Was leistet die PKV für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie?

25.06.2010 Thomas Schösser

Viele Interessenten einer privaten Krankenversicherung legen großen Wert darauf, dass ein PKV-Tarif „gute“ Leistungen speziell im Zahnbereich vorsieht. Daher erklärt sich auch das rege Interesse an der Höhe der Erstattungsprozentsätze für Zahnersatzmaßnahmen wie z.B. Kronen oder Implantaten.

Doch gibt es abgesehen von den versicherten %-Sätzen noch viele weitere unterschiedliche Formulierungen und Ausgestaltungen von Bedingungen, welche für den Inhalt der Zahnleistungen des jeweiligen Tarifs letztendlich maßgeblich sind.

Die Frage ist also nicht was leistet die private Krankenversicherung generell, sondern was leistet der ausgewählte Tarif im einzelnen?

Zum Beispiel sind bei einigen Bedingungswerken privater Krankenversicherungstarife sogennante ZAHNSTAFFELN hinterlegt. Hierbei geht es um Limitierungen bzw. Grenzen meist innerhalb der ersten Versicherungsjahre.

Zahnstaffeln gibt es in vielen Variationen. Hier ein Formulierungsbeispiel:

„…In den ersten Versicherungsjahren sind die Leistungen wie folgt begrenzt (Zahnstaffel):

1. Jahr 1.000,- Euro

1. – 2. Jahr 2.000,- Euro

1. – 3. Jahr 3.000,- Euro…“

Wie bereits gesagt gibt es auf dem Markt der Privaten Krankenversicherung (PKV) zahlreiche verschiedene Zahnstaffelregelungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen mit unterschiedlichster Ausgestaltung.

Neben unterschiedlich hohen Höchstbeträgen und Zeiträumen, findet man bei manchen Tarifen eine Zahnstaffel vor, die beispielsweise nur für einen bestimmten Bereich der Zahnleistungen gilt und / oder bei einem Unfallereignis entfällt. Dies könnte dann z.B. so aussehen:

 

„…Bei unfallbedingter zahnärztlicher bzw. kieferorthopädischer Behandlung entfällt die Zahnstaffel…“

 

Allerdings gibt es unter anderem auch private Krankenversicherungstarife mit Zahnstaffeln ohne zeitliche Begrenzungen. Dies könnte dann beispielsweise so defniniert sein:

 

„…Zahnersatz und Kieferorthopädie maximal 5.000 EUR pro Jahr…“

 

MATERIAL- und LABORKOSTENLISTE

Vor allem bei Zahnersatzmaßnahme machen die Kosten für Materialien und Laborarbeiten oft einen hohen Teil der Gesamtrechnung aus. Einige Tarife sehen für diese Positionen Limitierungen z.B. in einer Sachkostenliste vor. Achten Sie darauf, dass der Versicherer bei Veränderung der Preisentwicklung in seinem Bedingungswerk eine Anpassung der Höchstbeträge vorsieht, und ob die Begrenzungen heute schon zu Ihren Wünschen an die Erstattung für Zahnersatz passen.

HEIL- und KOSTENPLAN

Manche Tarife sehen eine Kürzung bzw. Ablehnung der Leistungen bei Nichteinreichung von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn beim Versicherer vor.

So eine Regelung könnte beispielsweise so aussehen:

 

„..Zahnersatzmaßnahmen zu 80 %, wenn dem Versicherer vor Beginn der Zahnersatzmaßnahme ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde und der Versicherer hierzu eine Kostenzusage erteilt hat, ansonsten nur zur Hälfte des vorgenannten Erstattungssatzes…“

 

Weitere Parameterbeispiele, die bei der Auswahl der Zahnleistung wichtig sein könnten (keine abschließende Aufzählung):

Welche Art von Zahnersatz ist überhaupt versichert?

Werden Boni ausgezahlt oder erhöhen sich die Leistungen nach Durchführung von Zahnprophylaxemaßnahmen?

Sieht der Tarif sogenannte Inlays als Zahnersatz oder Zahnbehandlung an?

Sind Leistungen für Kieferorthopädie mit oder ohne Altersbeschränkung versehen?

Gibt es sonstige Einschränkungen oder Begrenzungen?

Aufgrund der oben aufgeführten Punkte wird schnell klar, dass es keinen einheitlichen Leistungsumfang gibt, sondern dass gerade wegen den unterschiedlichen Definitionen auch im Zahnsegment jeder einzelne PKV-Tarif auf seinen genauen Leistungsinhalt überprüft werden sollte.

Allerdings gibt es noch viele andere Leistungs-Kern-Bereiche (z.B. Transporte, Gemischte Anstalten, Alternative Medizin / Heilpraktiker, Geltungsbereich, Psychotherapie, Ausschlussdefinitionen, Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel, Honorare usw.) mit mehreren hundert Auswahlkriterien die zur Findung eines privaten Krankenversicherungstarifs beachtet werden können.

Zur Vorbereitung auf ein erstes Beratungsgespräch zum Thema PKV habe ich im Downloadbereich einen Kriterienfragebogen hinterlegt. Dieser soll helfen einen ersten Einblick in einige Leistungsbereiche zu bekommen.