Neuer Unisextarif der Barmenia Krankenversicherung a.G. – Tarif Barmenia einsA expert+ für Angestellte Selbständige und Freiberufler unter die Lupe genommen

21.01.2013 Thomas Schösser

Wie in meinem Blog angekündigt schreibe ich heute über einen neuen Unisextarif. Als erstes habe ich mir den „Tarif Barmenia einsA expert+“ der Barmenia Krankenversicherung a.G. angesehen. Ich werde nun ein paar aus meiner Sicht wichtigen Punkte anschneiden.

Der Tarif wurde für Angestellte, Arbeitnehmer sowie Freiberufler / Selbständige, die eine PKV-Vollversicherung abschließen können aufgelegt, und zählt zu den leistungsstärkeren der insgesamt 5 neuen Barmenia-Unisextarife (einsA prima, einsA prima+, einsA primex, einsA expert und einsA expert+) für diese Personengruppe.

Da jeder dieser Tarife für unterschiedliche Kundenansprüche auch andere Leistungsumfänge anbietet, beleuchte ich aus Gründen der Übersichtlichkeit in diesem Blogartikel zunächst nur einige Inhalte des „Tarif Barmenia einsA expert+“. Dabei werde ich teilweise Auszüge aus den Bedingungen zitieren. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden vollständigen Versicherungs-Bedingungen. Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen bzw. Einschränkungen wieder. Hierzu müsste u.a. das gesamte original Bedingungswerk, diverse Gesetzestexte usw. gelesen werden.

Grundlage für meine Beschreibungen sind folgende Bedingungen / Druckstücke der Barmenia Krankenversicherung a.G.:

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Barmenia Krankenversicherung a.G. für die Krankheitskosten- und
Krankenhaustagegeldversicherung MB/KK09 und TB/KK13 (Stand 01.01.2013
Für ab dem 21.12.2012 eingeführte Tarife mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen (Unisex-Tarife) (Druckstücknummer K4601 0113 DT)

Tarif Barmenia einsA expert+ (Teil III der Bedingungen) (Stand 01.01.2013) (Druckstücknummer K4610 0113 DT)

Bei diesem Tarif handelt es sich um einen sogenannten Kompakttarif, welcher diverse Leistungen für den ambulanten, stationären und Zahnbereich vorsieht. Die Barmenia bietet zur Tarifeinführung bezüglich der allgemeinen Selbstbeteiligung drei Auswahlmöglichkeiten für die Kundschaft an. Der Kunde kann sich bei Abschluss zwischen Euro 300,-; Euro 600,- und Euro 1200,- Selbstbeteiligung entscheiden.

Im Versicherungsschein wird der Tarif Barmenia einsA expert+ mit der Tarifbezeichnung EXP+ ausgewiesen. Vor dem „+“ erfolgt ein Hinweis auf die vereinbarte Leistungsstufe (= Höhe des Selbstbehaltes pro Kalenderjahr):
Leistungsstufe 1: Selbstbehalt (SB) = 300,00 EUR
Leistungsstufe 2: Selbstbehalt (SB) = 600,00 EUR
Leistungsstufe 3: Selbstbehalt (SB) = 1.200,00 EUR
z. B. EXP1+: Tarif Barmenia einsA expert+, Leistungsstufe 1 (= 300,00 EUR SB)

Für Kinder und Jugendliche halbiert sich dieser Jahresselbstbehalt bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden.

In einigen Bereichen fällt der Selbstbehalt allerdings nicht an. Im Teil III Stand 01.01.2013 der Bedingungen des Tarif Barmenia einsA expert+ (Druckstücknummer K4610 0113 DT) findet man unter anderem folgenden Passus dazu, Zitat:

„1.10 Selbstbehalte
(…)
Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspauschale bei einer Hausentbindung nach Ziffer 1.1 e) sowie für zahnprophylaktische Leistungen nach Ziffer 1.4 b) fallen nicht unter den Selbstbehalt, sofern sie in den jeweiligen Rechnungen ausdrücklich als Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen bzw. als Hausentbindung bezeichnet werden.“
Zitat Ende.

Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der zukünftigen Tarifgeschichte unter den Voraussetzungen für die Beitragsanpassung ggf. auch einmal die Selbstbeteiligungsstufen angepasst, also erhöht werden. Das ist keine Besonderheit. Viele Versicherer haben diese Anpassungsmöglichkeit in der Vergangenheit auch schon gezogen. Man darf gespannt sein, ob die Selbstbeteiligungen in den Tarifstufen zukünftig angehoben werden.

Stationäre Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen

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