2016 Beitragsbemessungs-, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitgeberzuschuss, Sozialversicherungsrechengrößen

13.01.2016 Thomas Schösser

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), der Höchstbeitrag der GKV und maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung im Jahr 2016? Hier kommen die Antworten auf diese Fragen.

Jedes Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung, welche insbesondere für das Versicherungs-, Beitrags-, und Leistungsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung sind, vom Gesetzgeber nach einer festgelegten Methode neu berechnet und danach verabschiedet. Dabei spielt insbesondere die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter eine entscheidende Rolle im Berchnungsverfahren.

In diesem Blogbeitrag, gehe ich kurz auf einige dieser Größen ein,  welche ab dem 01.01.2016 gelten, und u.a. für die Beitragsberechnung der gesetzliche Kranken-, und Pflegeversicherung, und teilweise auch für die private Krankenversicherung von Bedeutung sind, wie z.B. die Versicherungspflichtgrenze, oder der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch…

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Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV, maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV für das Jahr 2014 (voraussichtliche Werte)

04.10.2013 Thomas Schösser

Jedes Jahr aufs neue werden die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen im Referentenentwurf vor der Verabschiedung und Zustimmung des Bundesrats vorgestellt. Darunter sind auch die voraussichtlichen Zahlen für die allgemeine und besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Gerade für Arbeitnehmer die zum 01.01.2014 in eine Private Krankenvollversicherung (PKV) wechseln wollen, spielen diese zahlen eine wichtige Rolle.

Die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung (u.a. Bezugsgröße in der Sozialversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung) werden jährlich anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter neu festgelegt. Allerdings sind diese Zahlen (Stand heute) noch vorläufig, da noch diverse gesetzliche Verabschiedungen notwendig sind.

Warum ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die zum 01.01.2014 in eine PKV wechseln wollen von Bedeutung?

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Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für das Jahr 2013

28.10.2012 Thomas Schösser

In meinem letzten Blogbeitrag bin ich auf die vorläufigen Zahlen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemssungsrenze für das Jahr 2013 eingegangen.

Gerade die Jahrearbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist für Angestellte, die in den Systemwechsel weg von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) hin zur PKV (Private Krankenversicherung) gehen möchten, eine sehr wichtige Größe. Warum die JAEG hier so wichtig ist, lesen Sie unter der Rubrik „Wechsel zur PKV„.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für Angestellte wird jedes Jahr neu berechnet. Geregelt wird dieser unter anderem im Paragraph 257 SGB V.

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2013 beschlossen. Diese gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates. Hier wurde nun eine Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf € 3.937,50 monatlich festgelegt.

Der maximale monatliche Arbeitgeberzuschuss zur PKV wird zum einen aus der Hälfte des um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes, und zum anderen aus der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung errechnet. Sprich 15,5% (allgemeiner Beitragssatz für das Jahr 2013) abzüglich 0,9%, und davon die Hälfte = 7,3%.

Somit ergibt sich ein voraussichtlicher maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur PKV für das Jahr 2013 von € 287,44 (€ 3.937,50 * 7,3%).

Natürlich kann auch immer nur höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur PKV arbeitgeberzuschussfähig sein, aber eben dann auch nur bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss.

Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung wird separat berechnet.

Weitere Informationen rund um die Private Krankenversicherung:

Download meines Ebook zur Privaten Krankenversicherung

Voraussichtlicher maximaler Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung für das Jahr 2011

05.10.2010 Thomas Schösser

In meinem letzten BLOG-Beitrag habe ich u.a. bereits über die voraussichtliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2011 geschrieben. Glaubt man den bisherigen Meldungen und Berechnungen, dann wird der allgemeine Beitragssatz zur GKV für das Jahr 2011 von 14,9% (allgemeiner Beitragssatz 2010) auf 15,5% angehoben werden.

Somit würde sich, trotz der vermutlich sinkenden Beitragsbemessungsgrenze, der maximale Arbeitgeberzuschuss für private Krankenversicherungen für das Jahr 2011 dennoch erhöhen.

Vorweg sei gesagt, dass natürlich maximal die Hälfte (50%) des tatsächlichen zu zahlenden Beitrags zur privaten Krankenversicherung als Arbeitgeberzuschuss angesetzt werden kann. Jedoch eben nur höchstens bis zu einer festgelegten Grenze, die sich wie folgt errechnet:

Monatliche Beitragsbemessungsgrenze x Hälfte des um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes der GKV

Mit den vorläufigen Zahlen für 2011 würde sich dann folgender maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ergeben:

€ 3712,50 x 7,3% (15,5% um 0,9% vermindert / 2) = € 271,01

Siehe dazu unter anderem § 257 SGB V. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind separat zu betrachten.

Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2011 noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen wurden. Ob die oben aufgeführten Grenzen für das Jahr 2011 tatsächlich so ausfallen wie oben genannt, wird sich voraussichtlich erst im November oder Dezember 2010 zeigen.

Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie sich gerne an mich wenden.