Eintritt in die PKV nach Infektion mit Coronavirus und Covid19 Erkrankung?

06.04.2020 Thomas Schösser

Das Thema Coronavirus ist in aller Munde. Die Wissenschaft hat bisher nur wenig Informationen darüber, welche gesundheitlichen Folgeerscheinungen nach der Krankheit zurückbleiben können. Hier lernen wir jeden Tag neu hinzu. Wieviele und vorallem welche Langzeitschäden sind bei Erkrankten Covid-19-Patienten zu erwarten?

Seit auftreten des neuen Coronovirus erkranken auch immer mehr Menschen in Deutschland. Auch wenn die meisten Menschen erfreulicherweise wieder gesunden, so wissen wir noch nicht wie die Zukunft aussieht.

Als spezialisierter Versicherungsmakler rund um die Themen BU und PKV habe ich mir die Frage gestellt, ob nach einer kürzlichen Infektion mit dem Virus und dem Eintreten der Lungenkrankheit SARS Covid-19 ein Abschluss einer PKV für diesen Meschen noch möglich ist?

Da die Zahl der Infizierten leider nach allen Hochrechnungen zur Folge stark ansteigen wird, stellt sich die interessante Frage wie den eigentlich die Privaten Krankenversicherer in Ihrer Annahmepolitik mit bereits genesenen Personen umgehen, die eine PKV abschließen wollen?

Versicherungsmaklerkollege Helberg hat hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits diese Frage an die Versicherungsgesellschaften gerichtet und die Antworten in seinem Blog veröffentlicht.

 

Und wie reagieren die Privaten Krankenversicherer?

Nehmen Private Krankenversicherungen kürzlich erkrankte Personen in die PKV auf?

Natürlich hängt die Antwort auf diese Frage von den Annahmerichtlinien der jeweiligen Versicherer ab. Jeder kann hier verschieden reagieren und seine Einschätzung / Meinung jederzeit ändern.

Um ein Bild über die momentane Annahmepolitik der PKV zu geben, habe ich eine Risikovoranfrage mit folgendem Wortlaut an 19 Versicherer mit Bitte um Antwort gesandt:

„(…) ich hätte eine Frage zur momentanen Risikoeeinschätzung in Ihrem Hause zum Wunsch auf Abschluss einer PKV-Vollversicherung wenn bei einem Interessenten kürzlich Coronavirus COVID-19 bzw. SARS CoV 2 diagnostiziert wurde und seit gut 2 Wochen Ausheilung besteht.

Wie würden Sie den Interessenten versichern (wenn ja wie?), ablehnen oder einen Antrag zurückstellen?
Falls eine Rückstellung erfolgen würde, wie lange würden Sie den Antrag zurückstellen?“

Natürlich habe ich hier die Annahme getroffen, dass es sich bei dem fiktiven Interessenten weder um einen Basistarifkunden, noch um eine Personen, die an der Öffnungsaktion für Beamte teilnehmen kann handelt. Zudem habe ich die Anfrage bewusst offen und mit wenigen Detailangaben wie z.B. Körpergröße oder Alter formuliert, um mehr über die momentane Annahmepolitik zu erfahren.

 

Wie reagieren die PKV-Unternehmen auf einen ausgeheilten Corona-Patienten?

 

Die Antworten stammen größtenteils von Mitte März 2020. Noch einmal wichtig zu erwähnen: Die Annahmepolitik eines Versicherers kann sich jederzeit ändern und andere Risikofaktoren blieben hierbei unberücksichtigt. Kommen weitere Diagnosen oder Parameter hinzu so könnte es hier zu ganz anderen Ergebnissen kommen.

 

PKV nach Coronavirus – Infektion

Wieviele haben geantwortet? Leider nicht alle…

13 der 19 angefragten Versicherer haben allerdings nicht identisch, sondern teilweise sehr unterschiedlich reagiert.

Sechs PKV-Unternehmen haben überhaupt nicht geantwortet. Ich habe hier nicht nachgesetzt und um weitere Antwort gedrängt; anscheinend war man hier mit der Anfrage überfordert?

