Der Wechsel in die private Krankenversicherung: Gut für alle?

01.08.2011 Thomas Schösser

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird oft als der „der beste Weg“ vermarktet. Dabei gilt unter manchen Versicherungsleuten häufig das Motto, dass jeder wechseln soll, der kann oder darf. Ich möchte erläutern, dass eine solch pauschale Aussage zu kurz greift.

Alleine schon die Tatsache, dass die Systeme GKV (Sachleistungsprinzip) und PKV (Kostenerstattungsprinzip) sich in vielen Dingen grundlegend voneinander Unterscheiden, wird vielen Kunden überhaupt nicht erklärt. Aus meiner Sicht ist es aber bei der Beratung zur PKV von elementarer Bedeutung auch über diese Thematik zu sprechen.

Zielgruppe Existenzgründer und „preisbewusste“ Kunden

Zunächst einmal ist es für gesetzlich Versicherte im Angestelltenverhältnis nicht leicht, in die PKV zu kommen. Nur wer über ein gewisses Einkommen verfügt und damit die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet, hat die Wahl. Anders sieht es bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Sie haben unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit, sich für die PKV zu entscheiden.

Existenzgründer sind oft jung, gesund und voller Tatendrang. Reichtümer haben sie oftmals aber noch nicht bilden können. Auf den ersten Blick erscheinen günstige „Einsteigertarife“ einer privaten Krankenversicherung, als Alternative zur GKV,  interessant zu sein. Die oftmals suggerierte Aussicht auf Behandlungen durch Privatärzte erhöht den Reiz dieser Angebote.

Doch hier liegt ein Widerspruch. Die Einsteigertarife können nur deshalb so preisgünstig sein, weil sie eben sehr oft nicht den normalerweise üblichen Leistungsumfang der PKV bieten. Einige dieser Einsteigertarife bieten sogar weniger Leistungsspektrum als eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Leistungen für „Privatärzte“ sind oftmals nicht, oder nur stark eingeschränkt versichert. Sogar private Krankenversicherungsgesellschaften, wie z.B. die DKV oder Central, nehmen inzwischen von einigen ihrer eigenen Tarifangebote Abstand, weil sie unter anderem nicht dem Niveau entsprechen, das mit der PKV üblicherweise verbunden wird.

Keiner weiß, welche Erkrankungen im Laufe eines Lebens auftreten und welche Behandlungen, Medikamente und dergleichen daraufhin gebraucht werden. Als Privatpatient ist man „Selbstzahler“ seiner Krankheitskosten. Die PKV ist im übertragenen Sinn quasi der „persönliche Rückversicherer“. Erstattet der private Krankenversicherungsvertrag also etwas nicht, oder nur teilweise, so muss der Versicherte selbst aus eigener Tasche für die verbleibenden Kosten aufkommen. Daher ist es wichtig heute schon als gesunder Mensch bei der Auswahl seiner PKV die vertraglich garantierten Leistungen zu vergleichen.

Zweibettzimmer und Familienplanung

Wer im Krankenhaus schon einmal in einem Mehrbettzimmer liegen musste, ist empfänglich für den Gedanken an Einzel- oder Zweibettzimmer. Regelmäßig schaut der„Chefarzt“ vorbei, die Behandlung ist bestens – so ist man gern versichert. Aber bei der Planung der richtigen Krankenversicherung geht es um mehr als um komfortable Krankenhausaufenthalte. Es geht auch um mehr als üppigen Zahnersatz oder kürzere Wartezeiten auf Termin. Es geht vielmehr um die langfristige Sicht der Dinge. So kann z.B. die Familienplanung die Entscheidung der Krankenversicherung unter Umständen empfindlich beeinflussen. Für Kinder, die in einer PKV versichert werden, sind Beiträge zu bezahlen. Die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes in der GKV des Ehepartners des Privatversicherten ist dann nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen / Umständen möglich…

Deshalb besprechen Sie am besten mit Ihren spezialisierten Fachmann auch über zukünftige Szenarien und Gestaltungsmöglichkeiten. Denn die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist keine kurzfristige Entscheidung. Sie ist wichtiger Teil der Lebensplanung.

