PKV für Polizeianwärter mit nur 1 Gesundheitsfrage

06.08.2017 Thomas Schösser

Einige Versicherer bieten für Polizeidienstanwärter vereinfachte Gesundheitsfragen zur Anwartschaftsversicherung auf eine PKV (Private Krankenversicherung) an. Was eine Anwartschaft ist, und wie die genannte Aktion eines bestimmten Versicherers genau aussieht, darum geht es in diesem Blogartikel.

Polizeianwärter müssen bei Ihrem Aufnahmeverfahren eine strenge medizinische Untersuchung auf Diensttauglichkeit durchlaufen. Erfüllen sie die Anforderungen des Dienstherrn nicht so unterbleibt die Ernennung.

Viele Anwärter für den Polzeidienst haben Anspruch auf sogenannte freie Heilfürsorge. Nach Ende der Ausbildung und Einstellung in den Polizeidienst wandelt sich bei vielen die Versorgungsituation. Einige haben dann einen Beihilfeanspruch und können diesen mit Abschluss einer Privaten Krankenvollversicherung (PKV) für sich vollumfänglich nutzen.

Während der Phase der freien Heilfürsorge benötigt der Polizist nach wie vor eine Pflegepflichtversicherung, diese ist wie der Name schon sagt per Gesetz pflicht, und muss jeder haben. Der Teil der Privaten Krankenvollversicherung ist jedoch in der Zeit der freien Heilfürsorge noch nicht notwendig.

 

Gesundheitsstatus bewahren bzw. sichern!

Endet der Anspruch der freien Heilfürsorge und entsteht der Beihilfeanspruch bei dem Polizisten, so werden Viele eine PKV abschließen wollen. Wird erst dann reagiert, so müssen bei Abschluss Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers beantwortet werden.

Die meisten Versicherer bieten allerdings schon in der Anwärterphase des Polizisten (und auch für andere Berufsgruppen) Anwartschaftsversicherungen an. Diese stellt eine Option auf Abschluß einer PKV für Polizeianwärter ohne erneute Gesundheitsprüfung dar.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Mit solch einem Vertrag sichert man sich ein Optionsrecht bei Wegfall der freien Heilfürsorge einen Privaten Krankenversicherungsvertrag abzuschließen, und das ohne neu Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.

Mit einer Anwartschaftsversicherung friert man sozusagen seinen Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrags ein; man sichert in quasi.

Bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung müssen natürlich aber auch Gesundheitsfragen beantwortet werden. Eventuell ist der Gesundheitszustand aber bei Antritt der Anwärterphase noch besser als in 1, 2 Jahren? Wer weiß was passiert? Schließlich weiß man nicht ob und wenn welche Erkrankungen / Beschwerden in den nächsten Jahren auftauchen, die ggf. einen Abschluss einer PKV erschweren?

Es handelt sich dabei um eine Option, die bei eintreten diverser vorher festgelegter Ereignisse genutzt oder auch nicht genutzt werden kann. Daher ist der Abschluss einer Anwartschaft auf Abschluss einer PKV für Polizeianwärter mit freier Heilfürsorge zu empfehlen.

 

Große versus kleine Anwartschaft

 

Der Markt kennt  2 Varianten / Arten der sogenannten „Anwartschaft“.

Die sogenannte große Anwartschaft bildet Altersrückstellungen. Bei einer kleinen Anwartschaft werden dagegen keine Altersrückstellungen gebildet.

Der Tarif „UT+“ (kleine Anwartschaft) und PVB (Pflegepflichtversicherung für Beamte) der BARMENIA Krankenversicherung kann für Polizeianwärter mit nur einer Gesundheitsfrage abgeschlossen werden. Diese ist seit Juli 2017 aufgelegt worden. Diese kleine Anwartschaft der BARMENIA Krankenversicherung kann nun mit nur 1 Gesundheitsfrage für Polizeianwärter beantragt werden!

Die Barmenia vertraut darauf, dass das Auswahlverfahren des Dienstherrn durch die Einstellungsuntersuchung auf Diensttauglichkeit ordentlich und mit hohen Ansprüchen versehen ist, so dass auf einige sonst üblichen und umfangreicheren Gesundheitsfragen verzichtet werden kann…

 

Wie sieht diese Gesundheitsfrage genau aus?

