Wie hoch soll man eine BU-Rente abschließen?

05.05.2010 Thomas Schösser

Rund um dieses Thema trifft man auf viele Ratschläge und Behauptungen. Von pauschalen prozentualen Absicherungen bis hin zu Empfehlungen die eventuellen Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente generell zu berücksichtigen.

Den letzten Punkt sehe ich persönlich als äußerst kritisch an. Die Definitionen wann man als berufsunfähig bzw. erbwerbsgemindet gilt, unterscheiden sich voneinander, weshalb dies meines Erachtens nicht gleich bewertet werden sollten.

Neben der individuellen Situation des Betroffenen, kommt es bei einer BU-Versicherung auf die genauen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen, also dem Inhalt des „Kleingedruckten“ an, bei der Erwerbsminderungsrente auf die gesetzlichen Bestimmungen.

Deshalb kann eben auch nicht grundsätzlich von zwei „gleichberechtigten Teilen“ einer „Gleichung zur Arbeitskraftabsicherung“ besprochen werden. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall und die dahinterstehende Situation an.

Doch wie hoch muss denn eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit wirklich versichert werden?

Nun wie so oft muss der tatsächliche Bedarf immer individuell ermittelt werden. Folgende Dinge sollten jedoch bei der Berechnung nicht vergessen werden (keine abschließende Aufzählung): Lebenshaltungskosten wie z.B. für Miete, Lebensmittel, Benzin, Urlaube, Kreditverpflichtungen und so weiter. Rücklagenbildungen sollten z.B. für Reparaturkosten ebenfalls berücksichtigt werden.

Beachten Sie, dass Beiträge zur Krankenversicherung (mit ein paar wenigen Ausnahmen) auch nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit in der Regel weiterbezahlt werden müssen.

Vergessen Sie nicht, auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit weiterhin für Ihre Altersvorsorge zu sparen. Ansonsten kann es passieren, dass nach Ende der Zahlungsdauer für die Berufsunfähigkeitsrente eine große Lücke in der Altersrente entsteht.

Vergewissern Sie sich, dass die nach heutigem Stand für sie ausreichende Rente gegen die inflationäre Entwicklung geschützt ist. Welche Instrumente es unter anderem dafür gibt lesen sie hier.

Sollten Sie Einkünfte von Ehepartnern oder Lebenspartnern einplanen, beachten Sie, dass diese durch verschiedenste Weise beispielsweise durch Trennung, Arbeitsunfähigkeit oder einem Todesfall gleichfalls ausbleiben können und deshalb nicht immer eine verlässliche Basis darstellen.

Neben diesen ganzen Parametern gibt es noch viele weitere Dinge, auf die man bei der Wahl der „richtigen“ BU-Rentenhöhe achten kann. Aus diesem Grund sollte hier immer eine individuelle Berechnung der notwendigen Absicherung erfolgen.

Warum die Berufsunfähigkeits-Versicherung das Fundament der Altersvorsorge darstellt

08.03.2010 Thomas Schösser

Einige Versicherungsnehmer empfinden eine Berufsunfähigkeitsversicherung als unwichtiges Produkt, welches nur Geld kostet.

Auf der anderen Seite haben viele die Einschnitte und Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der Altersrente mitbekommen und möchten bewusst für ihre Rente im Alter (Ruhestand) privat vorsorgen. Dabei sollte die Reform derErwerbsminderungsrenten im Jahr 2001 nicht außer Acht gelassen werden, welche bei Verlust der Arbeitskraft zu fatalen Folgen führen kann.

Warum kann eine BU-Versicherung für die Altersvorsorge wichtig sein?

Machen wir ein Beispiel mit einem 30jährigen Mann, der monatlich € 500,- (Nettoanlage) für seine Altersvorsorge anspart. Gehen wir von einer jährlichen Effektivverzinsung von 5% aus (Steuern werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt), dann würde das angesparte Kapital in 30 Jahren, also mit erreichen des 60. Lebensjahres, rund € 400.000,- betragen.

