Tarife für PKV-Einsteiger und Existenzgründer

19.03.2010 Thomas Schösser

Beim Sprung in die Selbstständigkeit brauchen viele zu Beginn ihrer Existenzgründung liquide Mittel. Deshalb steht das Thema Reduzierung der laufenden Kosten oft im Mittelpunkt.

Viele kommen auf den Gedanken mit Abschluss einer günstigen privaten Krankenversicherung ein paar Euro einzusparen.

Der PKV-Markt bietet viele sogenannte Einsteigertarife für Existenzgründer. Dahinter verbergen sich oftmals Krankenversicherungstarife mit sehr günstigen Beiträgen, welche meist mit einen abgespeckten Versicherungsumfang bestückt sind.

Ideen diverser Versicherer Leistungsaussparung in den Tarifen vorzunehmen gibt es reichlich. Dabei geht es nicht nur um den Verzicht auf Chefarztbehandlungen, Einbettzimmer, Heilpraktikerleistungen oder weniger Erstattungen für Zahnersatz.

Hier zwei Beispiele für Leistungsreduzierungen aus den Bereichen ambulante Psychotherapie und ambulante Transportkostenleistung:

Beispiele von Vertragsklauseln zur ambulante Psychotherapie:

Definition 1

„Nicht erstattungsfähige Leistungen – Weiterhin sind ambulante Psychotherapie und Kur-/Sanatoriumsleistungen nicht erstattungsfähig.“

oder

Definition 2

„Ambulante Psychotherapie 50%
Ersetzt werden ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres Aufwendungen für jede weitere Sitzung im Kalenderjahr“

Bei beiden oben aufgelisteten Definitionen, kann eine psychische Erkrankung, beispielsweise verursacht durch Verlust eines nahen Angehörigen oder durch einen schweren Verkehrsunfall,  sehr teuer werden. Nehmen wir bei unserem Beispiel an, eine Sitzung würde € 100,- kosten. Dann wären bei einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung von jährlich 60 Sitzungen bei „Definition 1“ € 6.000,- und bei „Definition 2“ € 4.500 pro Jahr vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.

Beispiel einer Vertragsklausel zu ambulanten Transportkosten:


„Transportkosten sind nur im Rahmen einer ambulanten Operation bis 50 EUR erstattungsfähig, sofern der Transport medizinisch notwendig ist.“

Bei diesem Beispiel wären unter anderem ambulante Transporte zur Dialyse- und / oder Strahlentherapie nicht versichert. Nehmen wir an jemand muss 3 mal die Woche zur ambulanten Dialysebehandlung gebracht werden. Die Kosten für eine Hin- und Rückfahrt berücksichtigen wir in dem Beispiel mal nur mit € 60,-. Dann würde alleine für diese Position pro Jahr  € 8.640,- (60 Euro x 3mal in der Woche x 4 Wochen x 12 Monate) an Kosten auf den Versicherungskunden zukommen.

Es gibt noch viele weitere Beispiele für mögliche Leistungsbeschränkungen in der privaten Krankenversicherung.

Sollten sie sich aus finanziellen Gründen trotzdem für einen sogenannten Einsteigertarif entscheiden, achten Sie darauf, dass Optionsrechte ohne erneute Gesundheitsprüfung, und auch bei bereits bestehenden Erkrankungen, für einen Wechsel in andere, leistungsstärkere Tarife vorhanden sind, und wie diese genau im Bedingungswerk definiert sind.

Zum Thema Wechseloptionen finden Sie hier weitere Informationen.