Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 

09.01.2023 Thomas Schösser

Alle Jahre wieder werden die Sozialversicherungsrechengrenzen, zu denen insbesondere auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gehört, entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. In den allermeisten Fällen führt dies zu einer Erhöhung.

Aufgrund der wirtschaftlichen Lage war zwischen den Jahren 2021 und 2022 keine Anpassung dieser Grenzen vorgenommen worden.

Im Jahr 2023 ändert sich die JAEG und BBG der GKV und wurde wieder erhöht!

 

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2023?

 

Die Beitragsbemessungsgrenze 2023 ist nun auf € 59.850,- jährlich festgelegt worden. Umgerechnet auf den Monat ergibt sich damit ein Betrag von € 4.987,50.

 

Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2023 aus?

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2023 erhöht sich und liegt bei € 66.600,- jährlich, also € 5.550,- monatlich, wenn man den Betrag durch 12 dividiert.

 

Mehr Infos in Bezug auf die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung finden Sie hier: Wann kann man in die PKV wechseln? 

Wer ist von diesen Grenzen inwieweit betroffen?

Für die private Krankenversicherung (PKV) spielen die Grenzen der Beitragsbemessungsgrenze der GKV (BBG) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) eine große Rolle.

Arbeitnehmer, deren „Entgelt“ die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, ist der Wechsel von der GKV hin zur PKV offen. Aus diesem Grund wird umgangssprachlich hier auch von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen.

Von der Beitragsbemessungsgrenze hängt insbesondere ab, wie hoch der maximale Arbeitgeberzuschuss in der PKV (private Krankenversicherung) und Pflegepflichtversicherung ausfallen wird…

Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) schrieb dazu im Referentenentwurf von Ende 2022, Zitat:

 “Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2023 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2022 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Lohnzuwachsrate) im Jahr 2021 fortgeschrieben. Dafür ist je nach den gesetzlichen Vorschriften die Lohnzuwachsrate für die alten Länder oder für Deutschland insgesamt heranzuziehen. Die Lohnzuwachsrate im Jahr 2021 betrug für die alten Länder 3,31 Prozent und für Deutschland insgesamt 3,30 Prozent” ZITAT Ende.

 

Bevor die folgenden Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2023 Gültigkeit erlangen müssen sie von der Bundesregierung beschlossen, beim Bundesrat Zustimmung finden, und dann daraufhin im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dies geschah im Dezember 2022.

 

Die sogenannte besondere JAEG nach § 6 Absatz 7 SGB V, sie sogenannte „Bestandsregel für PKV-Kunden“, erhöht sich im Jahr 2023 ebenfalls,  auf € 59.850,- jährlich, bzw. monatlich  € 4.987,50.

 

 

Allgemeiner Beitragssatz für die GKV + Zusatzbeitrag im Jahr 2023

 

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auch im Jahr 2023 bei 14,6 Prozentpunkten.

 

Neben dem allgemeinen Beitragssatz der GKV von 14,6% kann eine Krankenkasse zusätzlich einen prozentualen Zusatzbeitrag einfordern, sofern die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht genügen (§ 242, 242a SGB V).

 

Da dieser sogenannte “Zusatzbeitrag” individuell von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert, wird jährlich der durchschnittliche Beitragssatz für den GKV-Zusatzbeitrag ermittelt.

Für das Jahr 2023 liegt  dieser durchschnittliche Zusatzbetragssatz bei 1,6%. 2022 lag dieser durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz dagegen bei nur 1,3 %. Neben der Anhebung der Beitragebemessungsgrenze fand also auch eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes statt!

Auch wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag erst einmal nur eine statistische Größe bedeutet, so ist diese Zahl eine wichtige Maßangabe; beispielsweise für die Ermittlung des maximalen Arbeitgeberzuschusses in der PKV. …Für einige Personengruppen in der GKV gilt dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag.

 

 

 

Weitere wichtige Informationen rund ums Themengebiet PKV:

Worauf soll ich bei der Wahl einer PKV acht geben?

Warum wird die PKV immer teurer (BAP in der PKV)?

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