Neuer Tarif GesundheitVARIO der BBKK und UKV

25.11.2019 Thomas Schösser

Ab dem 01.01.2020 wird es im PKV-Markt einen neuen Privaten Krankenversicherungstarif namens „GesundheitVARIO“ von der UKV (Union Krankenversicherung AG) und der BBKK (Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG) geben.

Da es seit Einführung der Unisextarifwelt im Markt der Privaten Krankenversicherung (PKV) kaum neue Tarifeinführungen gab, ist es umso spannender neue Tarife im Detail zu betrachten. Sehen wir uns also die neue Tarifwelt etwas genauer an, und werfen einen Blick ins Kleingedruckte…

In den Maklernews 09/2019 der BBKK hieß es, Zitat:

„(…) eine leistungsstarke Krankenversicherung gehört zu jeder guten Kundenbeziehung. Da der Lebenszyklus Ihrer Kunden viele Veränderungen mit sich bringen kann, sollte die Krankenversicherung variabel sein und Antworten auf alle Eventualitäten bieten.“ Zitat Ende.

Bildquelle: Auszug aus Vertriebsinformation der BBKK

Eine Besonderheit; der neue Tarif GesundheitVARIO wird wieder von der UKV also auch von der BBKK gleichermaßen angeboten werden. Deshalb verwenden beide die gleichen Allgemeinen Bedingungen. So heißt es in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenvollversicherung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG (Unisex) Stand: 01.01.2020, SAP-Nr.: 339066, 12.2019 auch Zitat:

„Gemeinsam verwendete AVB, Verbundtarife

Die AVB/VV und die Tarife, denen die AVB/VV zu Grunde liegen, werden von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG gemeinsam verwendet und angeboten. Auch die Kalkulation der Tarife erfolgt gemeinsam (zu den Besonderheiten bei Beitragsanpassungen: siehe § 8 Absatz 5). Vertragspartner und alleiniger Versicherer ist jedoch nur das Unternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.“ Zitat Ende.

In diesem Artikel werde ich nun beispielhaft einige von mir ausgewählte Leistungsinhalte des Tarifs GesundheitVARIO der BBKK herausgreifen und allgemein darauf eingehen, zudem aus den Bedingungen auszugsweise zitieren, Hinweise geben, und meine persönliche Sichtweise wiedergeben. Markierungen in den Zitaten sind teilweise von mir eingefügt worden.

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Neuer privater Krankenversicherungstarif „GesundheitCOMFORT“ von der Union Krankenversicherung AG und Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG

26.04.2012 Thomas Schösser

Einige Jahre ist es schon her, dass ein Versicherer einen neuen Tarif für den Privaten Krankenversicherungsmarkt entworfen hat. Seit 01.04.2012 wird der neu eingeführte Tarif namens „GesundheitCOMFORT“ nun gleichzeitig von der UKV (Union Krankenversicherung AG) und der BBKK (Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG) angeboten. Ein Grund für mich auf einige, aus meiner Sicht interessante Punkte, des neuen Tarifwerks aus den Bereichen Zahn, Gemischte Anstalten, Anschlussheilbehandlungen, Heilmittel sowie Hilfsmittel, Hospitz und ambulante Palliativmedizin, Transport, ambulante Psychotherapie, Generika etwas näher einzugehen.

Gleich am Anfang der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG (AVB/VT) Stand: 01.04.2012, SAP-Nr: 319366, 04.2012 steht unter anderem:

„Die Tarife, denen diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen, werden von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG als rechtlich unabhängige Risikoträger gemeinsam kalkuliert und parallel angeboten. In diesen Tarifen wird die jährliche Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten (vergleiche § 8 b) gemeinsam durchgeführt. Die erforderlichen Versicherungsleistungen werden aus der Beobachtung des Gesamtbestandes beider Risikoträger abgeleitet. (…)“

Der Kunde muss sich bei Antragsstellung entscheiden, bei welchem der beiden Versicherungsunternehmen er versichert sein möchte. Der Hauptteil der Versicherungsbedingungen ist mit der am Markt oft verbreiteten Dreier-Komponente aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bestehend aus den MB/KK 2009 und den Allgemeinen Tarifbedingungen, sowie den Tarifen selbst aufgebaut. Zusätzlich gibt es noch ein Heilmittelverzeichnis sowie ein Preis- und Leistungsverzeichnis etc., auf die ich später noch kurz eingehen werde.

In diesem Blogbeitrag werde ich nun auf einige Leistungsinhalte des neuen Tarifkonstrukts allgemein eingehen, und Auszüge aus den Bedingungen zitieren. Die Angaben sind jedoch verkürzt. Maßgeblich sind alleine die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen. Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Hierzu muss das gesamte original Bedingungswerk gelesen werden.

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Beitragsanpassung bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und UKV Union Krankenversicherung AG zum 01.05.2011

15.03.2011 Thomas Schösser

Nach der Beitragsanpassung bei der „HUK“ und „PAX“ werden die Neugeschäftsbeiträge bei einigen Tarifen der „Bayerischen Beamtenkrankenkasse“ und „UKV“ zum 01. Mai 2011 angepasst werden.

Warum werden eigentlich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung angepasst? Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann klicken Sie hier. Zu beachten ist, dass Anpassungen der Neugeschäftsbeiträge sich von den Anpassungen der Bestandsbeiträge unterscheiden können.

Es folgt nun eine kleine Aufstellung von einigen Tarifen der Bayersichen Beamtenkrankenkasse AG, dessen Neugeschäftsbeiträge, bei einigen Altersgruppierungen zum 01.05.2011 erhöht werden (KEINE abschließende Auflistung aller von einer Erhöhung oder Veränderung betroffenen Tarife):
(Quelle c GEWA-COMP GmbH) – Alle Angaben ohne Gewähr

Tarif A 0 bei Männern,
Tarif A 1500 bei Kindern, Männern und Frauen
Tarif A 420 bei Kindern, Männern sowie Frauen
Tarif A 80 bei Männern
Tarif CompactPRIVAT/S bei Männern
Tarife B 20/2 sowie B 30/2 bei Frauen

Die Neugeschäftsbeitragsanpassungen werden bei manchen Tarifen nicht in allen Altersgruppen durchgeführt werden. Zudem wird die Bayerische Beamtenkrankenkasse noch einige andere Tarife zum 01.05.2011 im Neugeschäftsbeitrag anpassen.

Sollten Sie als Bestandskunde nun einen Brief über eine Beitragserhöhung erhalten, und überlegen deswegen den Tarif oder gar den Versicherer zu wechseln, so sollten Sie das nicht unüberlegt tun.

Wägen Sie alle Vor- und Nachteile eines Wechsels ab, und betrachten Sie dabei auch noch einmal genau ob die Leistungsinhalte noch zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passen. Bei „alten“ Tarifgenerationen können bei einem Versichererwechsel die bisher angesparten Altersrückstellungen komplett verloren gehen. Wenn Sie einen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft vornehmen möchten, so vergleichen Sie genau das neue Angebot mit Ihren bisherigen Vertrag.

Weiterführende Informationen:

Link zum Downloadcenter mit Ebook sowie Kriterienfragebogen zur PKV