Focus-Money PKV-Test von „TOP-Tarifen“ Ausgabe 43/2011 und mein Kommentar dazu

18.11.2011 Thomas Schösser

In der Ausgabe 43 des Focus-Money wurden sogenannte „TOP-Tarife“ privater Krankenversicherer bewertet und miteinander verglichen. Beim lesen dieses Focus-Money-Aritkels bin ich auf so manche Aussagen gestoßen, die ich so nicht stehen lassen kann. Auf einige werde ich gleich noch näher eingehen. Zunächst aber noch etwas allgemeines.

Aus meiner Sicht gibt es ein grundlegendes Problem, das ich an solchen Tests sehe. Nämlich, dass der ein oder andere ausschließlich aufgrund eines Beitrags irgendeiner Zeitschrift einen privaten Krankenversicherungsvertrag kauft und denkt, es sei allgemein „der beste Tarif“.

Derweil weiß jeder PKV-Profi, dass es keine „beste private Krankenversicherung“, sondern lediglich eine möglichst gut passende PKV für den Einzelnen gibt, denn jeder hat andere Wünsche und Vorstellungen.

Aber nun zurück, zum Focus Money-Artikel der Ausgabe 43/2011…

Rest des Beitrages lesen »

Erläuterungen zum PKV-Kriterienfragebogen – Thema Heilmittel

10.06.2011 Thomas Schösser

Wie bereits im BLOG-Beitrag zum Thema Hilfsmittel beschrieben, sind im Kleingedruckten der privaten Krankenversicherungen (PKV), die Bereiche Arznei-, Hilfs- und Heilmittel getrennt voneinander geregelt, und je nach Tarif unterschiedlich versichert.

Da mein Kriterienfragebogen zum Thema PKV, den Sie im Downloadbereich kostenlos herunterladen können,  u.a. auch auf das Thema Heilmittel eingeht, setze ich heute meine BLOG-Serie mit diesem Gebiet fort.

Was sind eigentlich Heilmittel?

Heilmittel sind zum Beispiel:

  • Krankengymnastik
  • Massagen
  • Physikalische Therapie
  • Ergotherapie, oft auch Beschäftigungstherapie genannt
  • Logopädie
  • Podologie
  • medizinische Bäder
  • Inhalationen
  • Lichttherapie

…und so weiter…

Diese Behandlungen werden in der Regel zwar von einem Arzt verordnet, die Behandlung aber sehr oft nicht von demselbigen, sondern von Angehörigen der Heilhilfsberufe wie z.B. Logopäden, Physiotherapeuten,  Ergotherapeuten usw. durchgeführt.

Von den vielen privaten Krankenversicherungstarifen gibt es Einige, die nur Heilmittelbehandlung von Ärzten erstatten…auf das Thema der versicherten Behandler werde ich aber in diesem Artikel nicht näher eingehen, sondern in einem anderen BLOG-Beitrag meiner Serie mehr darüber schreiben.

Beispielsweise gerade bei Schlaganfallpatienten oder Kindern mit starken  krankhaften Entwicklungsverzögerungen können die Kosten für ambulante Heilmittel, wie z.B. Logopädie oder Ergotherapie, sehr hoch ausfallen, da die Behandlung teilweise über Jahre andauern kann.

Was leistet die private Krankenversicherung für Heilmittel ?

Diese Frage muss zu jedem einzelnen privaten Krankenversicherungs-Tarif separat beantwortet werden. Eine pauschale Antwort gibt es dafür nicht, da die Versicherer in ihren zahlreichen Bedingungswerken verschiedenste Erstattungsregelungen für Heilmittel vorsehen.

Neben Tarifen, die eine vollumfängliche Kostenerstattung für Heilmittelbehandlungen vorsehen, gibt es auch sehr viele Tarife, welche in ihren Bedingungen Einschränkungen, Limitierungen, Ausschlüsse usw. vorsehen. Zu beachten ist, wie Heilmittelbehandlungen bedingungsgemäß genau definiert sind. Meistens haben die privaten Krankenversicherer in Ihren Vertragswerken eine Auflistung der versicherten Heilmittel verankert.

Auszüge von zwei solcher Bedingungsdefinitionen zeige ich nun beispielhaft auf.

Nehmen wir als erstes den Tarif „NK“ der Hallesche Krankenversicherung a.G. ausschnittsweise unter die Lupe. Zum Thema Heilmittel heißt es dazu in den Bedingungen des Tarifs unter anderem: (Quelle Bedingungen des Tarifs NK – Fassung Januar 2011 Druckstücknummer PM 19 – 09.10)

 

„1. Ambulante Heilbehandlung

[…]

1.4 Heilmittel

Es besteht Versicherungsschutz für folgende Heilmittel:

Krankengymnastik/Bewegungsübungen, Heilgymnastik, Massagen, Packungen/Hydrotherapie/Bäder, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, elektrische und physikalische Heilbehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Bestrahlungen, Logopädie, Beschäftigungstherapie (Ergotherapie).

Die bis zu den im Heilmittelverzeichnis (Anhang 1) genannten Preisen erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80% erstattet.„

 

Der Tarif NK bezieht sich hier auf ein Heilmittelverzeichnis, welches Höchstbeträge in EURO für diverse Behandlungen vorsieht. Zusätzlich kommt noch die prozentuale Begrenzung hinzu.