 

auszug_kurzantrag_barmenia_pkv_aktion_polizeianwaerter_stand_august2017 – Druckstück: K4989 UT+ Pol.anw. 07/2017

 

Auszug aus dem Antrag der BARMENIA , Stand Juli 2017, „Ergänzungsversicherung mit Option auf eine private Barmenia-Krankheitskosten-Vollversicherung für Polizeianwärter“:

„(…)
Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren ein(e)

Erkrankung des Nervensystems, des Gerhins, der Gefäß
Krebserkrankung?
Chronische Erkrankung der Lunge, des Blutes, des Kreislaufs, der Harn- und Geschlechtsorgane, der Muskeln
Künstlicher Gelenkersatz?
Stationärer Aufenthalt von über einem Monat?
Medikamenteneinnahme von über einem Monat?
HIV-Infektion?“

 

Sollte von diesen Fragen etwas bejaht werden müssen bzw. anzugeben sein, und/oder die Tauglichkeit zum Polizeidienst mit Einschränkungen erteilt wurde, so sind weitere Einzelheiten dazu im Antrag anzugeben (siehe Grafik).

 

PKV für Polizeianwärter – Wann kann diese Aktion genutzt werden?

Polizeianwärter können bis zu sechs Monate nach Ausbildungsbeginn und bei einer uneingeschränkten Tauglichkeit zum Polizeidienst mit nur einer Gesundheitsfrage die Tarife UT+ und PVB (PflegePFLICHTversicherung, obligatorisch zur Anwartschaftsversicherung) beantragen.

 

 

Wie sieht die Option des Tarifs UT+ denn aus?

Welche Tarife kann man wann genau ohne erneuter Gesundheitsprüfung abschließen?

Um diese Frage zu beantworten zitiere ich auszugsweise aus dem Bedingungswerk des Tarif UT+ der Barmenia Krankenversicherung (fettschrift von mir eingefügt).
Optionsversicherung für den Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bzw. einer zeitlich befristeten Heilfürsorge Stand 01.01.2013 Druckstücknummer K 4640 0113 DT:

 

„2.1 Der Versicherungsnehmer hat das Recht, bei Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung bzw. auf Heilfürsorge einen Versicherungsschutz nach den Tarifen des Versicherers zu wählen, die für den Neuzugang und den entsprechenden Personenkreis geöffnet sind.

Will der Versicherungsnehmer von diesem Recht Gebrauch machen, so muss der gewünschte Versicherungsschutz innerhalb von zwei Monaten nach Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung bzw. auf Heilfürsorge beantragt werden. Er wird dann im unmittelbaren Anschluss an den Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung bzw. auf Heilfürsorge wirksam.

Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn die Umstellung nicht rückwirkend wirksam werden soll. In diesem Fall muss die Umstellung spätestens zum 01. des siebten Monats, der auf den Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung bzw. der Heilfürsorge folgt, wirksam werden.

Der Versicherer wird einen solchen Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung annehmen, wenn er für alle betroffenen versicherten Personen gestellt wird und der Versicherungsschutz in unmittelbarem Anschluss an den Fortfall des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes bzw. der Heilfürsorge beginnen soll. (…)„ Zitat Ende.

 

Was ist mit Krankheiten, die während der Zeit der freien Heilfürsorge eingetreten sind? Zahl der Versicherer auch für diese wenn die Option genutzt wird, und PKV-Tarife abgeschlossen werden?

Dazu heißt es u.a. im Bedingungswerk des Tarifs UT+ der Barmenia (Auszug); Stand 01.01.2013 Druckstücknummer K 4640 0113 DT:

„(…) Alle während der Dauer der Optionsversicherung eingetretenen Krankheiten und Unfallfolgen sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Leistungen werden ohne erneute Wartezeit auch für laufende Versicherungsfälle von dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichneten Zeitpunkt an gezahlt.

Das Ende der Versicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung bzw. auf Heilfürsorge ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen.

2.2 Der Versicherungsnehmer hat die Option, entweder eine Krankheitskosten-Vollversicherung oder eine Ergänzungsversicherung zu einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Für die Beitragseinstufung gilt das dann erreichte Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter. Bei einer Krankheitskosten-Vollversicherung gilt die Option maximal für folgenden Leistungsumfang:

– Ambulante Heilbehandlung;
– stationäre Heilbehandlung (einschließlich Krankenhaus-Wahlleistungen);
– Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie;
– Kurbehandlung;
– Krankenhaustagegeld bis 26,00 EUR;
(…)
– Pflegeversicherung nach § 23 Sozialgesetzbuch, 11. Buch (SGB XI). „ Zitat Ende.

 

Das Optionsrecht auf eine Krankenhaustagegeld ist also Eurolimitiert. Desweiteren fehlt das Umstellungsrecht auf eine Pflegezusatzversicherung als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung. Beide könnten aber auch schon während der Zeit der freien Heilfürsorge abgeschlossen werden und auch schon während dieser Zeit aktiv neben dem Tarif UT+ laufen.

Auch die Regelungen, wann der Tarif UT+ von seiten der Versicherung beendet wird ist zu beachten.

Sie haben weitere Fragen? Dann rufen Sie mich einfach an, oder senden eine Email. Ich helfe Ihnen  gerne weiter.

 

Weiterführende Informationen: