Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) sowie Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2011 wird wahrscheinlich gesenkt werden

02.10.2010 Thomas Schösser

Laut diversen Medienberichten soll die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, für das Jahr 2011 voraussichtlich auf € 49.500,- (€ 4.125,- monatlich) gesenkt werden. Die JAEG für das Jahr 2010 beträgt € 49.950,-. (Gemeint sind hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenzen des SGB V §6 Absatz 6)

Ebenso wird vermutlich eine Senkung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2011 auf € 44.550,- ( € 3.712,50 im Monat) stattfinden. Zum Vergleich, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 beträgt € 45.000,-.

Damit würde die Beitragsbemessungsgrenze der GKV im Vergleich zur Grenze des Jahres 2010 um 1% abgesenkt werden.

Interessant ist, dass der sogenannte Referentenentwurf der Bundesregierung „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011“, welcher u.a. die oben aufgeführte Veränderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausweist, schon einige Zeit im Internet als PDF-Datei zu finden ist, obwohl dieser noch nicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde.

Für mich ein Grund noch einmal beim zuständigen Ministerium anzufragen. Am 01. Oktober 2010 kam dann folgende Antwort per Email:

„Sehr geehrter Herr Schösser, der Ihrer E-Mail beigefügte Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 ist noch nicht von der Bundesregierung gebilligt. Der voraussichtliche Termin für den Beschluss der Bundesregierung ist der 13. Oktober 2010. Wie auch die vergangenen Jahre wird der (dann) von der Bundesregierung beschlossene Entwurf dem Internetauftritt des Bundesministieriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) beigefügt. Termin für die Zustimmung des Bundesrates ist voraussichtlich der 26. November 2010 […] Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVb2 […]

Bei diesen Werten handelt es sich also , Stand 02.10.2010, nur um vorläufige Zahlen. Ob die jeweiligen Grenzen für das Jahr 2011 tatsächlich genauso endgültig von der Regierung festgelegt werden, wird sich voraussichtlich erst im  November oder Dezember 2010 zeigen.