Jahresrückblick 2012 auf die PKV- und BU-Branche

31.12.2012 Thomas Schösser

2012 war nicht nur für die Private Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern für die gesamte Versicherungsbranche ein Jahr mit vielen Ereignissen und weitreichenden Veränderungen. Ein Grund noch einmal kurz einige dieser Dinge Revue passieren zu lassen…

Besonders die Vorbereitung auf die sogenannten „Unisextarife“, also die Einführung von Tarifen die beitragstechnisch nicht mehr nach Geschlechtern unterscheiden, hielt die Versicherungsbranche in Atem. Ein Urteil des EuGH (Der Gerichtshof der Europäischen Union) hatte schon im Jahr 2011 entschieden und der Bundesrepublik Deutschland auferlegt, dass eine geschlechtsspezifische Kalkulation (sogenannte Bisextarife) wegen der Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mehr durchgeführt werden darf.

Somit waren die Versicherer angehalten bis spätestens zum Unisexstichtag, dem 21.12.2012, ihre Versicherungsprodukte geschlechtsunabhängig zu kalkulieren. Keine leichte Aufgabe. Die allermeisten Versicherer hielten die Beiträge und vertraglichen Inhalte der neuen Tarife bis kurz vor dem Stichtag unter Verschluss…

Mitte des Jahres 2012 sprach sich der Verband der Privaten Krankenversicherung für Mindeststandards in der Privaten Krankenvollversicherung aus, und gab zu bestimmten Leistungsfeldern eine Gestaltungsempfehlung an die Versicherer ab. Der PKV-Verband vertrat die Auffassung, dass die Versicherungsunternehmen, mit Einführung der Unisextarife eine Chance haben nicht nur Beiträge, sondern auch Inhalte der Produkte zu überarbeiten und zu verbessern.

Trotz des Unisexstichtags hatten einige Unternehmen im Jahr 2012 noch neue Bisextarife auf den Markt gebracht. So zum Beispiel öffnete die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG beziehungsweise die Union Krankenversicherung AG am 01. April 2012 den Privaten Krankenvollversicherungstarif „GesundheitCOMFORT“ für das Neugeschäft.

Kurz darauf, nämlich am 01. Mai 2012, startete die INTER Krankenversicherung a.G. ebenfalls dem Verkauf einer neuen Tariflinie in der Privaten Krankenvollversicherung. In der Sparte der Berufsunfähigkeitsversicherung gab es ebenfalls eine ganze Reihe an neuen Tarifen.

Im Bereich der Pflegeversicherung ergaben sich wesentliche Veränderungen. Das PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) wurde im Jahr 2012 beschlossen, was zu Leistungsveränderungen in der Pflegepflichtversicherung ab dem Jahr 2013 führt.

Zeitgleich wurde auch die Förderung der sogenannten Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch „Pflege-Bahr“ genannt, von der Regierung auf den Weg gebracht.

…wie bereits erwähnt, viele Veränderungen und einschlägige Neuerungen. Aus der Vielzahl der neuen Produkte und Tarife sind auch neue Möglichkeiten entstanden. Gleichzeitig sind viele Interessenten und Kunden verunsichert. Wie findet man denn nun unter den ganzen neuen Angeboten das richtige Produkt? Wie soll man vorgehen?

Wie immer muss bei der Auswahl des passenden Angebots, egal ob bei einer Berufsunfähigkeits-, Privaten Krankenversicherung, oder bei der Absicherung der Pflegekosten auf die Inhalte im Vertragswerk geachtet werden, denn dort wird geregelt was wie genau versichert ist, beziehungsweise was eben nur teilweise oder gar nicht versichert ist…Für mehr Informationen empfehle ich meine Blogserie über Leistungsunterschiede in der PKV und meinen gratis Downloadbereich mit Kriterienfragebögen zur BU und PKV.

Nach diesem wirklich ereignisreichen Jahr wünsche ich den Lesern meines Blogs einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013, viel Erfolg, und vor allem Gesundheit!

Neuerungen der Pflegeversicherung ab dem Jahr 2013 – Leistungsverbesserungen und staatliche Förderung von bestimmten privaten Pflegezusatzversicherungen

29.12.2012 Thomas Schösser

Im Jahr 2012 wurde das Thema Pflege intensiv von Medien und Politik behandelt. Begriffe wie „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)“, „Pflege-Riester“ oder „Pflege-Bahr“ wurden und werden immer noch regelmäßig verwendet.

