Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012 vom Bundeskabinett beschlossen

02.11.2011 Thomas Schösser

Wie in jedem Jahr wird zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze die Einkommensentwicklung in Deutschland betrachtet.

Anfang Oktober 2011 hat das Bundeskabinett die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen, in welchen auch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) enthalten sind, in einer Verordnung beschlossen. Dieser Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen, daher handelt es sich noch um vorläufige Zahlen.

Wie hoch ist die voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2012 ?

Die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2012 wurde nun auf € 45.900,- im Jahr, beziehungsweise € 3.825,- monatlich erhöht.

Im Vergleich zum Vorjahr sieht der Beschluss ebenso eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 auf € 50.850,- pro Jahr, bzw. € 4.237,50 pro Monat vor. Zum Vergleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 beträgt  € 49.500,-. Gemeint ist hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6 Absatz 6 SGB V.

Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (siehe auch § 6 (7) SGB V). Hier sieht der Beschluss des Bundeskabinetts eine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 von € 45.900,- vor.

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