Neuerungen der Pflegeversicherung ab dem Jahr 2013 – Leistungsverbesserungen und staatliche Förderung von bestimmten privaten Pflegezusatzversicherungen

29.12.2012 Thomas Schösser

Im Jahr 2012 wurde das Thema Pflege intensiv von Medien und Politik behandelt. Begriffe wie „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)“, „Pflege-Riester“ oder „Pflege-Bahr“ wurden und werden immer noch regelmäßig verwendet.

Doch was verbirgt sich dahinter? Warum ist die Pflege auf einmal politisch so im Fokus?

Schon seit längerer Zeit ist bekannt, dass bei der Pflegepflichtversicherung in Sachen Leistung Nachholbedarf besteht. Im Jahr 2012 waren bereits circa 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig.

Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in wenigen Jahrzehnten die 4 Millionengrenze durchbrechen wird…eine große Kostenwelle rollt da auf uns zu. Somit handelt es sich um ein gesellschaftliches Problem auf welches die Politik reagieren muss.

Im Jahr 2012 wurde deshalb das sogenannte PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) beschlossen. Damit werden ab dem Jahr 2013 einige Leistungen der Pflegepflichtversicherung verbessert und neue Segmente eingerichtet. Gerade die Belange von Menschen die an Demenz erkrankt sind sollen mit der neuen Ausrichtung verbessert werden.

Zu einer der neuen „Maßnahmen“ im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz schrieb das Bundesministerium für Gesundheit in einer Pressemitteilung vom 29.06.2012 unter anderem, Zitat:

„(…) Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben. In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke (…) erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. (…)“ Zitat Ende.

Reichen die erhöhten Leistungen aus, um die tatsächlichen Kosten für eine Pflege aufzufangen?

Nein, dass tun sie leider nicht. Bei einer Pflegebedürftigkeit können trotz der Anhebung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung monatlich tausende Euro an Pflegekosten für die Betroffenen übrig bleiben, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Die Pflegepflichtversicherung deckt also nach wie vor nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten.

Dies hat der Staat erkannt und hat nun eine Förderung von bestimmten Pflegezusatzversicherungen, welche die Leistungen der Pflegepflichtversicherung ergänzen, eingeführt um den Bürgern einen Anreiz zur privaten Pflegevorsorge zu geben. Diese staatliche Förderung wurde oft nach dem Namen des Gesundheitsministers, als „Pflege-Bahr“, oder als Anlehnung an die ebenfalls geförderte Riesterrente mit „Pflege-Riester“ benannt.

Produkte für die private Pflegevorsorge werden ja schon seit langen von der Versicherungswirtschaft in unterschiedlichsten Formen angeboten. Da geht es schon los mit dem Unterschied von Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen, ganz abgesehen von den vielen verschiedenen Vertragsinhalten.

Da der Staat ab dem Jahr 2013 für die private Pflegeversicherung einen Zuschuss (Zulage) gewährt, setzt er dafür aber auch diverse Vorgaben und Regeln für die förderfähigen Produkte voraus. Das heißt, nicht jede Pflegezusatzversicherung ist auch förderfähig. Die meisten Produkte müssen speziell darauf abgestimmt werden um die staatliche Förderfähigkeit überhaupt zu erhalten.

Welche Pflegezusatzversicherungen werden vom Staat gefördert?

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