Das Jahr 2011- ein kurzer Rückblick auf die private Krankenversicherung

31.12.2011 Thomas Schösser

… wichtige und teilweise auch außergewöhnliche Ereignisse sind im Jahr 2011 rund um den Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) geschehen. Ein Grund noch einmal kurz auf einige dieser Dinge zurück zu blicken.

Als aller erstes Ereignis ist der Wegfall der sogenannten „Dreijahresfrist“ für Angestellte, und der damit für viele Menschen verbundene erleichterte Wechsel zur PKV zu nennen. Somit konnten viele Angestellte direkt zum Jahreswechsel, Anfang 2011, in eine PKV wechseln ohne zunächst drei Jahre warten zu müssen. Auch für Berufseinsteiger mit einem entsprechenden Einkommen wurde der Systemwechsel hin zur privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche Änderung wesentlich erleichtert.

Im Jahr 2011 hatten einige Versicherer Ihre Bedingungen aktualisiert und Klarstellungen der Bedingungsaussagen vorgenommen. Aus Verbrauchersicht größtenteils ein erfreuliches Ereignis.

Als Beispiele sind hier die Barmenia oder Alte Oldenburger, die bereits im Januar die Bedingungsveränderungen vornahmen zu nennen. Im April folgte dann u.a. die Hallesche, und im Sommer die Deutsche Ring Krankenversicherung sowie die Universa mit der Anpassung Ihrer Vertragswerke.

Im  Jahr 2011 wurden bei einigen Gesellschaften auch neue Tarifbausteine eingeführt. So brachte z.B. die Universa einen sogenannten Beitragsentlastungstarif auf den Markt.

Leider gab es daneben auch negative Schlagzeilen. So verkündeten im Sommer 2011 die DKV und die Central, dass einige ihrer „Einsteigertarife“ geschlossen werden. Speziell die Central sorgte dazu noch mit diversen Ankündigungen über hohe Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel 2011 / 2012 für Aufsehen.

Das Bundeskabinett beschloss im November 2011 die Eckpunkte zur Umsetzung der Pflegereform. Geplant sind „gezielte Verbesserungen für Pflegebedürftige, insbesondere für Demenzkranke, aber auch für pflegende Angehörige“. Die Finanzierung der Pflegeversicherung soll auf „eine nachhaltigere Grundlage“ gestellt werden. Bleibt abzuwarten, was sich wie genau im Detail durch die Reform an Änderungen ergeben wird. . .

Zum Abschluss möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei den Besuchern und Lesern meiner Seite und für die vielen ausgesprochenen Empfehlungen bedanken. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2012. Bleiben Sie gesund.

Voraussichtlicher maximaler Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung für das Jahr 2011

05.10.2010 Thomas Schösser

In meinem letzten BLOG-Beitrag habe ich u.a. bereits über die voraussichtliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2011 geschrieben. Glaubt man den bisherigen Meldungen und Berechnungen, dann wird der allgemeine Beitragssatz zur GKV für das Jahr 2011 von 14,9% (allgemeiner Beitragssatz 2010) auf 15,5% angehoben werden.

Somit würde sich, trotz der vermutlich sinkenden Beitragsbemessungsgrenze, der maximale Arbeitgeberzuschuss für private Krankenversicherungen für das Jahr 2011 dennoch erhöhen.

Vorweg sei gesagt, dass natürlich maximal die Hälfte (50%) des tatsächlichen zu zahlenden Beitrags zur privaten Krankenversicherung als Arbeitgeberzuschuss angesetzt werden kann. Jedoch eben nur höchstens bis zu einer festgelegten Grenze, die sich wie folgt errechnet:

Monatliche Beitragsbemessungsgrenze x Hälfte des um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes der GKV

Mit den vorläufigen Zahlen für 2011 würde sich dann folgender maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ergeben:

€ 3712,50 x 7,3% (15,5% um 0,9% vermindert / 2) = € 271,01

Siehe dazu unter anderem § 257 SGB V. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind separat zu betrachten.

Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2011 noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen wurden. Ob die oben aufgeführten Grenzen für das Jahr 2011 tatsächlich so ausfallen wie oben genannt, wird sich voraussichtlich erst im November oder Dezember 2010 zeigen.

Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie sich gerne an mich wenden.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) sowie Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2011 wird wahrscheinlich gesenkt werden

02.10.2010 Thomas Schösser

Laut diversen Medienberichten soll die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, für das Jahr 2011 voraussichtlich auf € 49.500,- (€ 4.125,- monatlich) gesenkt werden. Die JAEG für das Jahr 2010 beträgt € 49.950,-. (Gemeint sind hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenzen des SGB V §6 Absatz 6)

Ebenso wird vermutlich eine Senkung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2011 auf € 44.550,- ( € 3.712,50 im Monat) stattfinden. Zum Vergleich, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 beträgt € 45.000,-.

Damit würde die Beitragsbemessungsgrenze der GKV im Vergleich zur Grenze des Jahres 2010 um 1% abgesenkt werden.

