Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2024

09.12.2023 Thomas Schösser

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gehören zu den sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen. Die JAEG und BBG werden jährlich entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.

Meistens führt dies zu einer Erhöhung, so auch 2024…Umsetzungsstand: Der Referentenentwurf wurde am 11.09.2023 veröffentlicht, der Regierungsentswurf am 11.10.2023 verabschiedet, und die Verordnung wurde am 29.11.2023 verkündet (Quelle: www.bmas.de)

 

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2024 Rest des Beitrages lesen »

2020 Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze und weitere Sozialversicherungswerte

10.10.2019 Thomas Schösser

Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV für das Jahr 2020!

  • Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2020 aus?
  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2020?
  • Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag im Jahr 2020?

Fragen welche mittels den Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden können. Hier finden Sie die Werte für das Jahr 2020.

 

Referentenentwurf mit Sozialversicherungsrechengrößen

Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr neu berechnet und angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2020 anfang September 2019 vor.

Da die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2020 vor Verkündung im Bundesgesetzblatt erst von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet werden müssen (voraussichtlich Ende Dezember), sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel zunächst alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2020

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Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze 2017

20.10.2016 Thomas Schösser
  • Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV und Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2017?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2017?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2017?

Alle diese Fragen können mittels der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2017 Anfang September 2016 vor.

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und gegebenenfalls angepasst.

Das BMAS schreibt auf ihrer Website, Zitat:

„Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben.“ Zitat Ende.

Die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel sind aus diesem Grund alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2017

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2016 Beitragsbemessungs-, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitgeberzuschuss, Sozialversicherungsrechengrößen

13.01.2016 Thomas Schösser

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), der Höchstbeitrag der GKV und maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung im Jahr 2016? Hier kommen die Antworten auf diese Fragen.

Jedes Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung, welche insbesondere für das Versicherungs-, Beitrags-, und Leistungsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung sind, vom Gesetzgeber nach einer festgelegten Methode neu berechnet und danach verabschiedet. Dabei spielt insbesondere die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter eine entscheidende Rolle im Berchnungsverfahren.

In diesem Blogbeitrag, gehe ich kurz auf einige dieser Größen ein,  welche ab dem 01.01.2016 gelten, und u.a. für die Beitragsberechnung der gesetzliche Kranken-, und Pflegeversicherung, und teilweise auch für die private Krankenversicherung von Bedeutung sind, wie z.B. die Versicherungspflichtgrenze, oder der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch…

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Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für das Jahr 2013

28.10.2012 Thomas Schösser

In meinem letzten Blogbeitrag bin ich auf die vorläufigen Zahlen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemssungsrenze für das Jahr 2013 eingegangen.

Gerade die Jahrearbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist für Angestellte, die in den Systemwechsel weg von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) hin zur PKV (Private Krankenversicherung) gehen möchten, eine sehr wichtige Größe. Warum die JAEG hier so wichtig ist, lesen Sie unter der Rubrik „Wechsel zur PKV„.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für Angestellte wird jedes Jahr neu berechnet. Geregelt wird dieser unter anderem im Paragraph 257 SGB V.

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2013 beschlossen. Diese gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates. Hier wurde nun eine Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf € 3.937,50 monatlich festgelegt.

Der maximale monatliche Arbeitgeberzuschuss zur PKV wird zum einen aus der Hälfte des um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes, und zum anderen aus der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung errechnet. Sprich 15,5% (allgemeiner Beitragssatz für das Jahr 2013) abzüglich 0,9%, und davon die Hälfte = 7,3%.

Somit ergibt sich ein voraussichtlicher maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur PKV für das Jahr 2013 von € 287,44 (€ 3.937,50 * 7,3%).

Natürlich kann auch immer nur höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur PKV arbeitgeberzuschussfähig sein, aber eben dann auch nur bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss.

Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung wird separat berechnet.