Weitherführende Informationen:

Link zum PKV-Kriterienfragebogen und EBOOK rund um das Thema Private Krankenversicherung

Was sind Primärarzt- / Hausarzttarife?

10.04.2010 Thomas Schösser

Oft werde ich in meinen Beratungsgesprächen gefragt, was den gegen einen Hausarzt- oder Primärarzttarif einzuwenden sei.  Manch einer meint: „Ein gesetzlich Krankenversicherter geht doch auch zuerst zu seinem Hausarzt…und wenn man mit solch einem Tarif  Beitrag sparen kann, ist das doch nicht verkehrt.“

Jedoch nimmt ein Privatpatient gegenüber seinem Behandler eine ganz andere Rolle als ein GKV-Versicherter ein. Für den Arzt sind Privatpatienten nämlich sogennante Selbstzahler. Das ist vielen nicht bewusst.

Nach der erbrachten Behandlung schreibt der Arzt eine Rechnung, die der Privatpatient ihm wiederum bezahlen muss. Wie viel der PKV-Versicherte dann daraufhin von seinem privaten Krankenversicherer erstattet bekommt, kann dem Arzt dann letztendlich egal sein.

Wenn Sie mehr über den Systemunterschied zwischen GKV und PKV erfahren möchten, dann klicken Sie hier.

Was verbirgt sich eigentlich hinter solchen Hausarzt- oder Primärarzttarifen?

Bei den meisten Primär- oder Hausarzttarifen sind diverse „Spielregeln“, oftmals in Verbindung mit einer Auflistung derjenigen Ärzte, bei denen eine Behandlung zu einem festgelegten %-Satz erstattet wird, in den Versicherungsbedingungen hinterlegt.

Ein solche Aufzählung/Definition im Tarifwerk eines Versicherers könnte dann beispielsweise so aussehen (die folgenden Definitionen sind rein exemplarisch, also nur Beispiele, um die Thematik an sich verständlicher zu machen.  Am Markt der Privaten Krankenversicherung gibt es weitaus mehr Bedingungsdefinitionen als hier aufgeführt, die sich von den folgenden sehr unterscheiden):

„Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung / Behandlung durch Ärzte

Die Erstattung erfolgt zu 100%, wenn die Behandlung durch einen der folgenden Ärzte (Primärärzte) nachgewiesen wird

  • Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt)
  • Facharzt für Kinderheilkunde
  • Facharzt für Gynäkologie
  • Facharzt für Augenheilkunde
  • Not- und Bereitschaftsarzt

Bei Rechnungen von Not- oder Bereitschaftsärzten muss ersichtlich sein, dass die Behandlung im Rahmen eines Not- oder Bereitschaftsdienstes erfolgte.

Der Hausarzt ist dem Versicherer bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen zu benennen. Auch ein Wechsel des Hausarztes ist anzuzeigen.“

ODER

„Ärztliche Leistungen

100 % Erstattung des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Ärzte, wenn für die Erstbehandlung ein Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, ein Facharzt für Frauenheilkunde, für Augenerkrankungen oder für Kindererkrankungen, ein Notarzt, Bereitschaftsarzt oder ein Vertragsarzt des Versicherers in Anspruch genommen wird. Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung zu belegen.“

Meistens folgt daraufhin die Erläuterung, was passiert, wenn man sich nicht von den vorgeschriebenen Ärzten behandeln lässt, oder die Bedingungen / „Spielregeln“ nicht einhält. Diese könnten dann beispielsweise so definiert sein:

„Sind die vorherig aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt, werden nur 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt.“

ODER

80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen der Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der oben genannten Ärzte in Anspruch genommen wird.“

Natürlich gibt es in diesem Bereich die unterschiedlichsten Definitionen. Das Kostenrisiko, welches von einigen Primärarzt- oder Hausarzttarifen ausgeht, sollte jedoch jeder Privatpatient genaustens kennen, bevor er sich für oder gegen einen Tarif entscheidet.

