Verschiedene Beispiele für Beitragsrückerstattungen (BRE) in der PKV – Welche private Krankenversicherung hat die beste Beitragsrückerstattung? Teil 3

10.01.2011 Thomas Schösser

Da sich viele Menschen bei der Suche nach einer für sie passenden PKV oftmals auf die Ausgestaltung der Rückerstattungen, Verhaltensboni oder ähnliches konzentrieren, habe ich diesem Thema bereits zwei  BLOG-Artikel mit einigen Zitaten aus Versicherungs-Bedingungen welche sich mit der Beitragsrückerstattung beschäftigen gewidmet.

(Link zum ersten und zweiten BLOG-Artikel)

Auch dieser BLOG-Beitrag soll anhand einem Beispiel helfen einen kleinen Einblick in die unterschiedlichsten Möglichkeiten von Rückerstattungsvarianten zu erhalten.

Heute möchte ich einen ganz anderen Weg einer Erstattung eines Versicherers beispielhaft am Tarif „NK Bonus“ der Hallesche Krankenversicherung aufzeigen. Hierbei wird ein pauschaler, in den Bedingungen garantierter Bonus gewährt.

Auszug aus dem „Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ der HALLESCHE  Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit „Tarif NK Krankheitskosten-Vollversicherung Fassung Januar 2011“ Druckstücknummer „PM 19 – 09.10“:

„[…] III. Bonus und Selbstbehalt zur Förderung kostenbewussten Verhaltens

1. Bonus

In Tarifstufe NK Bonus erhält der Versicherungsnehmer für jede versicherte Person je versicherten Monat, in dem Versicherungsschutz nach Tarif NK Bonus besteht, einen Bonus von 60 €

– maximal ergibt dies einen Bonus von 720 € je Kalenderjahr je versicherte Person. Der Bonus wird monatlich auf ein Konto des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des Bonus ist die Bezahlung des Beitrags per Lastschrifteinzugsverfahren.[…]“

Doch was passiert bei Einreichung von Krankheitskostenrechnungen? Gibt es dann keine Bonuszahlungen mehr? Werden diese angerechnet? Die Antwort findet man natürlich auch in den folgenden  Sätzen dieser Bedingungen:

„[…] Werden Rechnungen zur Erstattung eingereicht, wird der gesamte jährliche Bonus von 720 € auf den Erstattungsbetrag angerechnet. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach NK Bonus vor Ablauf eines Kalenderjahres endet.

Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Anrechnung für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung noch nicht bestand.[…]“

Diese Variante wird gerade für Arbeitnehmer, die Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung haben, sehr interessant sein.

Natürlich gibt es noch viele andere Varianten von Beitragsrückerstattungen, Verhaltensboni oder Pauschalleistungen in der privaten Krankenversicherung. Welche davon die Richtige für Sie persönlich ist hängt von vielen Faktoren ab.

Berücksichtigen Sie jedoch, dass es neben der BRE noch viele weitere Parameter welche zur Auswahl einer PKV herangezogen werden können, gibt.

Beachten Sie auch, dass die meisten Rückerstattungen an die Nichteinreichung von Krankheitskostenrechnungen verknüpft sind. Somit können u.U., auch wenn es jetzt momentan noch nicht so ist, bei ansteigenden Gesundheitskosten, zum Beispiel  im Alter, Beitragsrückerstattungen des Versicherers ausbleiben.

Für weitere Fragen können Sie ich gerne kontaktieren.