Weitere Informationen rund um die Private Krankenversicherung:

Download meines Ebook zur Privaten Krankenversicherung

Voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2013

05.10.2012 Thomas Schösser

Wie jedes Jahr werden die Sozialversicherungsrechengrößen im sogenannten Referentenentwurf vor der Verabschiedung und Zustimmung des Bundesrats vorgestellt. Darunter sind auch die voraussichtlichen Zahlen für die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung (u.a. Bezugsgröße in der Sozialversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung) werden jedes Jahr anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter neu festgelegt.

Insbesondere für Angestellte, die Anfang 2013 in eine Private Krankenversicherung (PKV) eintreten wollen, ist interessant wie hoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2013 ausfallen wird.

Arbeitnehmer können nämlich erst dann von der GKV zur PKV wechseln, wenn deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, übersteigt. Wird diese Versicherungspflichtgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls übersteigt.

Dagegen können Arbeiter und Angestelle, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (Berufseinsteiger) sofort zwischen freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung entscheiden, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen wird.

In der GKV versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Ihren Arbeitgeber wechseln, und auf Grund der neuen Beschäftigung ein Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgenze haben (vorausschauende Betrachtung), sind von Beginn dieser neuen Beschäftigung an in der GKV versicherungsfrei und können somit in eine PKV wechseln.

Wie hoch wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2013 voraussichtlich sein?

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Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung für das Jahr 2012

10.11.2011 Thomas Schösser

Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung neu berechnet. In einem meiner letzten Blog-Beiträge bin ich bereits auf die vom Bundeskabinett beschlossene Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 eingegangen.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt im Jahr 2012 wie auch im Vorjahr bei 15,5%, wovon 0,9% der Arbeitnehmer alleine zu tragen hat. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt jedoch im Vergleich zum Vorjahr auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung.

Zu bemerken ist noch, dass die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss. Es handelt sich daher noch um vorläufige Zahlen. Die Verabschiedung durch den Bundesrat wird voraussichtlich am 25.11.2011 erfolgen.

Wie hoch ist denn nun der voraussichtliche maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für das Jahr 2012 ?

Selbstverständlich kann immer nur die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags zur privaten Krankenversicherung als Arbeitgeberzuschuss angesetzt werden, aber eben auch immer nur höchstens bis zur Grenze des maximalen Arbeitgeberzuschusses. Der maximale Arbeitgeberzuschuss wird wie folgt berechnet (siehe dazu u.a. auch § 257 SGB V):

Monatliche Beitragsbemessungsgrenze x Hälfte des um um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes der GKV

Also ab dem Jahr 2012 würde sich dann folgender maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ergeben:

€ 3.825 x 7,3% (15,5% um 0,9% vermindert / 2) = € 279,23

Der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Pflegepflichtversicherung wird separat berechnet.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie mich gerne kontaktieren.

Weiterführende Informationen:

Ebook und Kriterienfragebogen zur PKV

Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012 vom Bundeskabinett beschlossen

02.11.2011 Thomas Schösser

Wie in jedem Jahr wird zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze die Einkommensentwicklung in Deutschland betrachtet.

Anfang Oktober 2011 hat das Bundeskabinett die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen, in welchen auch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) enthalten sind, in einer Verordnung beschlossen. Dieser Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen, daher handelt es sich noch um vorläufige Zahlen.

Wie hoch ist die voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2012 ?

Die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2012 wurde nun auf € 45.900,- im Jahr, beziehungsweise € 3.825,- monatlich erhöht.

Im Vergleich zum Vorjahr sieht der Beschluss ebenso eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 auf € 50.850,- pro Jahr, bzw. € 4.237,50 pro Monat vor. Zum Vergleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 beträgt  € 49.500,-. Gemeint ist hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6 Absatz 6 SGB V.

Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (siehe auch § 6 (7) SGB V). Hier sieht der Beschluss des Bundeskabinetts eine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 von € 45.900,- vor.