Hier noch ein anderes Bedingungsbeispiel anhand eines Auszugs der Bedingungen des Tarifs „easyflex comfortPlus“ der Barmenia Krankenversicherung. Quelle: Druckstücknummer K 4499 0111 DT – Stand 01.01.2011:

 

„ […]f) Heilmittel

Erstattungsfähig sind medizinische Bäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische sowie logopädische, ergotherapeutische und podologische Behandlungen. Außerdem sind bei einer Schwangerschaft Geburtsvorbereitungskurse bzw. Schwangerschaftsgymnastik sowie nach der Entbindung Rückbildungsgymnastik erstattungsfähig. Werden Heilmittel durch nichtärztliche Leistungserbringer von Heilmitteln (z. B. Physiotherapeuten) verabreicht, sind die Gebühren bis zum 1,1-fachen der vom Bundesminister des Innern festgesetzten beihilfefähigen Höchstbeträge erstattungsfähig.

Die Erstattung beträgt……………………………90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.“

 

Neben der prozentualen Begrenzung, also auch ein Bezug auf die beihilfefähigen Höchstbeträge. Wie man sieht unterscheiden sich die beiden Tarife auch in der Aufzählung der Heilmittel.

Hier noch einmal einige Punkte worauf Sie beim Thema Heilmittel achten sollten (keine abschließende Aufzählung):

  • Wie sind Heilmittel im Bedingungswerk genau definiert? Welche Heilmittel sind in den Bedingungen genannt?
  • Welche Behandler sind versichert?
  • Gibt es Eurobegrenzungen, z.B. maximal € 2.000,- pro Jahr?
  • Wird auf  ein Heilmittelverzeichnis etc. Bezug genommen und wie ist dieses genau ausgestaltet?
  • Ist ein Bezug auf die Erstattung der Beihilfe gegeben und wie ist dieser ausgestaltet?
  • Werden Heilmittel im Bedingungswerk explizit ausgeschlossen?
  • Wie viel Prozent der Kosten werden erstattet?

…und so weiter…

Sprechen Sie mit Ihrem spezialisierten Berater neben den vielen weiteren Bereichen der privaten Krankenversicherung auch über dieses Thema, damit Sie dass für Sie persönlich passendste Vertragswerk finden.

Verschiedene Beispiele für Beitragsrückerstattungen (BRE) in der PKV – Welche private Krankenversicherung hat die beste Beitragsrückerstattung? Teil 3

10.01.2011 Thomas Schösser

Da sich viele Menschen bei der Suche nach einer für sie passenden PKV oftmals auf die Ausgestaltung der Rückerstattungen, Verhaltensboni oder ähnliches konzentrieren, habe ich diesem Thema bereits zwei  BLOG-Artikel mit einigen Zitaten aus Versicherungs-Bedingungen welche sich mit der Beitragsrückerstattung beschäftigen gewidmet.

(Link zum ersten und zweiten BLOG-Artikel)

Auch dieser BLOG-Beitrag soll anhand einem Beispiel helfen einen kleinen Einblick in die unterschiedlichsten Möglichkeiten von Rückerstattungsvarianten zu erhalten.

Heute möchte ich einen ganz anderen Weg einer Erstattung eines Versicherers beispielhaft am Tarif „NK Bonus“ der Hallesche Krankenversicherung aufzeigen. Hierbei wird ein pauschaler, in den Bedingungen garantierter Bonus gewährt.

Auszug aus dem „Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ der HALLESCHE  Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit „Tarif NK Krankheitskosten-Vollversicherung Fassung Januar 2011“ Druckstücknummer „PM 19 – 09.10“:

„[…] III. Bonus und Selbstbehalt zur Förderung kostenbewussten Verhaltens

1. Bonus

In Tarifstufe NK Bonus erhält der Versicherungsnehmer für jede versicherte Person je versicherten Monat, in dem Versicherungsschutz nach Tarif NK Bonus besteht, einen Bonus von 60 €

– maximal ergibt dies einen Bonus von 720 € je Kalenderjahr je versicherte Person. Der Bonus wird monatlich auf ein Konto des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des Bonus ist die Bezahlung des Beitrags per Lastschrifteinzugsverfahren.[…]“

Doch was passiert bei Einreichung von Krankheitskostenrechnungen? Gibt es dann keine Bonuszahlungen mehr? Werden diese angerechnet? Die Antwort findet man natürlich auch in den folgenden  Sätzen dieser Bedingungen:

„[…] Werden Rechnungen zur Erstattung eingereicht, wird der gesamte jährliche Bonus von 720 € auf den Erstattungsbetrag angerechnet. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach NK Bonus vor Ablauf eines Kalenderjahres endet.

Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Anrechnung für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung noch nicht bestand.[…]“

Diese Variante wird gerade für Arbeitnehmer, die Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung haben, sehr interessant sein.

Natürlich gibt es noch viele andere Varianten von Beitragsrückerstattungen, Verhaltensboni oder Pauschalleistungen in der privaten Krankenversicherung. Welche davon die Richtige für Sie persönlich ist hängt von vielen Faktoren ab.

Berücksichtigen Sie jedoch, dass es neben der BRE noch viele weitere Parameter welche zur Auswahl einer PKV herangezogen werden können, gibt.

Beachten Sie auch, dass die meisten Rückerstattungen an die Nichteinreichung von Krankheitskostenrechnungen verknüpft sind. Somit können u.U., auch wenn es jetzt momentan noch nicht so ist, bei ansteigenden Gesundheitskosten, zum Beispiel  im Alter, Beitragsrückerstattungen des Versicherers ausbleiben.

Für weitere Fragen können Sie ich gerne kontaktieren.