Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV, maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV für das Jahr 2014 (voraussichtliche Werte)

04.10.2013 Thomas Schösser

Jedes Jahr aufs neue werden die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen im Referentenentwurf vor der Verabschiedung und Zustimmung des Bundesrats vorgestellt. Darunter sind auch die voraussichtlichen Zahlen für die allgemeine und besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Gerade für Arbeitnehmer die zum 01.01.2014 in eine Private Krankenvollversicherung (PKV) wechseln wollen, spielen diese zahlen eine wichtige Rolle.

Die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung (u.a. Bezugsgröße in der Sozialversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung) werden jährlich anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter neu festgelegt. Allerdings sind diese Zahlen (Stand heute) noch vorläufig, da noch diverse gesetzliche Verabschiedungen notwendig sind.

Warum ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die zum 01.01.2014 in eine PKV wechseln wollen von Bedeutung?

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