BBKK 2026 Beitragserhöhung – über 20%

15.11.2025 Thomas Schösser

BBKK 2026 Beitragserhöhung – Sowohl die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) als auch die Union Krankenversicherung (UKV) passen zum Jahreswechsel 2025 auf 2026 ihre PKV-Beiträge im Bestand und auch im Neugeschäft um teilweise mehr als 20% in manchen Fällen auch über 28% an!

Viele werden sehr erstaunt über den Brief der PKV sein sich fragen ob das sein kann?!


In diesem Artikel werde ich auf folgende Fragen zur aktuellen Beitragserhöhung der BBKK und UKV eingehen:

  • Wie hoch ist die Beitragsanpassung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse bzw. Union Krankenversicherung?
  • Warum sind die Anpassungen / die Steigerungen so stark?
  • Dürfen die BBKK und UKV die Beiträge der PKV so stark erhöhen?
  • Sind diese Erhöhungen gerechtfertigt – und was kann man dagegen tun?
  • Wie sieht der PKV-Markt aus / Wie stehen die Tarife der BBKK & UKV nun im aktuellen Marktumfeld aus?
  • Lohnt ein Versichererwechsel?
  • Wäre ich doch besser in der GKV aufgehoben?
  • Welche Möglichkeiten bieten sich für Bestandskunden?

Für viele Versicherte dürfte das aktuelle Schreiben der Bayerischen Beamtenkrankenkasse bzw. UKV zunächst überraschend oder sogar belastend wirken. Dennoch ist es wichtig, nicht vorschnell zu reagieren. Ein klarer, objektiver Blick auf die Situation hilft deutlich mehr als hektische Entscheidungen.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung zum Thema PKV wünschen, so melden Sie sich doch einfach unverbindlich bei mir und vereinbaren kurzerhand einen Termin. Rest des Beitrages lesen »

Neuer privater Krankenversicherungstarif „GesundheitCOMFORT“ von der Union Krankenversicherung AG und Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG

26.04.2012 Thomas Schösser

Einige Jahre ist es schon her, dass ein Versicherer einen neuen Tarif für den Privaten Krankenversicherungsmarkt entworfen hat. Seit 01.04.2012 wird der neu eingeführte Tarif namens „GesundheitCOMFORT“ nun gleichzeitig von der UKV (Union Krankenversicherung AG) und der BBKK (Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG) angeboten. Ein Grund für mich auf einige, aus meiner Sicht interessante Punkte, des neuen Tarifwerks aus den Bereichen Zahn, Gemischte Anstalten, Anschlussheilbehandlungen, Heilmittel sowie Hilfsmittel, Hospitz und ambulante Palliativmedizin, Transport, ambulante Psychotherapie, Generika etwas näher einzugehen.

Gleich am Anfang der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG (AVB/VT) Stand: 01.04.2012, SAP-Nr: 319366, 04.2012 steht unter anderem:

„Die Tarife, denen diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen, werden von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG als rechtlich unabhängige Risikoträger gemeinsam kalkuliert und parallel angeboten. In diesen Tarifen wird die jährliche Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten (vergleiche § 8 b) gemeinsam durchgeführt. Die erforderlichen Versicherungsleistungen werden aus der Beobachtung des Gesamtbestandes beider Risikoträger abgeleitet. (…)“

Der Kunde muss sich bei Antragsstellung entscheiden, bei welchem der beiden Versicherungsunternehmen er versichert sein möchte. Der Hauptteil der Versicherungsbedingungen ist mit der am Markt oft verbreiteten Dreier-Komponente aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bestehend aus den MB/KK 2009 und den Allgemeinen Tarifbedingungen, sowie den Tarifen selbst aufgebaut. Zusätzlich gibt es noch ein Heilmittelverzeichnis sowie ein Preis- und Leistungsverzeichnis etc., auf die ich später noch kurz eingehen werde.

In diesem Blogbeitrag werde ich nun auf einige Leistungsinhalte des neuen Tarifkonstrukts allgemein eingehen, und Auszüge aus den Bedingungen zitieren. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen. Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Hierzu muss das gesamte original Bedingungswerk gelesen werden.

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