Voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2013

05.10.2012 Thomas Schösser

Wie jedes Jahr werden die Sozialversicherungsrechengrößen im sogenannten Referentenentwurf vor der Verabschiedung und Zustimmung des Bundesrats vorgestellt. Darunter sind auch die voraussichtlichen Zahlen für die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung (u.a. Bezugsgröße in der Sozialversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung) werden jedes Jahr anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter neu festgelegt.

Insbesondere für Angestellte, die Anfang 2013 in eine Private Krankenversicherung (PKV) eintreten wollen, ist interessant wie hoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2013 ausfallen wird.

Arbeitnehmer können nämlich erst dann von der GKV zur PKV wechseln, wenn deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, übersteigt. Wird diese Versicherungspflichtgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls übersteigt.

Dagegen können Arbeiter und Angestelle, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (Berufseinsteiger) sofort zwischen freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung entscheiden, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen wird.

In der GKV versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Ihren Arbeitgeber wechseln, und auf Grund der neuen Beschäftigung ein Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgenze haben (vorausschauende Betrachtung), sind von Beginn dieser neuen Beschäftigung an in der GKV versicherungsfrei und können somit in eine PKV wechseln.

Wie hoch wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2013 voraussichtlich sein?

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Voraussichtliche Beitragsanpassungen (BAP) zum 01.01.2013 bei der Hallesche Krankenversicherung a.G.

10.08.2012 Thomas Schösser

Nachdem bereite einige Versicherer, wie beispielsweise die Barmenia Krankenversicherung oder die Deutscher Ring Krankenversicherung eine sogenannte Beitragsgarantie für einige ihrer PKV-Tarife ausgesprochen haben, geht die Hallesche Krankenversicherung a.G. einen anderen Weg, und gibt mit einer ersten Vertriebsinformation einen Einblick über die möglichen Beitragsanpassungen für das Neugeschäft zum 01.01.2013. Hierbei ist zu beachten, dass es sich NICHT um Informationen zu den Beitragsanpassungen von Bestandsverträgen handelt, da sich diese von den Neugeschäftsbeitragsentwicklungen unterscheiden können.

Auch wenn einige andere Private Krankenversicherungen mit Beitragsgarantien werben, so sollten Sie immer im Hinterkopf haben, dass diese nur für einen gewissen Zeitraum ausgesprochen werden. Gemessen zu der Laufzeit, die ein privater Krankenversicherungsvertrag bestehen könnte, nämlich bis zum Ende des Lebens, ist ein Garantiezeitraum für einen Beitrag von zum Beispiel einem Jahr vergleichsweise sehr gering.

Deshalb legen Sie Ihr Augenmerk nicht nur auf den momentan zu zahlenden Beitrag, sondern insbesondere auf die vertraglich garantierten Leistungen einer PKV. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung ausführlich beraten, damit Sie sicher gehen können, auch all Ihre Wünsche und Ziele mit der PKV berücksichtigt zu haben.

In diesem Blogbeitrag gehe ich auf einige von mir ausgewählte Inhalte dieser Vertriebsinformation der Hallesche Krankenversicherung a.G. vom 13.07.2012 ein. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werde ich in diesem Artikel nicht auf jeden Tarif eingehen, sondern beschränke mich wie bereits erwähnt auf einige ausgewählte Tarife und Zahlen…

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