Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012 vom Bundeskabinett beschlossen

02.11.2011 Thomas Schösser

Wie in jedem Jahr wird zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze die Einkommensentwicklung in Deutschland betrachtet.

Anfang Oktober 2011 hat das Bundeskabinett die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen, in welchen auch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) enthalten sind, in einer Verordnung beschlossen. Dieser Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen, daher handelt es sich noch um vorläufige Zahlen.

Wie hoch ist die voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2012 ?

Die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2012 wurde nun auf € 45.900,- im Jahr, beziehungsweise € 3.825,- monatlich erhöht.

Im Vergleich zum Vorjahr sieht der Beschluss ebenso eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 auf € 50.850,- pro Jahr, bzw. € 4.237,50 pro Monat vor. Zum Vergleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 beträgt  € 49.500,-. Gemeint ist hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6 Absatz 6 SGB V.

Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (siehe auch § 6 (7) SGB V). Hier sieht der Beschluss des Bundeskabinetts eine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 von € 45.900,- vor.

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Wechsel in eine private Krankenversicherung

Auswahlkriterien PKV

Kriterienfragebogen zur PKV

Historische Entwicklung der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) von 1980 bis 2009

30.10.2009 Thomas Schösser

Historische Entwicklung der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung)

Zusammenfassung:

durchschnittlicher Höchstbeitrag ab Juli 2009  bis Ende 2009 = € 547,58

durchschnittlicher Höchstbeitrag von 1980 = € 185,22

Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1980:
Kostendämpfungsergänzungsgesetz 1982
Haushaltsbegleitgesetz 1983 und 1984
Gesundheitsreformgesetz 1989
Gesundheitsstrukturgesetz 1993 und 1994
Beitragsentlastungsgesetz Neuordnungsgesetze 1997
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz 1999
Gesundheitsreformgesetz 2000
Beitragssicherungsgesetz 2003
Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007
Einführung des Gesundheitsfonds 2009

Hier nur eine kleine Aufzählung einiger Änderungen, die durch die Reformen seit den Achtzigern Jahren bis 2007 trotz der Beitragsanpassungen in der GKV erfolgten:

  • Fahrtkosten-Zuzahlungen zur stationären Behandlung
  • Zuzahlung für Kuren
  • Keine Leistungen für Brillengestelle
  • Kürzung des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit
  • Einführung des Hausarztmodells
  • Regresspflicht der Ärzte bei Budgetüberschreitung
  • Budgetverschärfung für Honorare und Krankenhäuser
  • Einführung der Praxisgebühr
  • Zuzahlungen für Verordnungen
  • Zuzahlung für Krankenhausaufenthalt
  • Wegfall der %-Erstattung für Zahnersatz. Stattdessen Einführung des befundbezogenen Festzuschusses (zum Vergleich vor 1977 gab es 100% für Zahnersatz)
  • Wegfall des Entbindungs- und Sterbegeldes
  • Umstellung der vertragsärztlichen Vergütung auf Euro-Festbeträge

 

Die oben aufgeführten Zahlen und Daten wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Trotz alledem kann es zu Fehlern kommen. Für die Korrektheit dieser Zahlen und Daten kann deshalb keine Haftung übernommen werden.