situation, sehr hoch ausfallen und daher ein finanzielles Risiko für jeden Patienten darstellen. Fahrten zur jahrelang andauernden ambulanten Dialysebehandlung, oder ein Krankentransport mit einem Hubschrauber nach einem Unfall sind nur zwei Beispiele dafür.

Viele Menschen denken, dass es beim Versicherungsschutz rund um Krankentransporte nur wenige bis gar keine Unterschiede in den Tarifangeboten der PKV gibt. Weit gefehlt, wie ich gleich aufzeigen werde. Die Bedingungen privater Krankenversicherungstarife unterscheiden sich in diesem Segment teilweise sehr voneinander.

Deshalb habe ich in meinem Kriterienfragebogen zur privaten Krankenversicherung, neben einigen weiteren Leistungsbereichen, auch einige aus meiner Sicht wichtigen Punkte zum Thema Transporte mit einfließen lassen.

Die Inhalte der Bedingungstexte der am Markt erhältlichen Tarife sind sehr facettenreich und daher auch beim Versicherungsumfang der Transporte oftmals sehr unterschiedlich. Die Fantasie der Versicherer findet hier scheinbar kaum Grenzen. Von zum Beispiel prozentualen Einschränkungen, Euro-Eigenbeteiligungen, Begrenzungen der versicherten Kilometer, Ausschluss des Rücktransports und vielen weiteren mehr ist alles möglich.

Sehen wir uns dazu einmal zwei Beispiele aus diversen Versicherungsbedingungen zum Bereich Krankenhaus-Transporte an. (Bedingungen werden nur auszugsweise zitiert)

Definitionsbeispiel1:

„Versicherte Aufwendungen
[…] Stationärer Krankentransport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. […]“

Definitionsbeispiel 2:

„Erstattungsfähig sind Aufwendungen für:
[…] Transport zum nächsterreichbaren […] Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall. […]“

Zwar beschäftigen sich die beiden Klauseln mit dem gleichen Thema, sind inhaltlich aber sehr verschieden. So fällt auf, dass es beim 2. Definitionsbeispiel nur „zum“ heißt. Anders im Definitionbeispiel 1, wo es „zum und vom“ heißt.

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Ab sofort steht PKV-Kriterienfragebogen zum download bereit

07.03.2011 Thomas Schösser

Im Bereich der privaten Krankenvollversicherung (PKV) habe ich schon oft bemerkt, dass viele Interessenten schnell den Überblick verlieren. Das ist aber auch nicht verwunderlich, gibt es doch weit über 100 Kriterieninhalte die bei der Suche nach einer geeigneten Krankenversicherung von Bedeutung sein können. Damit ist ein Laie fast immer überfordert.

Aus diesem Grund habe ich zum Thema PKV einen Fragebogen mit einigen Auswahlkriterien zur Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch zum download bereitgestellt.

Warum ein Fragebogen?

In zahlreichen Beratungsgesprächen zum Bereich der privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich bemerkt, dass Fragebögen, die auf wichtige Leistungsinhalte und Kernsegmente eingehen, vielen Kunden dabei helfen, besser in die Materie der privaten Krankenversicherung  hineinzufinden.

Mein Kriterien-Fragebogen zur Auswahlhilfe einer PKV, enthält wesentliche Punkte, in denen sich Tarifbedingungen von Versicherern oft erheblich unterscheiden. Einige der dort genannten Leistungsinhalte können von privaten Krankenversicherungstarifen ausgeschlossen, nur teilweise oder auch komplett im Versicherungsvertrag eingeschlossen sein.

Leider werden heute  immer noch zahlreiche „Tarifvergleiche“ anhand weniger Auswahlkriterien erstellt. Dabei kann es vorkommen, dass nur 4 oder 5 Punkte abgefragt werden.

Zum Beispiel:

Möchten Sie eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus?

Einbett-, Zweibett-, oder Mehrbettzimmer im Krankenhaus?

Wieviel Prozent soll der Tarif für Zahnersatz bezahlen?

Wünchen Sie ein Krankentagegeld?

Welche Selbstbeteiligung wird gewünscht?

Natürlich kann man einen Vergleich auch anhand solch weniger Kriterien erstellen. Doch von welcher inhaltlichen Qualität dieser wohl sein wird, bleibt fragwürdig?

Man stelle sich folgende Situation vor:

Jemand möchte ein Auto kaufen. Dafür wird ein Autohändler aufgesucht, der alle Marken und Modelle verkaufen kann. Nun sagt der Autokäufer zum Händler: „Ich möchte ein Auto mit mindestens 100 PS, Ledersitzen, einen Fahrer- und Beifahrerairbag und ABS. Dafür möchte ich maximal € 60.000,- ausgeben.“ Was soll der Händler seinem Kunden nun anbieten? Meiner Meinung nach müsste der Autohändler jetzt weitere Fragen stellen, um die Auswahl der Fahrzeuge weiter einschränken zu können.

…nun „kauft“ man bei einer privaten Krankenversicherung ja kein Auto sondern einen Versicherungsschutz für aufkommende Krankheitskosten. Unter Umständen muss dieser ein Leben lang bestehen bleiben.

Eine private Krankenversicherung sollte kein Produkt sein, das man mal eben schnell zwischen Tür und Angel abschließt. Mit Sicherheit ist es besser sich vorher eingehend mit der Materie zu beschäftigen, von einem Spezialisten beraten zu lassen und auf der Grundlage vieler Informationen eine objektive Entscheidung für oder gegen einen Tarif zu treffen.
Im Anschluss an die jeweilige Fragestellung haben Sie bei einigen Punkten verschiedene  Antwortmöglichkeiten, hinsichtlich am Markt gebotener Tarifunterschiede. In der privaten Krankenversicherung können Sie oft bessere, in einigen Punkten aber auch geringere  Leistungen versichern. Hierbei sollten Sie für sich ergründen, ob einer oder mehrere der genannten Bereiche, Ihre finanzielle Existenz gefährden würden, wenn die entstehenden Krankheitskosten nicht versichert wären.

Mein Fragebogen soll als eine Art Grundlage für das erste Beratungsgespräch dienen und auch auf den ein oder anderen möglichen inhaltlichen Unterschied hinweisen. Selbstverständlich gibt es auch noch weitere Auswahlparameter, welche in diesem Fragebogen nicht auftauchen…doch ein Schritt nach dem anderen…