Kinderversicherung

Kinderversicherung

Versicherung von Kindern in der Krankenversicherung

Auch hier gilt, dass jeder Fall ganz individuell zu überprüfen ist. Verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten sind oft denkbar. Welche davon am besten auf die Wünsche und Bedürfnisse der Personen passen, bleibt wiederum der Entscheidung jedes einzelnen überlassen.

Eine häufig vorkommende Konstellation: Jemand ist in der PKV versichert, dessen Ehepartner ist aber GKV versichert. Hier wird oftmals die Frage gestellt, wo denn nun die Kinder zu versichern sind. Die weit verbreitete Aussage, dass Kinder immer beim besser verdienenden versichert werden müssen ist so nicht ganz korrekt.

Wo sind denn die Kinder zu versichern?

Kinder können beitragsfrei bei einem Elternteil in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert werden. Dies ist jedoch bei vorliegen folgender Voraussetzungen nicht möglich: (siehe auch §10  Sozialgesetzbuch V)

Der Ehegatte oder Lebenspartner des GKV-Mitglieds:

  • ist nicht Mitglied bei einer GKV, also z. B. bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV), und
  • hat ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und
  • verdient regelmäßig mehr als das GKV-Mitglied

Ist nur einer dieser Punkte nicht erfüllt, kann das Kind ggf. beitragsfrei in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) mitversichert werden.

Dazu zwei Beispiele

Beispiel 1:

Der Ehemann ist Vater des Kindes, Arbeitnehmer und in der PKV versichert. Die Ehefrau ist Arbeitnehmerin mit Einkommen unter der JAEG und in der GKV versichert. Da der Vater Arbeitnehmer und in der PKV versichert ist, liegt sein Einkommen über der JAEG und ist somit auch höher als das Einkommen der Mutter. Das Kind kann also nicht beitragsfrei in der GKV der Mutter versichert werden. Es besteht die Möglichkeit, falls weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden, das Kind mit eigenem Beitrag in der GKV oder in der PKV zu versichern.

 

Beispiel 2:

Der Ehemann ist Vater des Kindes, Selbständig mit einem Jahreseinkommen von 30.000 EUR und in der PKV versichert. Die Ehefrau ist Arbeitnehmerin mit einem Jahreseinkommen von 40.000 EUR und in der GKV versichert. Da der Vater mit seinem Einkommen unter der JAEG liegt ist eine beitragsfreie Versicherung in der GKV der Mutter möglich, obwohl er weniger verdient als seine Ehefrau. Alternativ kann das Kind auch mit eigenem Beitrag in der PKV versichert werden.

 

Hinweis: Das war nur eine kurze, natürlich keinesfalls vollständige Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Es wurden nicht alle Möglichkeiten, Fallvarianten und Eventualitäten aufgezeigt. (*Zu beachten sind unter anderem auch die Regelungen des § 10 SGB V zu Stiefkindern und Enkeln, die das GKV-Mitglied überwiegend unterhält oder in seinen Haushalt aufgenommen hat, sowie Pflegekinder.)

 

Weiterführende Informationen:

Blog-Beitrag über Kinderversicherung in der Privaten Krankenversicherung