Interessant ist, dass der sogenannte Referentenentwurf der Bundesregierung „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011“, welcher u.a. die oben aufgeführte Veränderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausweist, schon einige Zeit im Internet als PDF-Datei zu finden ist, obwohl dieser noch nicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde.

Für mich ein Grund noch einmal beim zuständigen Ministerium anzufragen. Am 01. Oktober 2010 kam dann folgende Antwort per Email:

„Sehr geehrter Herr Schösser, der Ihrer E-Mail beigefügte Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 ist noch nicht von der Bundesregierung gebilligt. Der voraussichtliche Termin für den Beschluss der Bundesregierung ist der 13. Oktober 2010. Wie auch die vergangenen Jahre wird der (dann) von der Bundesregierung beschlossene Entwurf dem Internetauftritt des Bundesministieriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) beigefügt. Termin für die Zustimmung des Bundesrates ist voraussichtlich der 26. November 2010 […] Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVb2 […]

Bei diesen Werten handelt es sich also , Stand 02.10.2010, nur um vorläufige Zahlen. Ob die jeweiligen Grenzen für das Jahr 2011 tatsächlich genauso endgültig von der Regierung festgelegt werden, wird sich voraussichtlich erst im  November oder Dezember 2010 zeigen.

Dreijahresfrist für Arbeitnehmer in der PKV soll zum 01. Januar 2011 fallen

27.09.2010 Thomas Schösser

Der Wegfall der sogenannten 3-Jahresfrist wurde am 12.November 2010 vom Bundestag beschlossen. Mehr Informationen siehe folgenden BLOG-Beitrag https://www.pkv-inhalte.de/pkv-bu-av-blog/bundestag-beschliesst-fall-der-3-jahresfrist-wechsel-in-pkv-fuer-angestellte-wird-erleichtert/. Es folgt nun der ursrüngliche BLOG-Beitrag vom 27. September 2010 mit der Überschrift „Dreijahresfrist für Arbeitnehmer in der PKV soll zum 01. Januar 2011 fallen“:

Was verbirgt sich eigentlich hinter der sogenannten „Dreijahresfrist“?

Seit Einführung des GKV-WSG (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) gilt für Arbeitnehmer folgende Regel. Arbeitnehmer können erst dann von der GKV zur PKV wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgende Kalenderjahren ein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, erzielt haben und immer noch erzielen. Diese Regelung soll nun zum 01.01.2011 fallen.

Laut Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 22.09.2010 über die „wesentlichen Regelungsinhalte des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG)“ sollen ab 01.01.2011 unter anderem folgende unten aufgeführten Änderungen gelten.

Zu beachten ist hier, dass bisher lediglich das Bundeskabinett diese Regelungen beschlossen hat (Stand 22.09.2010). Gültigkeit erlangen diese jedoch erst, wenn der Bundestag zustimmt und der Bundespräsident die Änderungen mit seiner Unterschrift „bewilligt“. Das Gesetzesvorhaben wird daraufhin im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Welche Änderungen ergeben sich insbesondere für die private Krankenversicherung und für Personen, welche in die PKV wechseln möchten? Wird die Drei-Jahres-Regel für Arbeitnehmer nun abgeschafft?

Zitat aus dem Regierungsentwurf vom 22.09.2010:

Durch Änderungen in den §§ 6 und 9 SGB V („Drei-Jahres-Regelung“) wird die Aussage des Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach ein Wechsel aus der GKV in die PKV zukünftig wieder nach einmaligen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein soll.

…weiter heißt es…

Damit wird die Rechtslage vor Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wieder hergestellt. Danach endet die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer künftig wieder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr (anteiliges) Jahresarbeitsentgelt im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sofern ihr Gehalt auch die im folgenden Kalenderjahr maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen wird.

Außerdem soll für Berufsanfänger folgende Regelung gelten:
Zitat:

Berufsanfänger mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z.B. Personen nach abgeschlossenem Hochschulstudium) wird zugleich – wie nach dem vor GKV-WSG geltenden Recht – die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ermöglicht.

Mit der Begründung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft wird diesem Personkreis somit ein sofortiger oder zumindest zeitnaher Wechsel in eine private Krankenversicherung ermöglicht.

Zudem gilt für Arbeitnehmer die bereits 2010 die JAEG überschritten haben und 2011 weiterhin überschreiten ab 01.01.2011 voraussichtlich folgendes:
Zitat:

Personen, deren Pflichtmitgliedschaft in der GKV aufgrund des Wegfalls der Drei-Jahres-Regelung bereits zum Ende des Jahres 2010 endet, können ihre Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fortsetzen.

Bitte beachten Sie, das dies nur ein grober Überriss über die gesetzlichen Bestimmungen bzw. geplanten Änderungen war. Ob ein Wechsel der Krankenversicherung möglich ist muss immer individuell im Einzelfall geprüft werden.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bei der Auswahl Ihrer privaten Krankenversicherung nicht unüberlegt irgendeinen Tarif auswählen, sondern anhand eines gut überlegten Leitfadens Kriterien zur Entscheidungsfindung aussuchen. Die Leistungsunterschiede einzelner Tarife können nämlich gewaltig sein.  Hier finden Sie ein paar Beispiele für mögliche Auswahlkriterien.