PKV für Beamte – Quoten- / Kurzstufentarife 50% Beihilfe aber nur 30% versichert?

27.03.2016 Thomas Schösser

Eine der am häufigsten gestellten Fragen an mich, lautet: „Ich habe doch einen Anspruch von 50% Beihilfe, wieso wird mir dann nur ein Tarif mit einer 30-prozentigen Leistungsstufe / Erstattungsprozentsatz angeboten? Da bin ich doch unterversichert, oder?“

Diese Art der Nachfrage kommt oft von PKV-Interessenten wenn sie zum ersten mal ein Angebot eines Versicherers erhalten.

Das solche Fragen aufkommen, ist durchaus nachvollziehbar, gerade dann, wenn die Tarife auf den ersten Blick eine geringere Prozentstufe versichert haben als „benötigt“.

Auf den zweiten Blick kommt oft heraus, dass die angedachte Leistungsstufe von z.B. 50%, durch zwei separate Tarife mit jeweils 20% und 30% abgedeckt werden. Was verbirgt sich dahinter, und warum wird das so überhaupt angeboten?

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