 

PKV Ablehnung wegen Coronavirus

 

Ein Unternehmen reagierte mit einer glatten Ablehnung, drei weitere mit einer Rückstellung (mit und ohne zeitliche Angabe). Hier einige Beispiele, Zitat:

„(…) Diesmal müssen wir Ihnen aber leider mitteilen, dass der gewünschte Versicherungsschutz nicht angeboten werden kann.
Grund: SARS CoV 2“ Zitat Ende.

Oder

„(…) Derzeit gibt es noch keine gesicherten Erfahrungen zu den Folgen einer Corona-Erkrankung. Wir würden einen Antrag daher zur Zeit zurückstellen.“

Oder

„(…) zur Zeit können wir kein Angebot unterbreiten. Eine erneute Prüfung ist unter Attestvorlage frühestens in 6 Monaten möglich, da noch viele Fragen bzgl. dieser Erkrankung offen sind.“

Wie die Bewertung in 6 Monaten aussieht, das wissen wir heute natürlich noch nicht.

 

PKV nach Coronavirus – Annahme ohne Erschwernis

Natürlich gibt es aber auch erfreuliche Nachrichten. Sechs Versicherer reagierten mit einer glatten Annahme, ohne Erschwernisse. Das bedeutet zu normalen Konditionen ohne irgendwelche Ausschlüsse oder Risikozuschlägen.

Hier ein paar Beispiele für solche Antworten, Zitate:

„(…)Nach den bisher vorliegenden Informationen kann eine Annahme ohne Erschwernis erfolgen.“

…oder…

„(…) Wenn wir von einem Arzt, eine medizinische Bestätigung erhalten, in der Das „Corona Virus /Covid-19 “ folgenlos ausgeheilt ist, dann sehen wir darin keine Schwierigkeiten.“

 

…ebenfalls eine interessante Antwort lautet wie folgt:

„(…) die Risikoeinschätzung erfolgt hier analog einer „normale“ Grippeerkrankung. Bei Ausheilung liegt kein erhöhtes Gesundheitsrisiko vor“

 

Die restlichen hatten weitere Rückfragen oder gaben eine differenzierte Antwort. Auch hierzu möchte ich einige Beispiel wiedergeben:

Eine sehr interessante Antwort zu meiner Anfrage kam von diesem Versicherer und lautete

„(…)Manuelle Prüfung des Risikos durch unsere Risikoprüfer / Gesellschaftsärzte

Je nach Behandlung sehen wir folgende Einschätzungen vor:

– Ambulant behandelte ausgeheilte Infektion = Annahme ohne Erschwernis

– Stationär behandelte ausgeheilte Infektion = Anforderung KH-Entlassungsbericht, anschließend manuelle Prüfung (Risikoprüfer/Gesellschaftsarzt)

– Es liegt keine Ausheilung, Behandlungs- und Beschwerdefreiheit vor = Ablehnung

Da es sich um eine neue Viruserkrankung handelt, können sich aus weiteren Erkenntnissen zum Verlauf / Komplikationen oder weiterer Folgen der Erkrankung Änderungen zu der oben aufgeführten Risikoeinschätzung ergeben. Insofern ist die aufgeführte Einschätzung als „Momentaufnahme“ unter Berücksichtigung des bisherigen Kenntnisstandes zur Erkrankung zu verstehen“ Zitat Ende.

Eine weitere Beurteilung sah dann so aus:

„(…)Bei einem Kunden der mit dem Coronavirus infiziert war und nun behandlungs- und beschwerdefrei ist, fordern wir aktuell noch ein spezielles ärztliches Zeugnis an.

Wenn das Ergebnis dieses Zeugnisses posiv ist, ist die Erkrankung dann wie eine herkömmliche Grippe zu bewerten und somit unerheblich.“

Fazit – PKV nach Coronavirus:

Der Markt der Privaten Krankenversicherer führt zum Stand 06.04.2020 noch keine einheitliche Risikobewertung zu dieser Erkrankung durch; nein die Einschätzungen sind sogar sehr verschieden!

Wie so oft sollte jemand, der vorher von der Krankheit betroffen war, und eine PKV abschließen möchte eine Risikovoranfrage (gleichzeitige anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig) vor Beantragung des Vertrags vorausschicken. Diese sollte stets von einem Profi durchgeführt werden.

Weitere Informationen:

Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei mir!

Auswahlkritierien in der Privaten Krankenversicherung

Hier gehts zum Kriterienfragebogen zur PKV