Tritt aber während der Ansparphase, zum Beispiel nach 20 Jahren, eine Krankheit auf, durch die der Beruf auf  Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann, fällt wenn man keine Erwerbsminderungsrente erhält oder keine anderen Einkünfte erzielt, zwangsläufig auch das Einkommen weg. Hat man hier seine Arbeitskraft nicht abgesichert, muss jetzt unter Umständen das bisher angesparte Geld, das eigentlich für die Altersvorsorge gedacht war, zum Überleben verwendet werden.

Bleiben wir bei dem vorherigen Beispiel, so wären nach 20 Jahren rund € 200.000,- angespart worden. Nehmen wir an, dass dieses Kapital mit 3% jährliche Netto-Rendite angelegt wird (Steuern werden auch bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt) und monatlich ein Betrag von € 1.500,- zum Leben entnommen wird (ohne Berücksichtigung der Inflation), so wäre nach ungefähr 14 Jahren die gesamte Summe verbraucht. In diesem Beispiel wäre der Mann 64 Jahre alt und sein angespartes Kapital weg.

Schlimmer trifft es natürlich diejenigen, die zu einem noch früheren Zeitpunkt von solch einem Arbeitskraftverlust getroffen werden und dadurch kein Einkommen mehr erhalten. Die Kreditwürdigkeit bei einer Bank geht dabei in den meisten Fällen verloren.

Da zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit guten Bedingungen im Versicherungsfall eine Rente bis zum vereinbarten Endalter ausbezahlt  und somit auch ein weiteres Sparen für die Altersvorsorgung in solch einem Fall wie oben beschrieben für die meisten überhaupt erst möglich wird, stellt eine private Absicherung der Arbeitskraft die Grundlage für den Aufbau einer Altersrente dar.

Natürlich muss die Planung der Altersvorsorge und die Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer individuell auf die Wünsche und Ziele sowie den Bedarf jedes Einzelnen abgestimmt werden. Hierzu können Sie mich natürlich kontaktieren. Ich beantworte Ihre Fragen gerne.

Hier gibt es noch weitere interessante Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hinweis: Bei den obigen Berechnungen handelt es sich um modellhafte Darstellungen. Diese wurden mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Fehler sind jedoch nicht ausgeschlossen. Deshalb sind alle Angabe ohne Gewähr.  Steuerliche Aspekte wurden nicht berücksichtigt

Inflation frisst BU-Rente auf – Was kann man dagegen tun?

22.02.2010 Thomas Schösser

Viele Details und Kriterien gibt es bei der Wahl nach der „richtigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten.

Beispiele hierfür sind die Definitionen der abstrakten und konkreten Verweisung, der Arztanordnungsklausel, die festgelegte Dauer der benötigten Beeinträchtigung für eine Leistungserbringung, der Umorganisation bei Selbstständigen oder der Nachprüfung bei einem Leistungsfall und so weiter.

Da hat man unter Umständen lange nach einem für sich guten Versicherungsschutz Ausschau gehalten und sich nach langer Zeit wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden.

Doch wird fast immer ein wichtiges Detail übersehen. Die inflationäre Entwicklung (Geldentwertung). Die Preissteigerung vermindert quasi die Kaufkraft des Kapitals beziehungsweise der Rente.

Ein Beispiel: Startet man heute mit einer gewünschten BU-Rente von € 1.000,-, so muss man bedenken, dass bei einer angenommenen Inflationsrate von jährlich nur 2,5%, diese heutigen tausend Euro in 20 Jahren nur noch einer heutigen Kaufkraft von etwa € 610,- entsprechen. Nach 30 Jahren sogar nur noch rund € 475,-. Oder anders ausgedrückt, möchte man die Kaufkraft beibehalten benötigt man in 20 Jahren ungefähr € 1.640,- , in 30 Jahren dann rund € 2.100,- als monatliche Absicherung.