Bei den oben aufgeführten Beispielen handelt es sich um rein exemplarische Darstellungen. Dieser Artikel gibt keinerlei Empfehlung für oder gegen einen Tarif / Versicherer ab.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich beantworte Ihre Fragen gerne.

Mehr Informationen zur privaten Krankenversicherung, wie mein Ebook oder den Kriterienfragebogen zur PKV, finden Sie im gratis Donwloadbereich.

Tarife für PKV-Einsteiger und Existenzgründer

19.03.2010 Thomas Schösser

Beim Sprung in die Selbstständigkeit brauchen viele zu Beginn ihrer Existenzgründung liquide Mittel. Deshalb steht das Thema Reduzierung der laufenden Kosten oft im Mittelpunkt.

Viele kommen auf den Gedanken mit Abschluss einer günstigen privaten Krankenversicherung ein paar Euro einzusparen.

Der PKV-Markt bietet viele sogenannte Einsteigertarife für Existenzgründer. Dahinter verbergen sich oftmals Krankenversicherungstarife mit sehr günstigen Beiträgen, welche meist mit einen abgespeckten Versicherungsumfang bestückt sind.

Ideen diverser Versicherer Leistungsaussparung in den Tarifen vorzunehmen gibt es reichlich. Dabei geht es nicht nur um den Verzicht auf Chefarztbehandlungen, Einbettzimmer, Heilpraktikerleistungen oder weniger Erstattungen für Zahnersatz.

Hier zwei Beispiele für Leistungsreduzierungen aus den Bereichen ambulante Psychotherapie und ambulante Transportkostenleistung:

Beispiele von Vertragsklauseln zur ambulante Psychotherapie:

Definition 1

„Nicht erstattungsfähige Leistungen – Weiterhin sind ambulante Psychotherapie und Kur-/Sanatoriumsleistungen nicht erstattungsfähig.“

oder

Definition 2

„Ambulante Psychotherapie 50%
Ersetzt werden ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres Aufwendungen für jede weitere Sitzung im Kalenderjahr“

Bei beiden oben aufgelisteten Definitionen, kann eine psychische Erkrankung, beispielsweise verursacht durch Verlust eines nahen Angehörigen oder durch einen schweren Verkehrsunfall,  sehr teuer werden. Nehmen wir bei unserem Beispiel an, eine Sitzung würde € 100,- kosten. Dann wären bei einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung von jährlich 60 Sitzungen bei „Definition 1“ € 6.000,- und bei „Definition 2“ € 4.500 pro Jahr vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.

Beispiel einer Vertragsklausel zu ambulanten Transportkosten:


„Transportkosten sind nur im Rahmen einer ambulanten Operation bis 50 EUR erstattungsfähig, sofern der Transport medizinisch notwendig ist.“

Bei diesem Beispiel wären unter anderem ambulante Transporte zur Dialyse- und / oder Strahlentherapie nicht versichert. Nehmen wir an jemand muss 3 mal die Woche zur ambulanten Dialysebehandlung gebracht werden. Die Kosten für eine Hin- und Rückfahrt berücksichtigen wir in dem Beispiel mal nur mit € 60,-. Dann würde alleine für diese Position pro Jahr  € 8.640,- (60 Euro x 3mal in der Woche x 4 Wochen x 12 Monate) an Kosten auf den Versicherungskunden zukommen.

Es gibt noch viele weitere Beispiele für mögliche Leistungsbeschränkungen in der privaten Krankenversicherung.

Sollten sie sich aus finanziellen Gründen trotzdem für einen sogenannten Einsteigertarif entscheiden, achten Sie darauf, dass Optionsrechte ohne erneute Gesundheitsprüfung, und auch bei bereits bestehenden Erkrankungen, für einen Wechsel in andere, leistungsstärkere Tarife vorhanden sind, und wie diese genau im Bedingungswerk definiert sind.

Zum Thema Wechseloptionen finden Sie hier weitere Informationen.