Doch was verbirgt sich dahinter? Warum ist die Pflege auf einmal politisch so im Fokus?

Schon seit längerer Zeit ist bekannt, dass bei der Pflegepflichtversicherung in Sachen Leistung Nachholbedarf besteht. Im Jahr 2012 waren bereits circa 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig.

Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in wenigen Jahrzehnten die 4 Millionengrenze durchbrechen wird…eine große Kostenwelle rollt da auf uns zu. Somit handelt es sich um ein gesellschaftliches Problem auf welches die Politik reagieren muss.

Im Jahr 2012 wurde deshalb das sogenannte PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) beschlossen. Damit werden ab dem Jahr 2013 einige Leistungen der Pflegepflichtversicherung verbessert und neue Segmente eingerichtet. Gerade die Belange von Menschen die an Demenz erkrankt sind sollen mit der neuen Ausrichtung verbessert werden.

Zu einer der neuen „Maßnahmen“ im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz schrieb das Bundesministerium für Gesundheit in einer Pressemitteilung vom 29.06.2012 unter anderem, Zitat:

„(…) Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben. In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke (…) erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. (…)“ Zitat Ende.

Reichen die erhöhten Leistungen aus, um die tatsächlichen Kosten für eine Pflege aufzufangen?

Nein, dass tun sie leider nicht. Bei einer Pflegebedürftigkeit können trotz der Anhebung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung monatlich tausende Euro an Pflegekosten für die Betroffenen übrig bleiben, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Die Pflegepflichtversicherung deckt also nach wie vor nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten.

Dies hat der Staat erkannt und hat nun eine Förderung von bestimmten Pflegezusatzversicherungen, welche die Leistungen der Pflegepflichtversicherung ergänzen, eingeführt um den Bürgern einen Anreiz zur privaten Pflegevorsorge zu geben. Diese staatliche Förderung wurde oft nach dem Namen des Gesundheitsministers, als „Pflege-Bahr“, oder als Anlehnung an die ebenfalls geförderte Riesterrente mit „Pflege-Riester“ benannt.

Produkte für die private Pflegevorsorge werden ja schon seit langen von der Versicherungswirtschaft in unterschiedlichsten Formen angeboten. Da geht es schon los mit dem Unterschied von Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen, ganz abgesehen von den vielen verschiedenen Vertragsinhalten.

Da der Staat ab dem Jahr 2013 für die private Pflegeversicherung einen Zuschuss (Zulage) gewährt, setzt er dafür aber auch diverse Vorgaben und Regeln für die förderfähigen Produkte voraus. Das heißt, nicht jede Pflegezusatzversicherung ist auch förderfähig. Die meisten Produkte müssen speziell darauf abgestimmt werden um die staatliche Förderfähigkeit überhaupt zu erhalten.

Welche Pflegezusatzversicherungen werden vom Staat gefördert?

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Was sind Unisextarife? Welche Auswirkungen hat die Einführung von Unisextarifen auf die PKV, Pflegezusatzversicherung und BU?

06.07.2012 Thomas Schösser

Viele Menschen fragen sich, was sich hinter den sogenannten „Unisextarifen“ überhaupt verbirgt. Was bedeutet das für Versicherungskunden /-interessenten einer BU (Berufsunfähigkeitsversicherung), PKV (Private Krankenversicherung) und Pflegezusatzversicherung eigentlich?

Ein Grund für mich einen Blogbeitrag zu diesem Thema zu schreiben. Allerdings werde ich mich ausschließlich auf die Bereiche BU, PKV sowie Pflegezusatzversicherung konzentrieren.

Bislang spielte das Geschlecht bei der Berechnung der Höhe des Versicherungsbeitrags insbesondere bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Pflegezusatzversicherung eine entscheidende Rolle.

Da Frauen statistisch gesehen länger leben als Männer, und dadurch durchschnittlich auch länger Kosten für die Versicherer anfallen, fielen bei Frauen Tarifbeiträge für eine Pflegezusatzversicherung und für einen leistungsgleichen Privaten Krankenversicherungsvertrag meistens höher aus, als bei einen gleichaltrigen Mann.

Der EuGH (Der Gerichtshof der Europäischen Union) entschied aber, dass eine geschlechtsspezifische Kalkulation (sogenannte Bisextarife) wegen der Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mehr durchgeführt werden darf. Für die Produktkalkulation der Versicherer bedeutet dies, dass geschlechtsspezifische Merkmale, zum Beispiel die statistisch höhere Lebenserwartung bei Frauen, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Diese Vorgabe wird nun mit Einführung der Unisex-Tarife umgesetzt.