Was bedeutet das jetzt bei der Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit? Wie kann man der Inflation hier begegnen?

Hier gibt es zwei Modelle, welche allerdings nicht von allen Versicherern in gleicher Form angeboten werden. Heißt, jeder Versicherer kann hier sein eigenes Süppchen kochen.

Wichtig zum einen:

  • Eine dynamische Anpassungen der Beiträge und Leistungen VOR dem Versicherungsfall.

Hierbei handelt es sich um eine automatische Steigerung der Beiträge aber auch der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Steigerung endet allerdings in den meisten Fällen bei Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit. Hier gibt es im Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen die unterschiedlichsten Regelungen, wann, um wie viel, bis zu welchen Grenzen (z.B. Endalter, Rentenhöhen, Angemessenheitsprüfungen usw.) etc. eine Erhöhung erfolgen kann.

Tritt der Leistungsfall  dann ein, ist es gut, wenn man zusätzlich eine

  • Vertraglich garantierte Steigerung der BU-Rente bei einem Versicherungsfall  im Vertrag hinterlegt hat.

Mit diesem Baustein, wird gerade bei einem „frühen Leistungsfall“, beispielsweise schon in den ersten Laufzeitjahren, die vom Versicherer zu zahlende Berufsunfähigkeitsrente in vorgegebenen Abständen erhöht, um die Kaufkraft auch hier weiterhin  zu gewährleisten. Nicht jeder Versicherer bietet solch einen Baustein an, und die Gesellschaften welche das tun, haben hier ebenfalls je nach Tarif unterschiedliche Regelungen im Bedingungswerk verankert.

Wichtig: Achten Sie  darauf, dass diese Anpassungen der Leistungen auch vom Versicherer vertraglich garantiert werden und eben nicht von Überschüssen des Unternehmens abhängig  sind.

Bei der oben aufgeführten Berechnung handelt es sich um eine rein exemplarische Darstellung. Eine Bedarfsermittlung und Inflationsberechnung muss immer individuell für jeden Einzelfall erstellt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Braucht man überhaupt eine BU?

12.02.2010 Thomas Schösser

Viele Menschen, die über die gesetzliche Rentenversicherung versichert sind, glauben auch heute noch, sie seien über diese im Fall eines Arbeitskraftverlustes vollumfänglich versichert. Daher denken viele erst gar nicht über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zur finanziellen Absicherung der Arbeitskraft nach.

Im Jahre 2001 gab es in Deutschland eine Rentenreform, in welcher der Gesetzgeber auch die Ramenbedingungen der Renten bei Arbeitskraftverlust, die sogenannten „Erwerbsminderungsrenten“, neu geordnet und definiert hat.

Die „neuen“ gesetzlichen Bestimmungen trifft insbesondere Personen die nach dem 01.01.1961 geboren sind, also gerade jüngere Menschen, sehr hart.

Wann können Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten?

Im Sozialgesetzbuch (SGB VI §43) heißt es, dass Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersrente unter anderem derjenige hat, welcher

– teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist,

– vor Entritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat und (*)

– in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet hat. (*)

Aber hiermit nicht genug. Hat man nun diese „Hürden“ der Wartezeiten und Pflichtbeitragszeiten überwunden, so muss man die allgemeine Definition der Erwerbsminderung auch noch erfüllen.

Im §43 des Sozialgesetzbuches VI heißt es unter anderem:

TEILWEISE erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens SECHS Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“

und

VOLL erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens DREI Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“

Es wird also zwischen der teilweisen Erwerbsminderungs- und der vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden. Die Höhe dieser Renten unterscheiden sich voneinander und werden oftmals auch nur zeitlich befristet gezahlt. Weiter heißt es

Erwerbsgemindert IST NICHT, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens SECHS Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

FAZIT oder Warum braucht man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?:

– Gerade jüngere Personen haben keinen Schutz innerhalb Ihres Berufes. Es wird ohne Bezugnahme auf die derzeitige Tätigkeit geprüft, ob eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte, egal ob eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt verfügbar ist oder nicht.

– Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten entsteht oftmals nur nach Erfüllung der Wartezeiten und Pflichtbeitragszeiten, was gerade für Berufseinsteiger ein Problem darstellen kann. (*)

– Viele Menschen fallen nach dem Verlust Ihrer Arbeitskraft in ein finanzielles Loch, da die Erwerbsminderungsrenten in den meisten Fällen wesentlich niedrig ausfallen als das zuvor bezogene Gehalt.

– Es ist nicht ausgeschlossen das die gesetzliche Rentenversicherung in der Zukunft weitere Änderungen vornimmt.

– Personen, welche nicht über die gesetzliche Rentenversicherung versichert sind, fehlt selbst dieser „geringe“ gesetzliche Schutz.

Daher solltet die Absicherung der Arbeitskraft mit privaten Versicherungsprodukten, z.B. mit Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Schweren Krankheitenversicherungen überdacht werden.  Hierzu habe ich in der Vergangenheit bereits einen Artikel geschrieben. Auch hier gilt: Bedingungsinhalte, also Leistungen miteinander zu vergleichen ist sinnvoll, denn Versicherung ist nicht gleich Versicherung.

(*) Die Wartezeiten können auch unter gewissen Umständen bzw. Voraussetzungen vorzeitig erfüllt werden. (Siehe dazu Gesetz)

Eine Pflichtbeitragszeit  von 3 Jahren für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (§43 (5) SBG VI).

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein grober  Ausschnitt der gesetzlichen Bestimmungen war; nicht alle möglichen Fälle und Inhalte der Paragraphen behandelt bzw. aufgeführt wurden. Eine Prüfung ob und wie eine Leistung erfolgt muss immer individuell auf jeden Einzelfall geprüft werden.

Kann eine Schwere Krankheitenversicherung (Dread Disease) eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen?

16.11.2009 Thomas Schösser

Diese Frage bekomme ich in letzter Zeit öfter gestellt.

Grundsätzlich sollen diverse Versicherungen nach Verlust der Arbeitskraft den dadurch entstehenden finanziellen Schaden auffangen oder zumindest abfedern.

Im Fokus stehen hier immer wieder die altbekannten Berufsunfähigkeits– und Unfallversicherungen. Doch viele denken mittlerweile auch an den Abschluss einer Dread Disease-Police, die bei auftreten bestimmter Krankheitsbilder Leistungen vorsieht.

Grundsätzlich kein schlechter Gedanke. Doch stellt sich bei einigen Verbrauchern oft die Frage, was denn nun wirklich sinnvoll ist.

Der Haken an der Sache ist, dass in der Regel jeder der oben aufgelisteten Versicherungen (Unfall, BU, Dread Disease) den Versicherungsfall in den Bedingungen anders definiert.

So ist nicht automatisch gesagt, dass ein Unfallereignis mit Invalditätsschaden der versicherten Person, auch eine Leistung der Berufsunfähigkeits- oder Schweren Krankenheitenversicherung auslöst.

Genauso ist es auch anders herum. Beispiel: Ein Mann wird aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung berufsunfähig (Burnout-Syndrom). Ein Fall für die Unfallversicherung? – höchst wahrscheinlich nicht. Muss eine Schwere Krankenheitenversicherung hier leisten? – kommt auf die im Vertrag genannten, versicherten Krankheiten an.

Fazit: Optimal wäre es, die Arbeitskraftabsicherung auf mehrere Füße zu stellen. Keine Versicherung kann automatisch eine andere ersetzen.

Um feststellen zu können, welche Versicherung(en) die Beste(n) für jemanden ist / sind, müssen zunächst alle Definitionen des Versicherungsfalles analysiert werden und mit den jeweiligen Wünschen an den Schutz verglichen werden.

Mehr zum Thema Dread-Disease-Versicherung finden Sie hier