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Wechsel in eine private Krankenversicherung

Auswahlkriterien PKV

Kriterienfragebogen zur PKV

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) sowie Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2011 wird wahrscheinlich gesenkt werden

02.10.2010 Thomas Schösser

Laut diversen Medienberichten soll die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, für das Jahr 2011 voraussichtlich auf € 49.500,- (€ 4.125,- monatlich) gesenkt werden. Die JAEG für das Jahr 2010 beträgt € 49.950,-. (Gemeint sind hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenzen des SGB V §6 Absatz 6)

Ebenso wird vermutlich eine Senkung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2011 auf € 44.550,- ( € 3.712,50 im Monat) stattfinden. Zum Vergleich, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 beträgt € 45.000,-.

Damit würde die Beitragsbemessungsgrenze der GKV im Vergleich zur Grenze des Jahres 2010 um 1% abgesenkt werden.

Interessant ist, dass der sogenannte Referentenentwurf der Bundesregierung „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011“, welcher u.a. die oben aufgeführte Veränderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausweist, schon einige Zeit im Internet als PDF-Datei zu finden ist, obwohl dieser noch nicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde.

Für mich ein Grund noch einmal beim zuständigen Ministerium anzufragen. Am 01. Oktober 2010 kam dann folgende Antwort per Email:

„Sehr geehrter Herr Schösser, der Ihrer E-Mail beigefügte Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 ist noch nicht von der Bundesregierung gebilligt. Der voraussichtliche Termin für den Beschluss der Bundesregierung ist der 13. Oktober 2010. Wie auch die vergangenen Jahre wird der (dann) von der Bundesregierung beschlossene Entwurf dem Internetauftritt des Bundesministieriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) beigefügt. Termin für die Zustimmung des Bundesrates ist voraussichtlich der 26. November 2010 […] Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVb2 […]

Bei diesen Werten handelt es sich also , Stand 02.10.2010, nur um vorläufige Zahlen. Ob die jeweiligen Grenzen für das Jahr 2011 tatsächlich genauso endgültig von der Regierung festgelegt werden, wird sich voraussichtlich erst im  November oder Dezember 2010 zeigen.

Historische Entwicklung der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) von 1980 bis 2009

30.10.2009 Thomas Schösser

Historische Entwicklung der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung)

Zusammenfassung:

durchschnittlicher Höchstbeitrag ab Juli 2009  bis Ende 2009 = € 547,58

durchschnittlicher Höchstbeitrag von 1980 = € 185,22

Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1980:
Kostendämpfungsergänzungsgesetz 1982
Haushaltsbegleitgesetz 1983 und 1984
Gesundheitsreformgesetz 1989
Gesundheitsstrukturgesetz 1993 und 1994
Beitragsentlastungsgesetz Neuordnungsgesetze 1997
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz 1999
Gesundheitsreformgesetz 2000
Beitragssicherungsgesetz 2003
Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007
Einführung des Gesundheitsfonds 2009

Hier nur eine kleine Aufzählung einiger Änderungen, die durch die Reformen seit den Achtzigern Jahren bis 2007 trotz der Beitragsanpassungen in der GKV erfolgten:

  • Fahrtkosten-Zuzahlungen zur stationären Behandlung
  • Zuzahlung für Kuren
  • Keine Leistungen für Brillengestelle
  • Kürzung des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit
  • Einführung des Hausarztmodells
  • Regresspflicht der Ärzte bei Budgetüberschreitung
  • Budgetverschärfung für Honorare und Krankenhäuser
  • Einführung der Praxisgebühr
  • Zuzahlungen für Verordnungen
  • Zuzahlung für Krankenhausaufenthalt
  • Wegfall der %-Erstattung für Zahnersatz. Stattdessen Einführung des befundbezogenen Festzuschusses (zum Vergleich vor 1977 gab es 100% für Zahnersatz)
  • Wegfall des Entbindungs- und Sterbegeldes
  • Umstellung der vertragsärztlichen Vergütung auf Euro-Festbeträge

 

Die oben aufgeführten Zahlen und Daten wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Trotz alledem kann es zu Fehlern kommen. Für die Korrektheit dieser Zahlen und Daten kann deshalb keine Haftung übernommen werden.