Aufgrund eines Urteils des EuGH vom 01.03.2011 sind bis spätestens 21.12.2012 die Unisextarife von den Versicherungsunternehmen einzuführen. Für alle Verträge die also ab dem 21.12.2012 neu abgeschlossen werden, findet die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Beitragsberechnung im Bereich des Versicherungswesens nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien.

Das zwingt die gesamte Branche zu einer Änderung der Beiträge im Neugeschäft, spätestens ab dem 21.12.2012. Allerdings ist zu erwarten, dass die Beitrags-Unterschiede zwischen den bisherigen geschlechtsspezifischen Tarifen (Bisex-Tarife) und den neuen Unisextarifen nicht gleich hoch ausfallen werden, sondern je nach Versicherungsart und Unternehmen differieren.

Wie verändert sich mit Einführung der Unisextarife der Preis für die PKV und Pflegezusatzversicherung?

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Gesetzliche Pflegeversicherung – Erhöhung der Leistungen zum 01.01.2010 und 01.01.2012

15.02.2010 Thomas Schösser

Update vom 29.12.2012: Neuerungen in der Pflegeversicherung durch das PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) ab dem Jahr 2013. Lesen Sie hier mehr dazu. Nun folgt der ältere Blogbeitrag vom 15.02.2010:

Im Jahr 2008 wurde die Pflegepflichtversicherung reformiert. Das war aufgrund der steigenden Kosten in diesem Segment auch notwendig. Die Reform sieht u.a. eine stufenweise Erhöhung des Anspruchs für Pflegeaufwendungen vor.

Einige dieser Änderungen habe ich hier nun ausschnittsweise zusammengefasst (Stand 15.02.2010):

Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) §36 Pflegesachleistung

(3) Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst je Kalendermonat

1. für Pflegebedürftige der Pflegestufe I Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von

a) 420 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 440 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 450 Euro ab 1. Januar 2012,

2. für Pflegebedürftige der Pflegestufe II Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von

a) 980 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 1.040 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 1.100 Euro ab 1. Januar 2012,

3. für Pflegebedürftige der Pflegestufe III Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von

a) 1.470 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 1.510 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 1.550 Euro ab 1. Januar 2012.

(4) Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.918 Euro monatlich gewähren…

SGB XI § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

(1) Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, daß der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat

1. für Pflegebedürftige der Pflegestufe I

a) 215 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 225 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 235 Euro ab 1. Januar 2012,

2. für Pflegebedürftige der Pflegestufe II

a) 420 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 430 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 440 Euro ab 1. Januar 2012,

3. für Pflegebedürftige der Pflegestufe III

a) 675 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 685 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 700 Euro ab 1. Januar 2012.

SGB XI § 41 Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

(2) Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat

1. für Pflegebedürftige der Pflegestufe I einen Gesamtwert bis zu

a) 420 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 440 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 450 Euro ab 1. Januar 2012,

2. für Pflegebedürftige der Pflegestufe II einen Gesamtwert bis zu

a) 980 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 1.040 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 1.100 Euro ab 1. Januar 2012,

3. für Pflegebedürftige der Pflegestufe III einen Gesamtwert bis zu

a) 1.470 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 1.510 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 1.550 Euro ab 1. Januar 2012.

SGB XI §43 (Vollstationäre Pflege)

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.

(2) Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch beträgt je Kalendermonat

1. für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 1.023 Euro,

2. für Pflegebedürftige der Pflegestufe II 1.279 Euro,

3. für Pflegebedürftige der Pflegestufe III

a) 1.470 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 1.510 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 1.550 Euro ab 1. Januar 2012,

4. für Pflegebedürftige, die nach Absatz 3 als Härtefall anerkannt sind,

a) 1.750 Euro ab 1. Juli 2008,

b) 1.825 Euro ab 1. Januar 2010,

c) 1.918 Euro ab 1. Januar 2012.

Was sagen uns diese Zahlen?

Trotz dieser Erweiterung reichen diese Gelder in der Praxis oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten für eine Pflege zu decken. Es entstehen Versorgungslücken von zig tausend Euro, die schon einmal ein lebenslang angespartes Vermögen aufzehren können. Deshalb sollte, egal ob gesetzlich pflege- oder privat pflegepflichtversichert, immer eine Ergänzungsversicherung in Form von Pflegetagegeld- und/oder Pflegekostenversicherung abgeschlossen werden.