Ombudsmann-Beschwerden des Jahres 2009 in der privaten Krankenversicherung

24.07.2010 Thomas Schösser

Vor kurzem wurde nun der Bericht des PKV-Ombudsmannes für das Jahr 2009 veröffentlicht.

Der PKV-Ombudsmann ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle für Personen, die mit Ihrer privaten Krankenversicherung im Streit liegen. Dieser versucht eine Einigung oder Kompromisslösung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungskunden zu finden.

Interessant ist die Steigerung der „ zulässigen“ Beschwerden auf 5015 im Jahr 2009. Zum Vergleich im Jahr 2003 waren es dagegen nur 2208. Dabei verteilen sich 83% der zulässigen Beschwerden des Jahres 2009 auf den Bereich der Krankheitskostenvollversicherung.

Bei den Beschwerdegründen im Jahr 2009 fällt auf, dass neben dem Bereich der Arnei-, Heil- und Hilfsmittel und der Streitigkeiten rund um das Thema Gebühren (z.B. GOÄ / GOZ), auch ein separater Punkt zu den Vertragsbedingungen, im Ombudsmannbericht „AVB“ genannt, zu finden ist. Laut dem PKV-Ombudsmannbericht des Jahres 2009 wollten viele Kunden wissen, wie diverse Bedingungstexte zu interpretieren sind.

Meiner Meinung nach liegt das vor allem an der wachsenden Erkenntnis der Verbraucher zu der Tatsache, dass die Inhalte der Vertragsbedingungen einer PKV, also dort wo geregelt wird was versichert ist und was nicht, sich nicht nur von ein paar Dingen differenzieren, sondern dass die Unterschiede teilweise sehr groß sind.

Nun fällt es verständlicherweise einem Laien sehr schwer sich durch den Vertragsjungle der jeweiligen Tarif- und Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung (MBKK) zurecht zu finden und vor allem zu verstehen was die Inhalte zu bedeuten haben.

Tatsächlich muss man sämtliche Vertragsbedingungen durchlesen, um den genauen Inhalt richtig und vollständig zu verstehen.

Insgesamt gibt es mehrere 100 Kriterien, die zu Auswahl einer PKV herangezogen werden können und auch sollten. Den größtenteils geht es dabei nicht um Dinge wie z.B. Beitragsrückerstattung, Brillen- oder Heilpraktikerleistungen, sondern um die Absicherung finanziell existenziell bedrohlicher Risiken. Hier finden Sie ein paar Beispiele für solche Parameter.

Einen Link zum Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmann finden Sie unter der Rubrik „Topp-Links“.