Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen in der PKV

02.06.2010 Thomas Schösser

Erstattungen für Sehhilfen scheinen für sehr viele Interessenten einer privaten Krankenversicherung eine große Rolle zu spielen. „Was zahlt die Versicherung für Brillen?“

Nachfragen, welcher Tarif die besten Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen bietet sind daher keine Seltenheit.

Dies erklärt sich meiner Meinung nach dadurch, dass Erfahrungen mit Kosten für Sehhilfen im Alltag allgegenwärtig sind. Wenn man sich also schon privat versichert, wieso dann nicht auch auf diesen Faktor achten?...denken sich viele.

Dabei ist zu bemerken, dass Brillen in der PKV zu den sogenannten Hilfsmitteln zählen.

Zwar werden Leistungen für Sehhilfen durchschnittlich öfter „abgerufen“ als Hilfsmittel wie z.B. ein Blindenhund, Ernährungspumpen oder ein Krankenfahrstuhl, doch fallen die finanziellen Aufwendungen bei diesen in der Regel wesentlich höher aus als bei der Anschaffung einer Brille.

Ist das Hilfsmittel nicht über den privaten Krankenversicherungstarif versichert, muss der Versicherungsnehmer dieses dann selbst aus eigener Tasche bezahlen, und das kann unter Umständen sehr teuer werden.

Deshalb sollten beim Blick in die Vertragsbedingungen nicht nur Leistungen für Sehhilfen sondern gerade auch der gesamte Hilfsmittelkatalog betrachtet werden.

Da das Thema jedoch sehr oft angesprochen wird, möchte ich hier ein paar Beispiele aufzählen, was Sie bei der Auswahl einer Sehhilfeleistung unter anderem beachten können:

  • Welche Sehhilfen sind versichert? (offene Beschreibung oder abgeschlossene Aufzählung)
  • Gibt es Euro- bzw. prozentuale Begrenzungen und wenn ja wie sind diese ausgestaltet?
  • Gibt es Eingrenzungen wie z.B. in „einfacher Ausführung“
  • Werden auch Reparaturkosten erstattet?
  • Wie oft bzw. wann kann eine Leistung in Anspruch genommen werden?
  • Entsteht unter gewissen Voraussetzungen, z.B. ab 6 Dioptrien oder Veränderung der Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien, auch vor Ablauf einer Frist Anspruch auf Erstattungen?
  • Wer ist nach dem Tarif „berechtigt“ die Notwendigkeit einer Sehhilfe festzustellen?

Beachten Sie jedoch, dass es viele weitere Kriterienpunkte aus den unterschiedlichsten Bereichen (z.B. Heilmittel, Gemischte Anstalten, Psychotherapie, Transportkosten, Geltungsbereich, Vorsorge usw.) zur Auswahl eines PKV-Tarifs gibt. Unter dem Punkt Auswahlkriterien finden Sie weitere Beispiele.