SIGNAL Krankenversicherung a.G. mit neuem Tarif „peB“ für Beitragsentlastung der privaten Krankenversicherung

29.02.2012 Thomas Schösser

Wie auch die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG zum Jahreswechsel, so hat nun auch die Signal Krankenversicherung a.G. am 01.01.2012 ihre Angebotspalette um einen Tarif namens „peB“ erweitert. Damit wird vielen Kunden der Signal die Möglichkeit gegeben etwas aus eigener Initiative zu tun, um den Beitrag der PKV im Alter zu senken.

Der neue Tarif kann zu den meisten Tarifen der privaten Krankenvollversicherung der SIGNAL Krankenversicherung a.G., welche Altersrückstellungen bildet, beantragt werden. Der Baustein „peB“ kann allerdings nicht zum Standard- und Basistarif  hinzuversichert werden. Zu Tarifen anderer privater Krankenversicherungsunternehmen kann „peB“ ebenfalls nicht abgeschlossen werden.

Was verbirgt sich hinter diesem Tarif? Welchem Zweck dient er?

Die in einem privaten Krankenversicherungsvertrag einkalkulierten Altersrückstellungen sowie der gesetzliche Zuschlag sind dazu gedacht die Beitragsteigerungen für die PKV im Alter moderat zu halten, Stichwort „Beitragsstabilität“.

Neben diesen beiden Maßnahmen (Altersrückstellungen und gesetzlicher Zuschlag) hinaus bietet die Signal Krankenversicherung a.G. ihren Kunden ab 01.01.2012 zusätzlich den Tarif „peB“ an. Mit diesem Tarifbaustein wird ab einem vereinbarten Beginn der monatliche Betrag für die versicherte Person um einen vereinbarten Betrag reduziert.

Ist ein Beitragsentlastungs-Tarif überhaupt sinnvoll?

Viele privat Krankenversicherte nehmen sich vor einen festen Eurobetrag anzulegen, um ein finanzielles Polster für die PKV zu schaffen. Schließlich will man ja auch im Alter die Vorteile einer privaten Krankenversicherung weiterhin für sich nutzen. Leider verfolgen Viele dieses Ziel nicht mit der notwendigen Konsequenz und legen eine eventuelle Beitragsersparnis, die sich durch einen Abschluss einer PKV unter Umständen ergibt nicht auf die „hohe Kante“.

Klar ist, dass solch ein Beitragsentlastungstarif dazu beitragen kann die Prämie der PKV im Alter zu ermäßigen. Aus meiner Sicht macht es deshalb Sinn sich die Inhalte solch eines Beitragsentlastungstarifs näher anzusehen, weshalb ich nun auf einige Regelungen des Tarifs „peB“ der Signal Krankenversicherung näher eingehe.

Wann bzw. mit welchem Alter kann ein Versicherter einen Antrag stellen?

Laut der Tarifbedingungen kann ein Antrag auf den Tarif „peB“ frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres und spätestens vor Vollendung des 55. Lebensjahres gestellt werden.

Wie hoch kann die Entlastung abgeschlossen werden?

Sehen wir uns dazu einen kurzen Ausschnitt aus den Bedingungen des Tarifs „peB“ an (Quelle: Druckstücknummer 1302401.pdf Jan12 Seite 1 von 2):

„Besondere Bedingungen zur privaten Beitragsentlastung (peB) Modifizierte Beitragszahlung
[…]
B Leistungsumfang
[…]
3. Höhe des Entlastungsbetrages
Der Entlastungsbetrag kann in Vielfachen von 5 EUR vereinbart werden. Er beträgt monatlich mindestens 20 EUR. Die maximale Beitragsentlastung darf jedoch 100% des jeweils zu zahlenden Gesamtbeitrags für die Grundtarife (ohne den gesetzlichen Vorsorgezuschlag) der versicherten Person nicht übersteigen. Dies gilt auch bei Vertragsänderungen. […]“

Ab wann setzt die Beitragsentlastung ein?

Hier gibt es viele denkbare Varianten, wie ein Auszug der Bedingungen des Tarifs „peB“ gleich zeigen wird (Quelle: Druckstücknummer 1302401.pdf Jan12 Seite 1 von 2):

B Leistungsumfang
1 Gegenstand der Vereinbarung
Ab dem vereinbarten Beginn gemäß B 2 reduziert sich der monatliche Beitrag der versicherten Person in vereinbarter Höhe gemäß B 3.

2 Beginn der Beitragsentlastung
2.1 Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer für die versicherte Person als Beginn den Monatsersten nach Vollendung des
– 60. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 60),
– 61. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 61),
– 62. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 62),
– 63. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 63),
– 64. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 64),
– 65. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 65),
– 66. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 66),
– 67. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 67),
– 68. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 68),
– 69. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 69) oder
– 70. Lebensjahres (Bezeichnung: peB 70)
vereinbaren.

2.2 Bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres kann auf Antrag des Versicherungsnehmers die Verlegung des Beginns innerhalb der in B 2.1 geregelten Altersgrenzen erfolgen. Die Höhe des dann zu zahlenden Beitrags ermittelt die SIGNAL Krankenversicherung a. G. entsprechend den gültigen technischen Berechnungsgrundlagen. […]“


Wie lange muss die Prämie für den Tarif „peB“ bezahlt werden?

Der Beitrag für die Besonderen Bedingungen zur privaten Beitragsentlastung ist über die gesamte Versicherungsdauer, also auch nach Wirksamwerden der Beitragsentlastung zu zahlen.

Bleibt der Beitrag für den Tarif immer gleich?

Das kann man nicht mit Sicherheit sagen, denn sofern erforderlich können die Beiträge für den Tarif „peB“ mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders später einmal auch angepasst, also auch erhöht werden.

Natürlich gibt es noch weitere Regelungen und Details, wie beispielsweise zum Thema Anpassung / Veränderung des Entlastungsbetrags oder Regelungen bei Auflösung der Grundtarife. Dies war nur ein kurzer, aber keinesfalls vollständiger Einblick über den Inhalt des Tarifs „peB“ der SIGNAL Krankenversicherung a.G.

Um die Leistungen beziehungsweise den kompletten Inhalt des Produkts zu verstehen muss das gesamte Vertragswerk, also alle Bedingungen komplett gelesen werden. Machen Sie dies am besten in einer individuellen Beratung rund um die PKV zusammen mit einem Fachmann.

Die zahlreichen Versicherer bieten teilweise inhaltlich sehr unterschiedliche Tarife zur Beitragsentlastung im Alter an. Vor einer Entscheidung für oder gegen einen solchen Baustein sollten daher alle Vor- und Nachteile betrachtet und gegeneinander abgewogen werden. Beachten Sie dabei unter anderem auch, ob ein Entlastungs-Tarif arbeitgeberzuschussfähig ist, was mit den angesparten Rückstellungen bei einer Kündigung der PKV passiert, wie flexibel das Produkt z.B. in Bezug auf Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung oder der kompletten Auflösung ist und so weiter…

Sprechen Sie bei der Beratung mit Ihrem Fachmann zur privaten Krankenversicherung also auch intensiv über dieses Thema, um keine Chancen / Gestaltungsmöglichkeiten zu übersehen.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien

Kriterienfragebogen rund um die PKV